Zitat von Clara1111:So einfach ist das nicht, der Mann wohnt dort solange, bis er seinen Hauptwohnsitz polizeilich umgemeldet hat.
Schlösser austauschen ist deswegen auch nicht so einfach möglich.
Man kann seinen Ehepartner leider nicht einfach mal vor die Tür setzen.
Die Wohnung gehört auch ihm und er hätte sogar das Recht, sie öffnen zu lassen.
Er hat lediglich den Schlüssel vor Wut auf den Tisch gelegt, weil Juliane ihm auf die Schliche kam und sein Lügenkonstruckt zusammen gebrochen ist.
Deswegen sollte sich Juliane schnellstens mit ihrem Anwalt beraten um ganz sicher zu sein, welche Rechte sie im Zusammenhang mit der Wohnung, seinem Zutritt usw. wahrnehmen darf.
Ein kleiner Hinweis: Mit einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes hat die Polizei nichts zu tun, sondern das
Einwohnermeldeamt oder Bürgerdienst - je nach dem wie das organisiert ist - der zuständigen Stadt/Ge-
meinde. Wenn er mit seinen Sachen ausgezogen ist, hat er nachweislich die Ehe und die gemeinsame
Wohnung verlassen. Wie und warum er seine Schlüssel zur Wohnung seiner EF übergeben hat, spielt
keine Rolle. Auch damit ist sein Auszug zusätzlich dokumentiert.
Wohnrecht und Eigentumsrecht sind zwei verschiedene Schuhe. Nach einem Auszug der mehr als ein
1/2 Jahr her ist, ist ein Wohnrecht generell verwirkt. Das Eigentumsrecht bleibt davon unbetroffen. Auch
jetzt hat ihr EM keine rechtliche Handhabe als Miteigentümer die Wohnung öffnen zu lassen. Dazu wäre
ein Gerichtsbeschluß notwendig.
Generell sollte die TE jetzt über ihren RA, und zwar ausschließlich, agieren.