Zitat von Clara1111:Falsch :
Laut Gesetz, ist ein Partner erst ausgezogen, wenn er seine gesamten persönlichen Gegenstände und den ihm zustehenden Anteil am Hausrat mitgenommen hat.
Ist ein Partner nur vorübergehend ausgezogen um weiteren Streit zu verhindern, kann er jederzeit wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.
Und ist ein Ehegatte mit all seinem Hab und Gut komplett ausgezogen, kann er sogar binnen 6 Monaten wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren und dort wohnen, auch gegen den Willen des Partners.
Ein Rückzug wird nur dann nicht gewährt, wenn es eine zu harte Zumutung für den Ehegatten, der in der Wohnung verblieben ist, darstellt.
Bevor hier falsche Aussagen und falsche Ratschläge gegeben werden, lest erst mal die Gesetze.
Hallo ihr Lieben, Hallo Juliane,
ich lese schon lange mit und möchte jetzt doch was einwerfen. Wurde ein paar Seiten vorher bereits von einem Gastuser angemerkt und von jemand anders abgetan. Kann man aber einfach googeln:
[Hat ein Ehegatte das in seinem Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen, so hat er kein Recht auf Zutritt zu der Immobilie für sich selbst oder Dritte. Ein Zutrittsrecht besteht nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes. Denn zwischen den Eheleuten ist es durch die räumliche Trennung zu einer Neuregelung der Nutzung der Immobilie gekommen. Die Eigentumssituation spielt dabei keine Rolle.]
fachanwalt-gralle.de/nach-der-trennung-kein-zutritt-zur-ehewohnung/#:~:text=Hat%20ein%20Ehegatte%20das%20in,bei%20Vorliegen%20eines%20besonderen%20Grundes.
War eine Entscheidung des OLG Bremen.
Dein Ex hat ganz zu Anfang den Schlüssel abgeliefert. Eindeutiger kann man nicht ausziehen. Nach einem halben Jahr ist auch der Wiedereinzug sehr erschwert. Und ich denke, dass er ein paar frische Unterhosen abholen will, ist kein triftiger Grund
Halt weiterhin die Ohren steif, du machst das gut! Liebe Grüße, Tamara
P.s. Clara: woher hast du das, dass man erst alles mitgenommen haben muss? Google jetzt seit zehn Minuten, aber dieses Gesetz finde ich nicht.