Nureingast
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Nureingast
Sliderman
Zitat von darkenrahl:
Nur, in welchem Hochhaus steckt wohl ein rostiger Nagel? Das sind keine alten, vergammelten Bauernhöfe
Zitat von JustSmile:Ich stell mir das jetzt mal andersrum vor:
Eine Frau möchte sich trennen, es passt für sie nicht mehr. Sie denkt über verschiedene Betreuungsmodelle nach und wie das finanziell aussehen wird. Geht zum Anwalt, um sich das mal durchrechnen zu lassen. Kann aber die Gehaltsabrechnung trotz Nachfrage an den Mann nicht vorlegen. Das ist doch logisch, dass der Anwalt ihr vorschlägt, einen Brief zu schreiben.
Und ja, sie überlegt sich, wie sie nach der Trennung über die Runden kommt - ist auch legitim.
Wenn sie nur aufs Geld aus wäre, dann hätte sie schon von Anfang an den kompletten Trennungsunterhalt anfordern können, oder?
Ich glaube nicht, dass FD mit kompletter Übernahme der Kids vor Gericht durchkommen würde, wenn sie es nicht will. Aber er könnte da das gute Verhältnis einbüßen. Und er schreibt ja, dass sie vor der Trennung eine gute Mutter war.
Ich würde versuchen, das mit der Notarvereinbarung möglichst schnell hinzubekommen und mich danach aber deutlicher abzugrenzen, was die Betreuung angeht. Wenn bei ihr mehr Routine reinkommt, klappt es auch mit den Kids wieder
Likos24
Zitat von Jane_1:aber ich bin fast vollständig bei @Gorch_Fock
Zitat von JustSmile:Ich glaube nicht, dass FD mit kompletter Übernahme der Kids vor Gericht durchkommen würde, wenn sie es nicht will. Aber er könnte da das gute Verhältnis einbüßen.
Nureingast
Winterblume
PuMa
Zitat von Nureingast:Es kann also sein, dass sie dann später das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
im Extremfall das alleinige Sorgerecht für sich beantragt.
Zitat von PuMa:
So einfach läuft das Gott sei Dank nicht.
Nur weil Königin Mutter sich etwas wünscht, wird dem nicht stattgegeben.
Es müssten Gründe dafür vorliegen, Kindeswohlgefährdung. Ansonsten entzieht kein Richter der Welt einem ET das Sorgerecht.
Und auch beim ABR muss man trifftige Gründe haben, dieses allein zu bekommen.
Nureingast
Andy17
Zitat von PuMa:
So einfach läuft das Gott sei Dank nicht.
Nur weil Königin Mutter sich etwas wünscht, wird dem nicht stattgegeben.
Es müssten Gründe dafür vorliegen, Kindeswohlgefährdung. Ansonsten entzieht kein Richter der Welt einem ET das Sorgerecht.
Und auch beim ABR muss man trifftige Gründe haben, dieses allein zu bekommen.
Zitat von Familiendaddy:Vielen Dank euch allen, TOP Beiträge dabei.
Hab grad die Kids gebracht bekommen und heut Abend läuft Fußball - mal sehen ob ich heut noch zum antworten komme. Richtig richtig super Sachen dabei, danke dafür.
Hab NF drauf hingewiesen dass ich nächste Woche einen Brief ihres Anwaltes erwarte, in dem er das vorangegange schreiben als gegenstandslos deklariert und eine Inverzugsetzung ausschließt.
Sie meinte klar kein Thema sie kümmert sich drum und ruft da an.
Vorhin hab ich noch aus ihrer Wohnung ein paar Möbel und Geräte geholt, die sie mir vermacht hat.
Und Kids kamen jetzt mit drei Ikea-Taschen voll Spielzeug. Bald hab ich den Hausstand wieder komplett
Naja, bin nächste Woche drei Tage mit dem Motorrad bei meinem Bruder am Bodensee, da ist dann wieder Entspannung angesagt
So far...
Wir lesen uns später oder morgen!
Zitat von Nureingast:Da gebe ich Dir Recht, so einfach läuft das nicht. Ich hatte ja auch geschrieben beantragt. Das heißt nicht, dass das Gericht dem statt gibt. In hitzigen Situationen kommt es aber leider dazu, dass solche Anträge gestellt werden, unter Schilderung von Vorfällen, die bewusst verzerrt dargestellt werden oder aufgrund von Missverständnissen/nicht vorhandener Kommunikation.
So etwas belastet auf jeden Fall die gesamte Familie und auch kostenmässig müssen beide Parteien dafür aufkommen.
Zitat von darkenrahl:
Genau, so einfach läuft es nicht. Aber nur für den Mann. Und das nicht nur bei euch im grossen Kanton, sondern in der ganzen westlichen Welt. Da werden aus finanziellen Vorteilen für den Staat die Frauen krass bevortelt. Ende.
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