Familiendaddy
- 1124
- 3
- 4769
Sliderman
Zitat von Familiendaddy:Sorry dass ich jetzt mal so ganz blöd frage - aber wenn das, was mir wichtig ist, sowieso nicht vereinbart werden kann oder nicht verbindlich ist, und der Rest mich eher weniger trifft - was bringt mir diese Vereinbarung dann? Also Scheidung günstiger - okay. Das macht schon Sinn dann. Aber warum diese Brisanz?
Ich will es einfach nur verstehen.
Trennungsunterhalt könnte sie jederzeit fordern - Kindesunterhalt ist sowieso nicht verhandelbar. Umgang ist wohl anscheinend nur unverbindlich regelbar? Also genau soviel wert wie das, was ich mit ihr sowieso schon persönlich verfasst habe?
Eigentum haben wir nicht. Haus gemietet, Autos geleast.
Ich könnte also maximal festhalten lassen, dass die drei Katzen bei mir bleiben?
Warum ist das dann so extrem wichtig für mich? Ich mein das gar net böse - aber ich will es einfach verstehen....
vollhorst
Zitat von Familiendaddy:Warum ist das dann so extrem wichtig für mich? Ich mein das gar net böse - aber ich will es einfach verstehen....
Gast2000
Zitat von Familiendaddy:
Ehrlich? Eine Vereinbarung des Wechselmodells wäre nichtig?
Nein, kann aber im Streitfall vor Gericht angefochten werden.
Auf Trennungsunterhalt kann man nicht verzichten.
Eine Vereinbarung mit diesem Inhalt ist ganz oder teilweise nichtig.
Exakt richtig.
Seit Januar 2008 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass nach einer Ehescheidung grundsätzlich jeder Partner für sich selbst verantwortlich ist. Unterhaltsansprüche, also das
Recht auf Unterhalt, besteht nur bei bestimmten Voraussetzungen. Während dieser Zeit kann der Ehegatte,
der schlechter verdient und eventuell sogar bedürftig ist, einen Zahlungsanspruch gegenüber den besser
verdienenden Ehegatten als Trennungsunterhalt geltend machen. In welcher Höhe dieser Trennungsunter-
halt erwartet werden kann, hängt von den ehelichen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen im Einzelfall ab.
Gilt das auch für den nachehelichen Unterhalt?
Sohnemann
Andy17
vollhorst
Zitat von Andy17:Sie bestätigt notariell, dass du zu 50% für die Kindererziehung zuständig bist. Dies ist nicht ein Rechtsentscheid aber eine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung.
Sliderman
Zitat von vollhorst:Aber meine Ex ist nicht so irre, wie deine
The_Who
Nureingast
Zitat von Sohnemann:Auf Trennungsunterhalt kann man nicht verzichten.
Eine Vereinbarung mit diesem Inhalt ist ganz oder teilweise nichtig.
Zitat von Sliderman:Ich habe mit meiner Ex alles im Vorfeld geregelt. Ohne Notar!
Wenn du deine NF als verlässlich einstufst und das kannst nur du, dann zieht das mit einem Anwalt durch.
Zitat von vollhorst:Deswegen haben wir eine Elternvereinbarung zum Umgang und Unterhalt gemacht, keine notarielle. Auch dazu berät der Anwalt.
Zitat von Sohnemann:Wenn du nachehelichen Unterhalt schon mal geregelt hast ist ne Menge geschafft.
Du kannst mit ihr vereinbaren, dass sie keinen TrennungsUnterhalt fordert
Zitat von Andy17:Deine Situation war schon deutlich bescheidener.
Zitat von Andy17:Dass der Kindergarten das Verhalten deiner Kinder positiv hervorhebt, ist übrigens auch ein Verdienst deiner Frau (falls man sie hier überhaupt noch loben darf)
Zitat von vollhorst:Aber meine Ex ist nicht so irre, wie deine
Zitat von The_Who:OK, wenn ihr kein gemeinsames Haus oder großartig Eigentum habt, könnt ihr euch die notarielle Trennungsfolgenvereinbarung und damit viel Geld sparen.
Zitat von Nureingast:Doch, natürlich kann NF auf Trennungsunterhalt verzichten, ebenso auf nachehelichen Unterhalt. Sie muss es aktiv einfordern, wenn sie Unterhalt haben möchte.
Nureingast
Zitat von Familiendaddy:
Naja - wie zuverlässig meine NF ist, ist für mich momentan selbst schwer einschätzbar. Allerdings war von ihrer Seite auch die Rede von einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt - das hatte sie bei ihrem Beratungstermin auch alles nahegelegt bekommen.
Das haben wir ja schon ziemlich lange. Ich glaube im März war das. Diese Vereinbarung habe ich auch meiner Anwältin vorgelegt, die diese gut fand und meinte, eine starke Indizwirkung ist damit zumindest gesichert. Auch wenn das von Gorch gern als Serviette am Küchentisch abgetan wird
Mir ist klar, dass eine Scheidung Juristerei bedeutet. Ich will einfach nur verstehen, was da alles vor sich geht und warum dies oder jenes nötig ist.
Bisher fordert sie auch keinen - und wenn es nicht vollkommen eskaliert wird sie das auch nicht mehr tun. Wir haben einen Betrag festgelegt, den sie monatlich von mir erhält als Ersatz dafür - bis zum Wechsel der Steuerklassen und erstem Gehalt ihres neuen zusätzlichen Jobs - dann möchte sie außer dem Kindergeld nichts mehr.
Sie hatte gefragt, ob ich für den Umzugsmonat noch ein wenig aushelfen kann - danach möchte sie auf eigenen Beinen stehen.
Thema nachehelicher Unterhalt: Kann sie den denn ohne wenn und aber einfordern? Da gibt es meines Wissens nach doch einige Bedingungen, die da erfüllt werden müssen - die meiner Meinung nach bei uns nicht zutreffen.
Kindesunterhalt versteht sich von selbst - da will ich auch gar nichts dran rütteln. Allerdings wird der durchs Wechselmodell und ihren dann doch recht guten Verdienst nicht mehr allzu hoch ausfallen.
Find ich auch. Bis auf den Punkt, dass nach wie vor die Betreuung der Kids nicht wie gewünscht funktioniert, läuft es eigentlich ganz gut bei mir.
Selbstverständlich trägt sie auch ihren Anteil dran - das will ich ihr auch gar nicht abreden.
Es bestätigt mir mein Handeln bezüglich der Kinder trotzdem als richtig.
Hat sie bisher nicht. Nur um den nachehelichen muss ich mich kümmern. Hat von euch jemand hierfür noch verlässlichere Infos?
5 Jahre verheiratet, Kinder 3 und 4, beide Elternteile voll berufstätig ab diesem Monat.
Meiner Meinung nach sind da die Rahmenbedingungen für nachehelichen Unterhalt nicht erfüllt. Aber ich informiere mich.
Der wäre ausschließbar?
Ist das im Rahmen der Scheidung zu klären oder muss das zwingend notariell geschehen?
Würde das die Scheidungskosten in die Höhe treiben?
Likos24
Zitat von Familiendaddy:Bisher fordert sie auch keinen - und wenn es nicht vollkommen eskaliert wird sie das auch nicht mehr tun. Wir haben einen Betrag festgelegt, den sie monatlich von mir erhält als Ersatz dafür - bis zum Wechsel der Steuerklassen und erstem Gehalt ihres neuen zusätzlichen Jobs - dann möchte sie außer dem Kindergeld nichts mehr.
Sie hatte gefragt, ob ich für den Umzugsmonat noch ein wenig aushelfen kann - danach möchte sie auf eigenen Beinen stehen.
Likos24
JustSmile
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
3935
11
3667
6
27633
21
9809
14
3289
7