Liesel
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Liesel
Zitat von vollhorst:Das stimmt einfach so pauschal nicht, sorry.
vollhorst
Zitat von Liesel:Doch tut es. War erst kürzlich in exakt dieser Situation. Gesetz ist Gesetz und schlägt private Vereinbarungen, die gegen dieses Gesetz verstossen. Es zählt allein das Kindeswohl. Und dass Regensburg gegen das Kindeswohl ist, ist zu 100% gegeben. Daddy muss sich da null Sorgen machen.
Liesel
Zitat von vollhorst:Deine erste Aussage war pauschal falsch. So wie du es jetzt darstellst, gehe ich mit.
Der Richter schaut sich aber trotzdem an, was vorher gelaufen ist. Insbesondere, wenn eine Seite den Umgang einseitig ändern möchte. Und da ist jedes Schriftstück (Eltern-/Trennungsvereinbarung) wichtig.
Familiendaddy
vollhorst
Zitat von Liesel:Unser Notar, bei dem die Trennungsvereinbarung beurkundet wurde, hat unseren Wunsch bezüglich einer Regelung zum Umgang explizit abgewiesen. Es war gar nicht möglich, da was aufzusetzen, denn vor Gericht hat das im Streitfall keinerlei Bestand.
Liesel
Zitat von vollhorst:Wir reden aneinander vorbei
Sohnemann
Zitat von vollhorst:Schon klar. Wir reden aneinander vorbei. Ich hab's versucht zu erklären. Solche Vereinbarungen haben Indizwirkung vor Gericht. Mein Anwalt hat mich dazu beraten und ein Bekannter hat u.a. damit sein Wechselmodell in der Mediation vorm Familiengericht gerettet, das die Mutter einseitig kippen wollte.
vollhorst
Zitat von Liesel:Offenbar? Ich kann dir nicht ganz folgen. Ein Richter wird ein Kind zB nicht aus seinem gewohnten Umfeld nehmen, ganz gleich, was einer der Eltern versucht und ob der andere mit einem Schriftstück wedelt.
Zugaste
Zitat von Liesel:Ein Richter wird ein Kind zB nicht aus seinem gewohnten Umfeld nehmen, ganz gleich, was einer der Eltern versucht und ob der andere mit einem Schriftstück wedelt.
Liesel
Zitat von vollhorst:1. Ich habe aus der Perspektive eines bestehenden Wechselmodells argumentiert. Wie bei Daddy der Fall
2. Das ist eine bloße Behauptung. Trifft sicherlich in einem Fall zu, im nächsten nicht.
Ich widerspreche hier vor allem Pauschalisierungen, so wie es in deiner Ursprungsaussage der Fall war.
Liesel
Zitat von Zugaste:
Das heißt, wenn Eltern sich trennen, dann müssen beide Elternteile zum Kindeswohl in der gleichen Gegend leben bleiben? Egal wie die Betreuung aufgeteilt ist?
vollhorst
Zugaste
Liesel
Zitat von vollhorst:@Liesel Eine Vereinbarung bindet die Eltern untereinander. Natürlich ist das Kindeswohl übergeordnet. Falls es eine solche Vereinbarung gibt und ein Elternteil den dort festgelegten Umgang einseitig ändern möchte, wird der Richter zusammen mit der bis dahin vollzogenen Umgangspraxis anschauen und im seine Entscheidung zum Kindeswohl einbeziehen. Für Elternvereinbarungen braucht es keinen RA.
vollhorst
Zitat von Liesel:Achso. Ja, es braucht so eine Vereinbarung mMn nicht, da der bisherige Umgang ja auch anders bewiesen werden kann, sollte die Mutter zicken und für eine einseitige Änderung braucht sie dann eh triftige Gründe beim Richter.