Zitat von HeartOfGold:Hach, ich finde es so unfassbar interessant, was du so schreibst!
Löst bei mir eine große Ärgernis aus das Jura-Studium damals abgebrochen zu haben... Aber ich mochte halt nur Zivil- und Strafrecht. Mitt Öff. Recht konnte man mich jagen
Aber Jura hat dann auch nicht mehr so mit meinem Wunsch des Auswanderns gepasst... Schade.
Also ausgewandert bin ich auch, drei Tage nach meiner bestandenen mündlichen Prüfung fürs zweite Staatsexamen

Eine ausübende Anwältin ist also keine aus mir geworden, bereut habe ich das allerdings eben auch nie. Die Dinge, die mich interessiert hätten, mit denen hätte ich aus verschiedenen Gründen, mein Geld nicht verdienen können und die Dinge, mit denen ich hätte mein Geld verdienen können, haben mich so unfaßbar nicht interessiert.
Es mag sicher Menschen geben, die finden es schön, ihr Leben damit zu verbringen, sich mit Scheidungsanträgen, Verkehrsunfällen und Mietrechtsstreitigkeiten zu befassen und erwähnte ich das schon Verkehrsunfälle und ähm ja Verkehrsunfälle, ich hatte mir da trotzigerweise schon immer irgendwie was anderes vorgestellt. Was das hätte sein können, wußte ich lange nicht, angekommen bin ich trotzdem

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Zitat von HeartOfGold:War es nicht so, dass so etwas wie das mildeste Mittel eingesetzt werden muss und man sich also angemessen wehren darf?
Heißt also: Wenn ich sehe, wie jemand geschubst wird, darf ich nicht direkt auf ihn drauf los gehen und mit einer Falsche totprügeln.
Schwierig. Wenn Du Dich an den legendären Braunschneider erinnerst, dann ist das Notwehrrecht zunächst einmal vom John Wayne Prinzip getragen, also erst schießen dann fragen. Das Problem an dieser Stelle hier im Forum ist jetzt aber, daß dieser Satz zwar stimmt, von den meisten Mitlesern jetzt aber so verallgemeinert wird, daß er nicht mehr stimmt. Die meisten Menschen kennen die Abgrenzung von Notwehr, Nothilfe, extensivem oder intensivem Notwehrexzess und schließlich Notstand aber nicht und damit kann der Satz recht schnell mißverstanden werden.
Aber grundsätzlich spricht das Gesetz nur von gegeingnet, nicht von mildestes Mittel. Natürlich gibt es Fälle, in denen, der eine nur (!) und der andere aber (!); die allgemeine Wertung ist Folgende: wenn jemand entgegen unserer Grundwertungen (Gesetze) angegriffen wird, dann muß dieser oder diese sich nicht auch noch damit befassen, welches Mittel zu wählen wäre, sonder er/sie darf (!) sich wehren, egal wie es dann ausgeht.
Wenn es dann ein trotzdem zuviel wird, gibt es dafür Erklärungsansätze, nennt sich extensiver oder intensiver Notwehrexzess. Hört sich arg an, ist einfach nur für Laien, daß tatsächlich nicht erwartet wird, daß Menschen in solchen Situationen nicht auch überreagieren. Dafür gibt es generell Prinzipien, die Juristen anwenden. Warum stelle ich die hier nicht da?
Simple, ich schreibe ohnehin Beiträge, die der Länge nach kein Mensch liest, ein solcher wäre vier Seiten lang um wenigstens die Grundformen darzustellen, ich mach das jetzt nicht, weil es wirklich keinen interessiert.
Und ich darf an dieser Stelle mal darauf hinweisen, daß es im Forum sehr viele Menschen über die Jahre hinweg gab und gibt, die glauben, sie könnten sich auf Recht und Gesetz berufen oder aber ihre Meinung zum Besten zu geben. Das ist natürlich nicht verwerflich, es wäre nur, es gibt einen Grund, warum so eine Ausbildung in Europa mindestens 5, zumeist 7-12 Jahre in Anspruch nimmt. Nennen wir es Handwerk.
Aber klar, diese Teilnehmer sind natürlich voll in der Materie drin und Jura ist total simple. So oft in den letzen Jahren solche Beiträge gelesen.
Mein Problem git auch nicht, deren Mißinterpretation, mein Problem gilt vielmehr deren Idee, Jura als Handwerk so zu vernachlässigen. Was macht jemanden glauben, er/sie könnte in einer halben Stunde einlesen im Internet, komplett ein -ratgeber sein?
Zitat von HeartOfGold:Interessant wäre auch, was "angreifen" genau ist
Angriff im Sinne von § 32 Ab 2 StGB wird definiert mit Angriff jede durch eine menschliche Handlung drohende Verletzung rechtlich geschützter individueller Güter oder Interessen. Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.
Zitat von HeartOfGold:Ich denke, wenn die Glasflasche in dem Moment das (einzig) greifbarste Mittel ist, darf man diese auf jeden Fall benutzen. Ich denke, es ist auch gerechtfertigt, dass du diese über den Kopf des Angreifers ziehst.
Entscheidend ist, was dann passiert.
Lässt er darauf von der Frau ab und taumelt gen Boden... Wird es wohl nicht mehr gerechtfertigt sein immer wieder und wieder weiter auf ihn einzuschlagen.
Geht von ihm aber weiter Gefahr aus, sollte es wohl gerechtfertigt sein ihm so lange eine zu verpassen, bis die Gefahr unschädlich gemacht wurde.
Sollte er nach dem ersten Schlag auch dich angreifen, würdest du dann in Notwehr handeln.
An sich kennt die Notwehr keine Grenzen oder Vorschriften bei der Verwendung des Mittels, mit dem du dich wehrst. Im Grunde, kann also auch die Tötung eines Angreifers durch Notwehr gerechtfertigt sein.
Aber man sollte das mildeste Mittel nehmen. Und dies gilt dann zu prüfen bei der Rechtssprechung...
Bitte korrigier mich, falls ich mich völlig irre, E-claire.
Bitte verstehe das nicht falsch, aber Deine Ausführungen sind recht weit weg vom Subsumtionsstil.

Laß es mich so formulieren, in der Regel ist das Problem nicht definieren, was ein Angriff ist, es scheint aber Schwierigkeiten bei dem Begriff gegenwärtig zu geben. Viele Mensch glauben, daß, wenn es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Angriff und Reaktion gibt, dieser von Notwehr umfasst wird. Das ist eben ein Irrglaube.
Notwehr bedeutet, ich seh den ersten Schlag, er findet statt, es wird erneut angesetzt, dann geht es um Abwehr, all das ist umfasst. Alle anderen Situationen, die eben auch sehr menschlich sind, fallen nicht mehr unter Notwehr, sie fallen unter andere Begriffe. Bis hin zu dem Moment, daß jemand glaubt, er wäre(!) in einer Notwehrsituation und handelt aufgrund dieser extrem.
Können wir uns darüber einigen, daß Jura vor allem ein erwähntes Handwerk ist, welches selten jedenfalls in diesem Forum Anerkennung findet und daher aber auch kein Mensch hier 7 Seiten Differenzierung zu den einzelnen Tatbeständen lesen will?
Zitat von Angi2:Was ist das denn, wenn jemand einem Opfer, das nicht damit gerechnet hat, etwas verschweigt, was unter Umständen zum Tode führen kann.
Wenn der Angreifer den Tod des Unwissenden billigend -zum eigen Vorteil- in Kauf nimmt....?
Das wiederum ist nicht Notwehr sondern befasst sich mit einem ganz anderen Komplex. Das nennt sich Unterlassung.
Im allgemeinen gibt es auch die Möglichkeit einer Strafbarkeit durch Unterlassen. Das Problem aber ist folgendes. Aktive Handlungen, da ist ja etwas da, und Unterlassung sind zwei sehr verschiedene Themen. Natürlich ist Strafrecht mittlerweile schlau genug auch Unterlassung als Delikt anzuerkennen. Aber: ich rede Form von Unterlassung ist strafbar; Du darfst total selbstbeschäftigt an jemandem, der Hilfe braucht vorbei gehen, ohne hinterher im Knast zu landen und du darfst nicht mehr verschweigen. Das allein ist eine große Grauzone. Auch dafür hat das Recht versucht, Abgrenzung zu treffen.
@HeartOfGold (call me Zaphoird or Arthur) erinnerst Du Dich an Garantenstellung?
Es gibt in der Strafrechtsordnung, ein paar sehr einzelne Delikte, in denen generell Unterlassen geahndet wird. Ansonsten ist hier das Dilemma: Angenommen wir leben in einer Ordnung, die jeden recht nice sein lässt, wer er/sie sein will. Dann kannst Du nicht einfach jeden dazu veranlassen, sofort über alles Auskunft zu erteilen. Aber das findet natürlich seine Grenzen, bei der Frage, wo der andere sogenanntes übergeordnetes Wissen hat und dich das betrifft. Beides ist recht komplex. Also auf schlau, wo fängt der Staat an, jemanden zu zwingen etwas zuzugeben, weil der andere es zwingend wissen muß, um eine sinnvolle Entscheidung zu treffen?
Komplexes philosophisches Thema.
Zitat von HeartOfGold:Anderes Beispiel, was vielleicht realistischer ist, wäre...
T ist Arzt des O. T diagnostiziert bei O eine schwere Krankheit, die unbehandelt zu dessen Tod führen kann. T teilt die offizielle Diagnose dem O jedoch nicht mit. T hat eine Affäre zu O's Frau und hätte durch den möglichen Tod von O freie Bahn zu dessen Frau.
Du meinst so etwas?
Womit sich T jetzt strafbar gemacht hätte?
Das ist recht passable lösbar. Ersten aus Zivilrecht aufgrund des Behandlungsvertrags (den keiner von uns in Westeuropa kennt, weil wir alle eine super KV haben), gehört es zur Hauptleistungspflicht aufzuklären. Zweitens, daß der Arzt, aufgrund übergeordnetem Wissen, eine Schutzpflicht seinem Patienten gegenüber hat, begründet Garantenstellung, drittens daß er auch mit der Frau schläft um zu, ist besonders verwerflich.
Fazit: ich fand Jura nie interessant, ich fand es mühsam. Ich hatte meine Gründe, es anzufangen und meine Gründe es zu beenden. Ich hatte auch meine Gründe, danach mal zu schauen, was sonst noch so geht. Bereue ich es?
Nö, Jura bringt einem bei, logisch zu denken, präzise zu sein und zu bullsh***en, wenn's darauf ankommt. Zusätzlich bringt das Absolvieren eines deutschen Jura-Studiums einem bei, zäh zu sein, zu überleben, nicht aufzugeben, obwohl Unmenschliches verlangt wird. Es bringt einem bei, zu strukturieren, sich nicht entmutigen zu lassen und ganz ehrlich, wenn Du nicht weißt, ob du es schaffst, weiter zu machen, kostet Dich sehr viel, aber danach hast Du einfach nur eine, so what Einstellung.
Du lässt Dich nicht mehr beeindrucken, weil schlimmer als ein Examen in Bayern oder Sachsen, sind einfach nur zwei. Falls Du beide überlebst und schaffst, ist danach der Rest, geprägt durch einen nicht enden wollenden Minderwertigkeitskomplex aber ein Fliegenschiß. Vulgo: Ich werde mich nie fähig fühlen, aber mir doch egal, ich wende mal an, was ich gelernt habe.
Jura ist nicht interessant, es ist ein knallhartes Handwerk.
Es gibt ganz sicher Menschen, die haben ihr Jura-Studium genossen. Es gibt auch sicher Menschen, die fühlen sich durch ihre Abschlüsse besser. Beides ist bei mir nicht eingetreten.
Aber als ich mich 1990 in dem anderen Teil Deutschlands dazu entschloß mit 13, Jura zu studieren, da hatte ich angenommen, daß es sinnvoll wäre. Ich hatte angenommen, daß dies dazu führt, daß ich ne ordentliche Ausbildung in Dingen bekomme, die ich nicht sonderlich gut kann.
Laß es mich so formulieren, eine deutsche Juristenausbildung in Sachsen gemeistert zu haben, bringt mir mit meinen Noten wenig in Deutschland ein, hat aber genau dazu geführt, warum ich es ursprünglich angefangen hatte.
Ich erlaube mir nicht nur emotional zu denken, sondern ich kann ohne diesen empirischen Kram. Und ansonsten, wenn Du danach noch immer bereit sein solltest, etwas zu riskieren, was zugegebenermaßen Dir jedes dämliche dt Jura-Studium abgewöhnt, aber falls, dann hast Du ne Eintrittskarte zu einem Club. Ob Du daraus etwas machst, was Du daraus machst, könnte allein Deine Sache sein, solange (haha Solange-Entscheidung kleiner Witz für Insider) Du Dich nicht von den anderen Juristen beeindrucken lässt.
Ich hab es nicht bereut, würde ich es noch mal machen?
H*ll NO!