Nürnberger007
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Zitat von Plague:Dir ist schon klar, dass du kein BGB-verbrieftes Recht auf eine solche Art von Auskunft hast? Gut gemeinte Empfehlung: Lies dich mal in die Borderliner-Beziehungsdynamik ein. Es spricht einiges dafür, dass du es mit einer zu tun hattest und in die große Coabhängigkeitsfalle getappt bist. Wenn du das getan hast, ...
Also zum ersten gehört es für mich eigentlich schon dazu, dass man, wenn man sowas beendet, zumindest noch ein Gespräch führt um es vielleicht zu erklären, was los ist. Hat für mich auch was mit Respekt dem andren gegenüber zu tun.
Ja ich werde mich mal einlesen, vielleicht bin ich dann bisschen schlauer und vielleicht fällt mir dann noch einiges auf, was die 3 Jahre war und ich so gar nicht wahrgenommen habe.
Im Moment denke ich schon, es liegt irgendwas an mir was ihr nicht mehr gefallen hat um diesen Schritt zu tun. Deshalb würde ich ja gerne mit ihr reden, was genau ist und in ihr vorgeht.