Zitat von downie:Kleiner Nachtrag....
Ich möchte hier nicht als absoluter Hardliner rüberkommen, aber ich habe genau Deine jetzige Situation hinter mir und hatte regelrecht Angst, die von Dir "angesprochenen schlafenden Hunde" zu wecken. Meine damalige Feigheit hat so viel Leid in das Leben meiner Kinder gebracht, dass ich mich noch heute schäme, damals nicht energischer eingegriffen zu haben.
Mein großer Sohn ist damals schon nach kurzer Zeit zu mir zurück gezogen, der "Kleine" quasi erst vor vier Jahren.
Meine Kinder werfen mir glücklicherweise nichts vor, wir haben ein ganz enges und auch liebevolles Verhältnis. Aber es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht vorwerfe, damals nicht stringenter gehandelt zu haben.
Denk bitte an Deine Kinder!
Gruß
downie
Und genau da beist sich die Kazte in den Sack.
Als männlicher verlassener, der noch tief trauert, bricht augenblicklich alles zusammen.
Kinder, Frau.
Die Ungewissheit und die Hoffnung.
Man will keinen Krieg, hofft auf das Beste.
Ich habe da einen harten Ansatz, und darum bin ich sofort zu Gericht und habe das ABR beantragt.
Hatte angst, das hinter meinen Rücken Fakten geschaffen werden.
Ich lese immer, denkt an die Kinder. Ja, klar, um das gehts natürlich.
Aber es geht auch um das eigene Leben, um die Pläne, um die Zukunft, mit den Kindern.
Lest euch mal Urteile durch, da wird einen übel dabei.
Väter sind in dieser Hinsicht die Beweisbringer.
Und da gehts nicht darum, wo es das Kinde besser hat.
Es geht um das Kindeswohl bzw. um die gefährdung des Kindeswohls.
Angenommen, Mutter und Vater haben gemeinsame Obsorge.
Mutter will die Trennung und zieht weg.
So stehts im Text:(Familienrechtsinfo)
Der Elternteil kann zwar den Wohnort des Kindes jederzeit verlegen, muss den anderen nicht betreuenden Elternteil jedoch frühzeitig darüber in Kenntnis setzen, sodass dieser sich äußern kann. Erfolgt keine Mitteilung über den Wohnortwechsel, dann gilt dies als Sorgerechtsbruch im Sinne des Haager Kindesentführungsüberbeinkommen.
Für den nicht betreuenden Elternteil wird dies insbesondere dann schwierig, wenn der Wohnortwechsel durch eine berufliche Notwendigkeit gerechtfertigt wird.
Entscheidet sich der Ex-partner somit dafür zu sorgen, dass der nicht betreuende Elternteil das Kind aufgrund einer größeren Distanz seltener oder gar nicht sieht, sind ihm die Hände gebunden.
Und genau deshalb bin ich zu Gericht, momentan bin ich natürlich der Ar*** der Nation, der die arme vor Gericht zerrt, und sowieso das arme Kind....
Aber ich lass bei dem Punkt nicht locker....
Ich hoffe ich habe recht am Ende des Tages.