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Gast
Zitat von hahawi:Definitiv.
http://www.steinhausen.at/infos-tipps/z ... ufteilung/
Danke für den Link. Ich habe es mit Wertsteigerung von Sachwerten verwechselt, das fällt in den Zugewinn. Okay, hiermit behaupte ich das Gegenteil und die Teilzeit-Ehefrau ist vom Verdacht des Erbschleichens offiziell wieder freigesprochen! Mea culpa.
Meine Frau hätte (theoretisch) ein Millionenerbe in Immobilien erwartet (wenn die ganze Familienbande sich im Anschluss nicht hoffnungslos zerstritten hätte, weil eine Tante mit dem Bargeld durchgebrannt ist). Da war immer großes Thema das ich besitzloser Wicht nicht davon partizipieren sollte im Fall einer Scheidung. Naja, c'est la vie.