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22 Jahre, zwei kleine Kinder, plötzlich ist alles vorbei

E
Zitat von Zitronenfalter2:
Und schön ists auch nicht und dir Situation verbessert es auch nicht.

Ich finde es gut, was Du schreibst, auch zu den 3 Jahren, die Du Dich gesetzlich entspannt weigern kannst, geschieden zu werden. Natürlich willst Du es nicht. Aber vielleicht kommt es eben genau nicht dazu, wenn Du das kühl und so neutral wie möglich als gesetzt hinstellst.

Dass das nicht schön ist, glaube ich sofort. Die Situation könnte es aber durchaus verbessern, nur halt nicht atmosphärisch. Vielleicht ist es einfacher, wenn Du daran denkst, dass Du das jetzt eben machst, weil es die Situation verbessert. Ich mein: dieser Quark mit dem Auto würde mir schon reichen, das ist doch Kindergarten.

07.08.2023 15:50 • x 2 #1471


L
Zitat von Zitronenfalter2:
Genau das tue ich. Hab mich beim ersten Schreiben erst mal anmahnen lassen. Auch da ist natürlich irgendwann eine Grenze.


Sorry, was bedeutet anmahnen lassen ?

07.08.2023 16:31 • #1472


A


22 Jahre, zwei kleine Kinder, plötzlich ist alles vorbei

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L
Zitat von Vilya:
Made my Day


Find ich auch, sie ist der Schmetterling er eine Motte

07.08.2023 16:34 • #1473


L
Zitat von Zitronenfalter2:
Kann ich mir irgendwie schwer vorstellen, vor allem wenn er es mit der Betreuung der Kinder an dem einen Nachmittag begründen kann. Aktuell arbeitet er trotzdem Vollzeit.


..das ist glaub ich auch in Ö so.

Wenn du Kinder hast, dann ist man quasi verpflichtet, dein Einkommen zu haben. Nicht natürlich wenn irgendwas passiert (Konkurs etc) ... aber du kannst nicht sagen, ich geh mal jetzt weniger arbeiten, weil ich jetzt mal will.

Und wegen der Betreuung, da müsstet ihr ja auch mal das Modell vereinbaren.

Ich habe mir auch schon gedacht, ob mein EX bei seiner jungen zielstrebigen Karrierefrau, dann er in Karenz geht.... was tut man nicht fürs neue Glück (war wieder mal Sarkasmus )

07.08.2023 16:40 • #1474


Z
Zitat von Leopoldine1511:
Sorry, was bedeutet anmahnen lassen ?

Ich hab einen Bogen zum Versorgungsausgleich vom Gericht bekommen mit einer Frist ihn auszufüllen. Ich hab den nicht beantwortet. Dann kam ca nach ein zwei Woche nach Ende der Frist ein Schreiben, ich werde angemahnt und falls ich das jetzt nicht innerhalb von der nächsten Frist beantworte würde ein Zwangsgeld angedroht. Erst genau zum Ende der zweiten Frist hab ich das Schreiben vom Anwalt beantworten lassen. Genauso mache ich das jetzt mit dem Schreiben der Rentenversicherung. Kam heute die Nachfrage wg der noch nicht nachgewiesenen Rentenzeiten, z.b. wg Kindererziehung. Da wird gebeten das innerhalb von zwei Wochen zu beantworten. Bleibt auch erst mal liegen bis ein weiteres Schreiben kommt.

07.08.2023 17:28 • x 4 #1475


L
OK, aber schadest du dir nicht damit? Würdest du dann nicht Geld bekommen?

Wir haben halt leider, ganz andere Begriffe. Du musst es deswegen auch nicht beantworten. Ich google mal...

07.08.2023 18:36 • #1476


Z
Zitat von Leopoldine1511:
Würdest du dann nicht Geld bekommen?

Wie meinst du Geld bekommen? Vielleicht ist das bei euch anders.

07.08.2023 18:56 • #1477


Heffalump
Zitat von Zitronenfalter2:
Beim Versorgungsausgleich geht es um die Rentenansprüche. Ich glaube das ist tatsächlich das einzige Thema welches klar geregelt sein muss

Man kann auch auf Ansprüche verzichten. Denn wenn der Begünstigte stirbt, bekommt man nicht automatisch danach mehr.
Wenn man seine Rente teilt, bekommt dann diesen Anteil der nimmersatte Staat.

Vielleicht ist deswegen so ätzend zu dir, weil du ihn auflaufen lässt

07.08.2023 23:35 • #1478


Z
Zitat von Heffalump:
Vielleicht ist deswegen so ätzend zu dir, weil du ihn auflaufen lässt

Dann wirds wohl grad nicht besser. Weil ich seinen ganzen Feiertagsargumenten mit denen er absolut recht hat, nur mit meinem persönlich auf mich bezogenen emotionalen Grund gekommen bin... und jetzt kann er sich mit Frau Mehlmotte bisschen ärgern. Weil ich glaub dass der gute mitten im Sommer nicht Weihnachten klärt, weils ihm grad in den Sinn kommt, sondern weil Next gern was planen oder buchen möchte. Und da ist der Sonntag schon geschickter weil man danach besser am Stück Zeit hat. (Er ist jetzt nicht grad der ich plane Monate im voraus die Feiertage Mensch).
Nicht falsch verstehen, mir geht's nicht ums ärgern, mir geht's drum dass es mir am 24. ohne Kids bescheiden gehen wird. Ärgert mich aber weil ich glaub er schiebt das vor um seine Planung hin zu bekommen.
Jetzt bleibt Signal aus, ich hab keine Lust nochmal was zu lesen.

07.08.2023 23:56 • x 2 #1479


Heffalump
Zitat von Zitronenfalter2:
Jetzt bleibt Signal aus

08.08.2023 00:06 • #1480


A
Dieses Aushandeln der Scheidungsfolgevereinbarung empfand ich als noch anstrengender als die Trennung. Da wird einem immer wieder klar, wie viel man verloren hat.

So weit ich weiß, kann man den Kindesunterhalt nicht in der Folgevereinbarung regeln. Das ist ein Anspruch, den Kinder haben. Die Übernahme durch die Familie lasse bei zahlungsunwilligen ist ja dafür gedacht, dass sich die Kinder nicht mit diesem Elternteil auseinandersetzen müssen und trotzdem ihren Anspruch erhalten.
So weit ich weiß, fordert dann die Familienkasse auch regelmäßig Einkommensnachweise.

Selbst, wenn die Scheidung vor Gericht geht, gibt es ja immer noch massive Möglichkeiten das ganze hinauszuzögern. Oder auch anschließend immer wieder neue Baustellen aufzumachen.

Ich wünsche dir super viel Kraft für alles, was jetzt kommt @Zitronenfalter2.

Ich habe zwei Freundinnen, die finanziell überaus gut informiert sind, was meine Verhältnisse betrifft. Mit denen konnte ich dann immer durchsprechen und auch durchrechnen, was ich will.
Das war sehr hilfreich.

08.08.2023 08:56 • x 4 #1481


D
@acre Wir haben den Kindesunterhalt in der Vereinbarung aber geregelt. Darum ging es hauptächlich, nachehelicher Unterhalt fällt eh weg.

Den Unterhalt für den Grossen konnten wir nicht reinnehmen, da zum Zeitpunkt der Scheidung schon volljährig (aber noch in Ausbildung). Er müsste seinen Unterhalt selbst gerichtlich von uns fordern, wenn wir nicht freiwillig zahlen würden. Da der Jüngere zum Zeitpunkt der Scheidung minderjährig ist, konnten wir für ihn dennoch eine Regelung reinnehmen auch ab 18. Aber wie es in D ist, weiss ich halt nicht.

08.08.2023 11:21 • x 1 #1482


U
Zitat von acre:
Dieses Aushandeln der Scheidungsfolgevereinbarung empfand ich als noch anstrengender als die Trennung.


Ich möchte gern auch hier im Thread unter neuem Namen Hallo sagen. Und ich wünsch' Dir viel Kraft und Gelassenheit @Zitronenfalter2 ! Die scheinst Du zu haben und brauchst sie ja aktuell. Deine Signal-Entscheidung finde ich übrigens immer besser. Mich hat neulich eine E-Mail gegen Mitternacht ereilt und blöderweise habe ich sie direkt gelesen. Mache ich künftig nicht mehr, nachts ist das nichts.

Bei uns wird es in Kürze auch losgehen mit Scheidungsfolgevereinbarung. Ich hab' mich ja schon schlau gemacht, und einfach ist das alles nicht. Ich bin trotzdem froh, wenn das vorangeht. Oder ich freue mich wirklich jetzt schon auf den Tag, wenn irgendetwas entschieden ist.

Jetzt hoffe ich, Ihr erkennt mich am Stil und vielleicht am ....2023 ...

08.08.2023 12:29 • x 1 #1483


J
Ich habe mich noch einmal schlau gemacht, weil ich auch, wie @ acre dachte, Kindesunterhalt kann man
in Deutschland nicht in der Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, weil es die Düsseldorfer Tabelle gibt. Danach richten wir uns. Aber man kann doch auch Kindesunterhalt in der Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen. Das darf aber nicht unter dem gesetzlich festgelegten Unterhalt liegen. Aber man kann Zusatzvereinbarungen treffen. Der Elternteil bei dem die Kinder leben, ist für den Kindesunterhalt verantwortlich. Das heißt, er muss sich mit dem anderen Elternteil auseinandersetzen oder das Jugendamt beauftragen. Wenn man in der Scheidungsfolgenvereinbarung also den gesetzlichen Unterhalt festlegt und mehr, kann das gelten.

08.08.2023 14:13 • #1484


A
@Jamirah Gut, dass du mich berichtigst. Natürlich kann man Zusatzvereinbarungen aufnehmen. Man darf aber nicht unter die gesetzliche Regelung fallen, denn das ist der staatlich festgelegte Anspruch des Kindes.

08.08.2023 15:33 • #1485


A


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