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5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

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Zitat von vollhorst:
Das stimmt einfach so pauschal nicht, sorry.

Doch tut es. War erst kürzlich in exakt dieser Situation. Gesetz ist Gesetz und schlägt private Vereinbarungen, die gegen dieses Gesetz verstossen. Es zählt allein das Kindeswohl. Und dass Regensburg gegen das Kindeswohl ist, ist zu 100% gegeben. Daddy muss sich da null Sorgen machen.

19.05.2020 19:33 • x 2 #2806


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Zitat von Liesel:
Doch tut es. War erst kürzlich in exakt dieser Situation. Gesetz ist Gesetz und schlägt private Vereinbarungen, die gegen dieses Gesetz verstossen. Es zählt allein das Kindeswohl. Und dass Regensburg gegen das Kindeswohl ist, ist zu 100% gegeben. Daddy muss sich da null Sorgen machen.

Deine erste Aussage war pauschal falsch. So wie du es jetzt darstellst, gehe ich mit.
Der Richter schaut sich aber trotzdem an, was vorher gelaufen ist. Insbesondere, wenn eine Seite den Umgang einseitig ändern möchte. Und da ist jedes Schriftstück (Eltern-/Trennungsvereinbarung) wichtig.

19.05.2020 19:40 • #2807


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5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

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Zitat von vollhorst:
Deine erste Aussage war pauschal falsch. So wie du es jetzt darstellst, gehe ich mit.
Der Richter schaut sich aber trotzdem an, was vorher gelaufen ist. Insbesondere, wenn eine Seite den Umgang einseitig ändern möchte. Und da ist jedes Schriftstück (Eltern-/Trennungsvereinbarung) wichtig.

Unser Notar, bei dem die Trennungsvereinbarung beurkundet wurde, hat unseren Wunsch bezüglich einer Regelung zum Umgang explizit abgewiesen. Es war gar nicht möglich, da was aufzusetzen, denn vor Gericht hat das im Streitfall keinerlei Bestand. Genauso verhält es sich mit etlichen anderen Dingen (Verzicht von Unterhalt zB).

19.05.2020 19:43 • x 1 #2808


Familiendaddy
Danke, dass ihr zurück in einen normalen Diskussionsmodus gekommen seid. Das hilft mir viel mehr.
Ich räum jetzt n bisschen auf und mach mich mal etwas frisch usw.
meld mich so in ner Stunde mal.
Dann hoffentlich ohne dass das hier gleich wieder kippt....

19.05.2020 19:44 • x 5 #2809


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Zitat von Liesel:
Unser Notar, bei dem die Trennungsvereinbarung beurkundet wurde, hat unseren Wunsch bezüglich einer Regelung zum Umgang explizit abgewiesen. Es war gar nicht möglich, da was aufzusetzen, denn vor Gericht hat das im Streitfall keinerlei Bestand.

Schon klar. Wir reden aneinander vorbei. Ich hab's versucht zu erklären. Solche Vereinbarungen haben Indizwirkung vor Gericht. Mein Anwalt hat mich dazu beraten und ein Bekannter hat u.a. damit sein Wechselmodell in der Mediation vorm Familiengericht gerettet, das die Mutter einseitig kippen wollte.

19.05.2020 19:46 • x 6 #2810


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Zitat von vollhorst:
Wir reden aneinander vorbei

Offenbar? Ich kann dir nicht ganz folgen. Ein Richter wird ein Kind zB nicht aus seinem gewohnten Umfeld nehmen, ganz gleich, was einer der Eltern versucht und ob der andere mit einem Schriftstück wedelt.

19.05.2020 19:49 • x 1 #2811


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Zitat von vollhorst:
Schon klar. Wir reden aneinander vorbei. Ich hab's versucht zu erklären. Solche Vereinbarungen haben Indizwirkung vor Gericht. Mein Anwalt hat mich dazu beraten und ein Bekannter hat u.a. damit sein Wechselmodell in der Mediation vorm Familiengericht gerettet, das die Mutter einseitig kippen wollte.


Top auf den Punkt....Chapeau

19.05.2020 19:50 • x 2 #2812


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Zitat von Liesel:
Offenbar? Ich kann dir nicht ganz folgen. Ein Richter wird ein Kind zB nicht aus seinem gewohnten Umfeld nehmen, ganz gleich, was einer der Eltern versucht und ob der andere mit einem Schriftstück wedelt.

1. Ich habe aus der Perspektive eines bestehenden Wechselmodells argumentiert. Wie bei Daddy der Fall
2. Das ist eine bloße Behauptung. Trifft sicherlich in einem Fall zu, im nächsten nicht.

Ich widerspreche hier vor allem Pauschalisierungen, so wie es in deiner Ursprungsaussage der Fall war.

19.05.2020 19:52 • x 2 #2813


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Zitat von Liesel:
Ein Richter wird ein Kind zB nicht aus seinem gewohnten Umfeld nehmen, ganz gleich, was einer der Eltern versucht und ob der andere mit einem Schriftstück wedelt.


Das heißt, wenn Eltern sich trennen, dann müssen beide Elternteile zum Kindeswohl in der gleichen Gegend leben bleiben? Egal wie die Betreuung aufgeteilt ist?

19.05.2020 19:55 • x 1 #2814


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Zitat von vollhorst:
1. Ich habe aus der Perspektive eines bestehenden Wechselmodells argumentiert. Wie bei Daddy der Fall
2. Das ist eine bloße Behauptung. Trifft sicherlich in einem Fall zu, im nächsten nicht.

Ich widerspreche hier vor allem Pauschalisierungen, so wie es in deiner Ursprungsaussage der Fall war.

Das ist keine Pauschalisierung, es existiert lediglich ein entsprechendes Gesetz, welches selbstverständlich pauschal für alle Bürger gilt.

Betreffend Wechselmodell, ich dachte, bei Daddy steht zunächst Regensburg noch im Raum? Aber selbst wenn, wie gesagt, unser Notar hat sich geweigert, ein entsprechendes Schriftstück aufzusetzen. Du meinst, ein Anwalt sollte dies für Daddy übernehmen, verstehe ich richtig?

19.05.2020 19:57 • x 1 #2815


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Zitat von Zugaste:

Das heißt, wenn Eltern sich trennen, dann müssen beide Elternteile zum Kindeswohl in der gleichen Gegend leben bleiben? Egal wie die Betreuung aufgeteilt ist?

Der Elternteil, der in der gewohnten Umgebung wohnen bleibt, bekam bei uns das Kind zugesprochen, ja. Nicht nur deswegen, war aber ein gewichtiger Faktor, der berücksichtigt wurde.
Dem anderen wurde in der Mediation geraten, höchstens fußläufig umzuziehen, da dies dem Kindeswohl am ehesten entsprechen würde (Kind kann nach Schule im Notfall selbstständig zu Mama oder Papa gelangen). War bei uns leider so nicht möglich.

19.05.2020 19:59 • x 1 #2816


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@Liesel Eine Vereinbarung bindet die Eltern untereinander. Natürlich ist das Kindeswohl übergeordnet. Falls es eine solche Vereinbarung gibt und ein Elternteil den dort festgelegten Umgang einseitig ändern möchte, wird der Richter zusammen mit der bis dahin vollzogenen Umgangspraxis anschauen und im seine Entscheidung zum Kindeswohl einbeziehen. Für Elternvereinbarungen braucht es keinen RA.

19.05.2020 20:03 • x 2 #2817


Z
Ich fasse mal zusammen:
Bei Wechselmodell kann keiner ohne Einwilligung des anderen Elternteil weiter wegziehen.
Bei Betreuung weniger als 70% kann der Elternteil, der die Kinder deutlich mehr betreut wegziehen und muss vorher das alleine Aufhenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Habe ich das richtig verstanden?

19.05.2020 20:07 • x 1 #2818


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Zitat von vollhorst:
@Liesel Eine Vereinbarung bindet die Eltern untereinander. Natürlich ist das Kindeswohl übergeordnet. Falls es eine solche Vereinbarung gibt und ein Elternteil den dort festgelegten Umgang einseitig ändern möchte, wird der Richter zusammen mit der bis dahin vollzogenen Umgangspraxis anschauen und im seine Entscheidung zum Kindeswohl einbeziehen. Für Elternvereinbarungen braucht es keinen RA.

Achso. Ja, es braucht so eine Vereinbarung mMn nicht, da der bisherige Umgang ja auch anders bewiesen werden kann, sollte die Mutter zicken und für eine einseitige Änderung braucht sie dann eh triftige Gründe beim Richter.

19.05.2020 20:08 • x 2 #2819


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Zitat von Liesel:
Achso. Ja, es braucht so eine Vereinbarung mMn nicht, da der bisherige Umgang ja auch anders bewiesen werden kann, sollte die Mutter zicken und für eine einseitige Änderung braucht sie dann eh triftige Gründe beim Richter.


Ja und Nein. Vor Gericht magst du recht haben. Im Binnenverhältnis der Eltern ist eine solche Vereinbarung sehr hilfreich, insbesondere bei Konflikten. Als eine Art gemeinsam vereinbarte AGB. Das diszipliniert. Wir haben bspw. auch eine Regelung zu Streitfällen aufgenommen.

19.05.2020 20:11 • x 3 #2820


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