20872

5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

downie
Kleiner Nachtrag....

Ich möchte hier nicht als absoluter Hardliner rüberkommen, aber ich habe genau Deine jetzige Situation hinter mir und hatte regelrecht Angst, die von Dir angesprochenen schlafenden Hunde zu wecken. Meine damalige Feigheit hat so viel Leid in das Leben meiner Kinder gebracht, dass ich mich noch heute schäme, damals nicht energischer eingegriffen zu haben.

Mein großer Sohn ist damals schon nach kurzer Zeit zu mir zurück gezogen, der Kleine quasi erst vor vier Jahren.

Meine Kinder werfen mir glücklicherweise nichts vor, wir haben ein ganz enges und auch liebevolles Verhältnis. Aber es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht vorwerfe, damals nicht stringenter gehandelt zu haben.

Denk bitte an Deine Kinder!

Gruß
downie

14.05.2020 11:26 • x 8 #2536


darkenrahl
Zitat von Gorch_Fock:
Der von Downie aufgezeigte Weg ist auch sehr zu empfehlen. Und er kennt die wirklich guten Foren für Väter;-)
Mach das so, Daddy. Aktiviere die RA für ein erstes Schreiben und formuliere die Nachricht am Fr. so wie Du es brauchst. Und nochmal die Empfehlung: KEIN Treffen mehr. Es gibt zur Zeit NICHTS mehr zu bereden. Löse Dich aus diesem manipulativen Klammergriff und lass eine Kontaktsperre (die Du bis dato nie konsequent angewandt hast und die ggf. sogar die Grundlage für ein erfolgreiches Ex-Back gewesen wäre) wirken. Ab jetzt gibt es max. noch Kinder-Orga zu klären. Nichts anderes mehr.


Ja Daddy, hör auf die Beiden, das was @downie vorschlägt ist auch für mich das Beste was du machen solltest.

Daddy, dein Bericht über das was deine NF vor die Füsse geworfen hat, hat auch mich mächtig erschüttert.
Ich habe vieles erwartet, aber so etwas nicht.

Jetzt darfst du nur noch für dich schauen und hart bleiben. Deine NF verarscht dich nach Strich und Faden und will dich klein machen. Das darf nicht sein.

In meinen Augen gibt es für dich nur einen kompleten Kontaktabbruch zu NF in allen Dingen. Keinen direkten Kontakt mehr und auch keine Nachrichten per soziale Medien, alles löschen.
Der Kontakt betreffend der Kinder könnt ihr über deine Nachbarn machen, die sollten als Verbindungsglied dafür benutzt werden. Da sie auch deine Freunde sind werden sie das super machen, hat ja bis jetzt auch super funktioniert.

Ansonsten empfehle ich dir wie Gorch_Fock auch, alles was @downie vorgeschlagen hat genau nochmals durchzulesen und so handeln, wie dieser vorgeschlagen hat.

Übrigens, auch Deutsche Gerichte müssen sich an die Gesetze halten, wenn sie da einseitig entscheiden, sollte endlich mal ein Mann mit Ei..rn sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, auch eure Gerichte müssen Entscheide von dort anwenden.
Es gibt da einen Entscheid zwischen einer Schweizerin und einem Spanier, die Schweizerin musste wegen so einem Entscheid mit dem Kind nach Spanien zurückkehren, damit der Mann das Kind immer sehen konnte. Und das ist kein Witz. Ansonsten hat ein Schweizer Gericht diese Frau zu Gefängnis verdonnern wollen.
Es gibt in Deutschland sicher Männervereinigungen, die ein solches Vorgehen finanziell unterstützen möchten. Ich auch.

14.05.2020 11:35 • x 4 #2537


A


5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

x 3


S
Der TE ist noch nicht mal bei Schritt 1: Er realisiert die Trennung nicht. Er macht sich Gedanken über Kindergartensachen mit wem seine Frau auf FB befreundet oder nicht befreundet ist und glaubt in der Rolle zu sein ein Ultimatum stellen zu können. So lange Schritt 1 nicht getan ist, schreibt ihr mit euren wirklich hilfreichen Tipps gegen eine Wand.
Der TE kommt mir vor wie ein kleines Kind, das die Augen schließt und sich die Ohren zuhält, gemäß dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
So lange er noch gedanklich seine Ehe rettet, wird er eure Beiträge zwar dankend lesen, aber nichts davon umsetzen können.

14.05.2020 11:36 • x 10 #2538


S
Die Kinder haben ein besonderes Verhältniss zu ihrem Papa.
Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie die beiden leiden, wenn NF diese Aktion
durchzieht.
Deshalb wehret den Anfängen.

14.05.2020 11:44 • x 5 #2539


darkenrahl
Zitat von Sarina80:
Der TE ist noch nicht mal bei Schritt 1: Er realisiert die Trennung nicht. Er macht sich Gedanken über Kindergartensachen mit wem seine Frau auf FB befreundet oder nicht befreundet ist und glaubt in der Rolle zu sein ein Ultimatum stellen zu können. So lange Schritt 1 nicht getan ist, schreibt ihr mit euren wirklich hilfreichen Tipps gegen eine Wand.
Der TE kommt mir vor wie ein kleines Kind, das die Augen schließt und sich die Ohren zuhält, gemäß dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
So lange er noch gedanklich seine Ehe rettet, wird er eure Beiträge zwar dankend lesen, aber nichts davon umsetzen können.


Das befürchte ich leider auch

14.05.2020 11:55 • x 3 #2540


juliet
trotzdem: 130 km ist jetzt nicht die Welt. Ich kenne mich in der aktuellen rechtlichen situation nicht aus, weiß aber aus eigener Stieffamilien-Erfahrung, dass, wenn die KM Mit den Kindern wegziehen möchte, sie das tun kann und WIRD, und es ist wohl sehr schwer, dagegen etwas zu unternehmen.

und, traurig aber wahr, wenn die KM nicht möchte, dass die Kinder Umgang mit ihrem Vater haben, kann sie auch das vereiteln. Alles schon erlebt! Frauen / Mütter sitzen im RechtsSystem in Deutschland einfach am längeren Hebel.

Daher finde ich den Weg einer einvernehmlichen Lösung nicht verkehrt.
wenn es möglich ist, und beide in der Lage, das zu verabreden, warum nicht?

Überlegt doch mal. Auf Dauer wird FD Das Haus doch ohnehin nicht halten können. D.h. hier wird die Kontinuität auch enden.
wenn er sich also ohnehin eine neue bleibe suchen muss, vielleicht besteht die Möglichkeit, näher in Richtung der Kinder zu ziehen?

seid froh, dass es nicht 600 km sind, wie hier auch jemand schrieb. 130 km sind 1,5 Stunden...
selbst da wäre mehr als ein WochenendPapa möglich.

dennoch bin ich auch unbedingt der Meinung, dass hier zwei Dinge voneinander getrennt werden sollten: der Versuch, die Ehe zu retten (da bin ich ganz bei @Sarina80 ),
und ein klares auftreten gegenüber deiner NF bezüglich der Kinder. Und hier solltest du auch nicht rumeiern, sondern einen klaren Plan vorlegen können, was du dir vorstellen kannst. Und nicht wie ein Kaninchen vor der Schlange sitzen und darauf warten, bis das Umzugsunternehmen vor der Tür steht...

14.05.2020 12:26 • x 4 #2541


G
Zitat von juliet:
trotzdem: 130 km ist jetzt nicht die Welt. Ich kenne mich in der aktuellen rechtlichen situation nicht aus, weiß aber aus eigener Stieffamilien-Erfahrung, dass, wenn die KM Mit den Kindern wegziehen möchte, sie das tun kann.

Nein, sie kann nicht alleine hinziehen wohin sie will. Dieses Recht hat sie bei den Kindern nicht,
außer sie hat das allleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, und muß die schriftliche Zustimmung
des Ex EP einholen. Stimmt dieser nicht zu, kann sie erst einmal mit dem Kind nicht umziehen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen und den Entscheid abwarten.

Beim Sorgerecht und ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es heute kein Mutter-
vorteil mehr. Das Kindeswohl ist das zentrale Entscheidungskriterium (Gericht) bei der Übertragung
des alleinigen Sorgerechts gegen den Willen des Mitsorgeberechtigten. Es sind stets Einzelfall-entscheidungen. (mein Kenntnisstand)

14.05.2020 13:03 • x 6 #2542


downie
Hallo,

Zitat von juliet:
trotzdem: 130 km ist jetzt nicht die Welt. Ich kenne mich in der aktuellen rechtlichen situation nicht aus, weiß aber aus eigener Stieffamilien-Erfahrung, dass, wenn die KM Mit den Kindern wegziehen möchte, sie das tun kann und WIRD, und es ist wohl sehr schwer, dagegen etwas zu unternehmen.


Das erklär mir mal.

Auf der einen Seite schreibst Du, dass Du Dich mit der rechtlichen Situation nicht auskennst, behauptest aber, dass die Mutter mit den Kindern wegziehen kann.

Entschuldige, wenn ich es so drastisch formuliere, aber das ist absoluter BULL.SH.IT!

Wenn die Frau von FD gegen den ausdrücklichen Willen von FD ohne richterliche Genehmigung eigenmächtig den Lebensmittelpunkt der gemeinsamen Kinder ändert, handelt es sich um eine Straftat. Die beiden haben das gemeinsame Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da sind Alleingänge nicht drin!

Genau deswegen soll Daddy jetzt doch mit Anwalt dagegen intervenieren.

Genau wegen solcher oben zitierter Aussagen, habe ich Dir ein anderes Forum empfohlen. Dort wirst Du solche verunsichernden, klischeehaften Posts nicht lesen.

downie

14.05.2020 13:09 • x 2 #2543


L
Zitat von Gast2000:
Nein, sie kann alleine hinziehen wohin sie will. Dieses Recht hat sie bei den Kindern nicht, außer sie
hat das allleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, und muß die schriftliche Zustimmung des Ex EP
einholen. Stimmt dieser nicht zu, kann sie erst einmal mit dem Kind nicht umziehen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen und den Entscheid abwarten.

Beim Sorgerecht und ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es heute kein Mutter-
vorteil mehr. Das Kindeswohl ist das zentrale Entscheidungskriterium (Gericht) bei der Übertragung
des alleinigen Sorgerechts gegen den Willen des Mitsorgeberechtigten. Es sind stets Einzelfall-entscheidungen. (mein Kenntnisstand)

Das ist korrekt. Ich lebe ebenfalls in Bayern und musste die Kinder beim Vater lassen, da ich in der Großstadt weder eine Wohnung zahlen noch für die Kinder völlig alleine sorgen konnte (bin schwerbehindert). Der Richter gewichtete dies, und insbesondere das gewohnte Haus/Umfeld schwerer als ein Elternteil, indem Fall mich, die Mutter. Ich habe jedoch nach wie vor auch das Sorgerecht.

14.05.2020 13:13 • x 4 #2544


M
Ich kann euch ende nächster Woche mehr davon erzählen, wie es da zugeht.
Da habe ich Gerichtstermin und es geht genau um das Thema ABR.

Es wären dann 160 km.

14.05.2020 13:14 • x 6 #2545


Familiendaddy
Zitat von downie:
Es steht aber doch wohl ausser Frage, dass es für Eure Kinder alles andere als sinnvoll ist, Dich aus dem Alltag Deiner Kinder zu streichen.


Das steht definitiv außer Frage.

Zitat von darkenrahl:
Der Kontakt betreffend der Kinder könnt ihr über deine Nachbarn machen, die sollten als Verbindungsglied dafür benutzt werden.


Das widerrum finde ich jetzt kindisch. Ich finde es für unsere Kinder sehr wichtig, dass wir uns zumindest bei der Kindesübergabe normal verhalten können. Nach allem wie es bisher gelaufen ist in Sachen Kommunikation und Umgang zwischen uns finde ich das nicht richtig.

Zitat von Sarina80:
Der TE kommt mir vor wie ein kleines Kind, das die Augen schließt und sich die Ohren zuhält, gemäß dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.


Ganz ehrlich, ich habe gerade 60 Seiten im Thread gelesen und war schon selbst mal soviel abgeklärter. Da herrschte hier irgendwann eine positive Grundstimmung. Da war der Umgang auch unter uns gegenseitig viel besser als aktuell.
Seid mal ehrlich, ist es nicht normal, dass mich das extrem aus der Spur wirft und ich total gebeutelt bin?
Da stagniert irgendwann auch mal der gesunde Menschenverstand. Meine NF hat mir auch schon vorgeworfen, kindisch zu sein. Ich weiß nicht, was das soll. Ich bräuchte viel mehr ein Aufgefangen werden als ein ständiges Eindreschen auf mich.

Zitat von Sliderman:
Die Kinder haben ein besonderes Verhältniss zu ihrem Papa.
Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie die beiden leiden, wenn NF diese Aktion
durchzieht.
Deshalb wehret den Anfängen.


Ich finde das Verhältnis von ihnen zu mir so toll.
Hab mir gerade die Mühe gemacht, die letzten beiden Monate anhand des Threads die Betreuungszeiten ausgerechnet. Ich hatte die Kinder 58% die letzten 4 Monate alleine, die restlichen 42% entfallen auf Zeit bei NF oder gemeinsam verbrachter Zeit.

Zitat von juliet:
Daher finde ich den Weg einer einvernehmlichen Lösung nicht verkehrt.
wenn es möglich ist, und beide in der Lage, das zu verabreden, warum nicht?


Wie gesagt. Werd mir rechtlichen Beistand holen. Und werd mich auch von vielen wichtigen Beiträgen hier leiten lassen.
Aber jetzt in blinden Aktionismus verfallen, weil ich selbst grad nicht weiß wohin mit mir und wo oben und unten ist - nee.

Zitat von juliet:
Und hier solltest du auch nicht rumeiern, sondern einen klaren Plan vorlegen können, was du dir vorstellen kannst.


Den Plan muss ich aber erst entwickeln. ICH SELBST - und nicht ungefragt und unreflektiert alles übernehmen, was von allen Seiten auf mich einprasselt.

Zitat von Gast2000:
Stimmt dieser nicht zu, kann sie erst einmal mit dem Kind nicht umziehen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen und den Entscheid abwarten.


Das ist gut zu wissen.


Gerade kam ein Foto der Tochter. Danach die Frage, wann ich die Mäuse wieder haben möchte. Ich hab geantwortet: Morgen nachmittag
Sie fragte: Könntest du eventuell heute Abend schon? Ich hab was dringendes zu erledigen...
Ich: Was denn
Sie: Geht es oder geht es niciht
Ich: Hab heut 17:45 Therapie, kann ich nicht schon wieder verschieben
Sie: Ok, ich hätte um 19:15 einen Termin... dann lass ich mir was einfallen, danke trotzdem

14.05.2020 13:17 • x 4 #2546


G
Zitat von downie:
Hallo,



Das erklär mir mal.

Auf der einen Seite schreibst Du, dass Du Dich mit der rechtlichen Situation nicht auskennst, behauptest aber, dass die Mutter mit den Kindern wegziehen kann.

Entschuldige, wenn ich es so drastisch formuliere, aber das ist absoluter BULL.SH.IT!

Wenn die Frau von FD gegen den ausdrücklichen Willen von FD ohne richterliche Genehmigung eigenmächtig den Lebensmittelpunkt der gemeinsamen Kinder ändert, handelt es sich um eine Straftat. Die beiden haben das gemeinsame Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da sind Alleingänge nicht drin!

Genau deswegen soll Daddy jetzt doch mit Anwalt dagegen intervenieren.

Genau wegen solcher oben zitierter Aussagen, habe ich Dir ein anderes Forum empfohlen. Dort wirst Du solche verunsichernden, klischeehaften Posts nicht lesen.

downie

@downie, so ist es. Das ist die augenblickliche Rechtslage.

Nur sie selbst - ohne Kinder - kann hinziehen wohin sie will. Beim gemeinsamen Sorgerecht und auch gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht, hat der Kindesvater exakt die selben Rechte und Pflichten.

14.05.2020 13:22 • x 2 #2547


L
Zitat von Familiendaddy:

Das steht definitiv außer Frage.



Das widerrum finde ich jetzt kindisch. Ich finde es für unsere Kinder sehr wichtig, dass wir uns zumindest bei der Kindesübergabe normal verhalten können. Nach allem wie es bisher gelaufen ist in Sachen Kommunikation und Umgang zwischen uns finde ich das nicht richtig.



Ganz ehrlich, ich habe gerade 60 Seiten im Thread gelesen und war schon selbst mal soviel abgeklärter. Da herrschte hier irgendwann eine positive Grundstimmung. Da war der Umgang auch unter uns gegenseitig viel besser als aktuell.
Seid mal ehrlich, ist es nicht normal, dass mich das extrem aus der Spur wirft und ich total gebeutelt bin?
Da stagniert irgendwann auch mal der gesunde Menschenverstand. Meine NF hat mir auch schon vorgeworfen, kindisch zu sein. Ich weiß nicht, was das soll. Ich bräuchte viel mehr ein Aufgefangen werden als ein ständiges Eindreschen auf mich.



Ich finde das Verhältnis von ihnen zu mir so toll.
Hab mir gerade die Mühe gemacht, die letzten beiden Monate anhand des Threads die Betreuungszeiten ausgerechnet. Ich hatte die Kinder 58% die letzten 4 Monate alleine, die restlichen 42% entfallen auf Zeit bei NF oder gemeinsam verbrachter Zeit.



Wie gesagt. Werd mir rechtlichen Beistand holen. Und werd mich auch von vielen wichtigen Beiträgen hier leiten lassen.
Aber jetzt in blinden Aktionismus verfallen, weil ich selbst grad nicht weiß wohin mit mir und wo oben und unten ist - nee.



Den Plan muss ich aber erst entwickeln. ICH SELBST - und nicht ungefragt und unreflektiert alles übernehmen, was von allen Seiten auf mich einprasselt.



Das ist gut zu wissen.


Gerade kam ein Foto der Tochter. Danach die Frage, wann ich die Mäuse wieder haben möchte. Ich hab geantwortet: Morgen nachmittag
Sie fragte: Könntest du eventuell heute Abend schon? Ich hab was dringendes zu erledigen...
Ich: Was denn
Sie: Geht es oder geht es niciht
Ich: Hab heut 17:45 Therapie, kann ich nicht schon wieder verschieben
Sie: Ok, ich hätte um 19:15 einen Termin... dann lass ich mir was einfallen, danke trotzdem

Und schon ein Test, ob du ihre unmissverständliche Drohung mit Regensburg gefressen hast...

14.05.2020 13:25 • x 4 #2548


M
Zitat von downie:
Kleiner Nachtrag....

Ich möchte hier nicht als absoluter Hardliner rüberkommen, aber ich habe genau Deine jetzige Situation hinter mir und hatte regelrecht Angst, die von Dir angesprochenen schlafenden Hunde zu wecken. Meine damalige Feigheit hat so viel Leid in das Leben meiner Kinder gebracht, dass ich mich noch heute schäme, damals nicht energischer eingegriffen zu haben.

Mein großer Sohn ist damals schon nach kurzer Zeit zu mir zurück gezogen, der Kleine quasi erst vor vier Jahren.

Meine Kinder werfen mir glücklicherweise nichts vor, wir haben ein ganz enges und auch liebevolles Verhältnis. Aber es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht vorwerfe, damals nicht stringenter gehandelt zu haben.

Denk bitte an Deine Kinder!

Gruß
downie



Und genau da beist sich die Kazte in den Sack.

Als männlicher verlassener, der noch tief trauert, bricht augenblicklich alles zusammen.
Kinder, Frau.
Die Ungewissheit und die Hoffnung.

Man will keinen Krieg, hofft auf das Beste.

Ich habe da einen harten Ansatz, und darum bin ich sofort zu Gericht und habe das ABR beantragt.
Hatte angst, das hinter meinen Rücken Fakten geschaffen werden.



Ich lese immer, denkt an die Kinder. Ja, klar, um das gehts natürlich.
Aber es geht auch um das eigene Leben, um die Pläne, um die Zukunft, mit den Kindern.

Lest euch mal Urteile durch, da wird einen übel dabei.
Väter sind in dieser Hinsicht die Beweisbringer.
Und da gehts nicht darum, wo es das Kinde besser hat.
Es geht um das Kindeswohl bzw. um die gefährdung des Kindeswohls.

Angenommen, Mutter und Vater haben gemeinsame Obsorge.
Mutter will die Trennung und zieht weg.

So stehts im Text:(Familienrechtsinfo)

Der Elternteil kann zwar den Wohnort des Kindes jederzeit verlegen, muss den anderen nicht betreuenden Elternteil jedoch frühzeitig darüber in Kenntnis setzen, sodass dieser sich äußern kann. Erfolgt keine Mitteilung über den Wohnortwechsel, dann gilt dies als Sorgerechtsbruch im Sinne des Haager Kindesentführungsüberbeinkommen.
Für den nicht betreuenden Elternteil wird dies insbesondere dann schwierig, wenn der Wohnortwechsel durch eine berufliche Notwendigkeit gerechtfertigt wird.
Entscheidet sich der Ex-partner somit dafür zu sorgen, dass der nicht betreuende Elternteil das Kind aufgrund einer größeren Distanz seltener oder gar nicht sieht, sind ihm die Hände gebunden.

Und genau deshalb bin ich zu Gericht, momentan bin ich natürlich der Ar*** der Nation, der die arme vor Gericht zerrt, und sowieso das arme Kind....
Aber ich lass bei dem Punkt nicht locker....
Ich hoffe ich habe recht am Ende des Tages.

14.05.2020 13:28 • x 5 #2549


Familiendaddy
Zitat von Liesel:
Und schon ein Test, ob du ihre unmissverständliche Drohung mit Regensburg gefressen hast...


Ich bin glaub ich blind. Kannst du mir das genauer erläutern?

14.05.2020 13:29 • #2550


A


x 4