Zitat von Sliderman:Ich habe mit meiner Ex alles im Vorfeld geregelt. Ohne Notar!
Wenn du deine NF als verlässlich einstufst und das kannst nur du, dann zieht das mit einem Anwalt durch.
Naja - wie zuverlässig meine NF ist, ist für mich momentan selbst schwer einschätzbar. Allerdings war von ihrer Seite auch die Rede von einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt - das hatte sie bei ihrem Beratungstermin auch alles nahegelegt bekommen.
Zitat von vollhorst:Deswegen haben wir eine Elternvereinbarung zum Umgang und Unterhalt gemacht, keine notarielle. Auch dazu berät der Anwalt.
Das haben wir ja schon ziemlich lange. Ich glaube im März war das. Diese Vereinbarung habe ich auch meiner Anwältin vorgelegt, die diese gut fand und meinte, eine starke Indizwirkung ist damit zumindest gesichert. Auch wenn das von Gorch gern als Serviette am Küchentisch abgetan wird
Mir ist klar, dass eine Scheidung Juristerei bedeutet. Ich will einfach nur verstehen, was da alles vor sich geht und warum dies oder jenes nötig ist.
Zitat von Sohnemann:Wenn du nachehelichen Unterhalt schon mal geregelt hast ist ne Menge geschafft.
Du kannst mit ihr vereinbaren, dass sie keinen TrennungsUnterhalt fordert
Bisher fordert sie auch keinen - und wenn es nicht vollkommen eskaliert wird sie das auch nicht mehr tun. Wir haben einen Betrag festgelegt, den sie monatlich von mir erhält als Ersatz dafür - bis zum Wechsel der Steuerklassen und erstem Gehalt ihres neuen zusätzlichen Jobs - dann möchte sie außer dem Kindergeld nichts mehr.
Sie hatte gefragt, ob ich für den Umzugsmonat noch ein wenig aushelfen kann - danach möchte sie auf eigenen Beinen stehen.
Thema nachehelicher Unterhalt: Kann sie den denn ohne wenn und aber einfordern? Da gibt es meines Wissens nach doch einige Bedingungen, die da erfüllt werden müssen - die meiner Meinung nach bei uns nicht zutreffen.
Kindesunterhalt versteht sich von selbst - da will ich auch gar nichts dran rütteln. Allerdings wird der durchs Wechselmodell und ihren dann doch recht guten Verdienst nicht mehr allzu hoch ausfallen.
Zitat von Andy17:Deine Situation war schon deutlich bescheidener.
Find ich auch. Bis auf den Punkt, dass nach wie vor die Betreuung der Kids nicht wie gewünscht funktioniert, läuft es eigentlich ganz gut bei mir.
Zitat von Andy17:Dass der Kindergarten das Verhalten deiner Kinder positiv hervorhebt, ist übrigens auch ein Verdienst deiner Frau (falls man sie hier überhaupt noch loben darf)
Selbstverständlich trägt sie auch ihren Anteil dran - das will ich ihr auch gar nicht abreden.
Es bestätigt mir mein Handeln bezüglich der Kinder trotzdem als richtig.
Zitat von vollhorst:Aber meine Ex ist nicht so irre, wie deine
Zitat von The_Who:OK, wenn ihr kein gemeinsames Haus oder großartig Eigentum habt, könnt ihr euch die notarielle Trennungsfolgenvereinbarung und damit viel Geld sparen.
Bestimmt werden auch Stimmen kommen, die genau das Gegenteil behaupten. Ich warte mal noch ab

Das Eigentum das wir haben (Möbel, Unterhaltungselektronik), ist eigentlich schon alles aufgeteilt.
Und wie schonmal beschrieben - ich hab keinen Schmerz damit, ihr jetzt zb die alten Esszimmerstühle aus dem Keller mitzugeben, weil sie die in ihrer neuen Wohnung braucht.
Nachdem ich ca. 90% des Mobiliars behalten habe, da ihr schlicht und ergreifend der Platz gefehlt hat, ist ein bisschen entrümpeln gar nicht so verkehrt.
Zitat von Nureingast:Doch, natürlich kann NF auf Trennungsunterhalt verzichten, ebenso auf nachehelichen Unterhalt. Sie muss es aktiv einfordern, wenn sie Unterhalt haben möchte.
Hat sie bisher nicht. Nur um den nachehelichen muss ich mich kümmern. Hat von euch jemand hierfür noch verlässlichere Infos?
5 Jahre verheiratet, Kinder 3 und 4, beide Elternteile voll berufstätig ab diesem Monat.
Meiner Meinung nach sind da die Rahmenbedingungen für nachehelichen Unterhalt nicht erfüllt. Aber ich informiere mich.
Der wäre ausschließbar?
Ist das im Rahmen der Scheidung zu klären oder muss das zwingend notariell geschehen?
Würde das die Scheidungskosten in die Höhe treiben?