20254

5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

V
Krasse Geschichte! Auch ich sage Anwalt. Denn im Wechselmodell besteht auch Unterhaltspflicht. Wenn Sie kein bzw. nur ein niedrigeres Einkommen erwirtschaften kann, wegen der Kinder, dann könnte es an deine Tasche gehen.
Und Vaterschaft regeln, weil noch verheiratet.

Unabhängig davon: Daumen hoch, dass es dir ansonsten gut geht.

07.11.2020 23:40 • x 4 #3796


B
Daddy,ich bin nur geschockt! Tja,soviel ich weiß wirst du automatisch der Vater des Kindes sein da es in der Ehe geboren wird. Ausser du bekommst eine Härtefallscheidung durch auf Grund der Schwangerschaft. Ansonsten musst du die Vaterschaft anfechten und bist zumindest so lange unterhaltspflichtig.
Mache so schnell wie möglich einen Termin beim Rechtsanwalt.
Vorab kannst du in Foren nachfragen die speziell für Väter und deren Rechte Antworten bieten. Weiteres im Jura-Forum.

07.11.2020 23:44 • x 3 #3797


A


5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

x 3


Familiendaddy
Nur ganz kurz - errechneter Geburtstermin wäre im Juni - bis dahin wäre die Scheidung durchzubringen, was möglich wäre und so auch beiderseits geplant ist.

Zeugungszeitpunkt läge damit ungefähr um den Zeitpunkt rum, als sie bei mir das letzte mal heulend auf der Terrasse saß - absolut krank.
Wie wenn sie mir dadurch ein letztes Mal eins auswischen wollen würde.
Das heißt Wohnung zu klein, wieder Umzug - wahrscheinlich mit Next zusammen (hoffentlich hier in der Ecke...), und und und. Oh Mann.

Mir geht es aber eher um den Unterhalt. Kann es wirklich sein, dass sie n Kind auf die Welt bringt mit einem anderen Mann und ich deshalb finanziell draufzahlen muss? Das ist doch nicht fair!

Das ist eher meine Frage. Was da noch so auf mich zukommt.
Was für ein schlechter Film.... unglaublich.

Scheidung und Anwalt usw ist natürlich sofort in petto - soviel ist klar.

07.11.2020 23:55 • #3798


B
Ist die Vaterschaft anerkannt von Next ist er unterhaltspflichtig auch für sie die ersten drei Jahre. So ist es mir zumindest bekannt. Trotzdem würde ich auf Härtefall gehen,denn durch Corona kann sich alles weit nach hinten verschieben. Also deine Rechnung kann sich sprichwörtlich in Luft auflösen.

07.11.2020 23:59 • x 2 #3799


N
Offensichtlich hatten schon mehrere Menschen dieselbe Frage, bei Google kommt gleich ein automatischer Suchvorschlag
Unterhalt Exfrau schwanger, führt zu mehreren Links.

08.11.2020 00:05 • #3800


G
Zitat von Butterblume63:
Daddy,ich bin nur geschockt! Tja,soviel ich weiß wirst du automatisch der Vater des Kindes sein da es in der Ehe geboren wird. Ausser du bekommst eine Härtefallscheidung durch auf Grund der Schwangerschaft. Ansonsten musst du die Vaterschaft anfechten und bist zumindest so lange unterhaltspflichtig.
Mache so schnell wie möglich einen Termin beim Rechtsanwalt.
Vorab kannst du in Foren nachfragen die speziell für Väter und deren Rechte Antworten bieten. Weiteres im Jura-Forum.

Das sehe ich genau so. Meine Güte, wie unvernünftig ist seine Ex und wie unaufrichtig sie immer wieder war.

Es ist richtig, dass der TE, so lange er mit ihr verheirat ist, automatisch der Kindesvater ist. Versuche schnellstmöglich einen Termin bei deinem Fachanwalt zu bekommen. Der Weg über eine Härtefallscheidung
ist möglich. Wird das Kind noch vor der Scheidung geboren, wird Daddy sonst Unterhaltspflichtig und zwar
so lange bis die Vaterschaft erfolgreich angefochten wurde. Oder Next hat die Vaterschaft anerkannt.

Wenn sie mit dem Next zusammen gezogen ist und er sein Hauptwohnsitz dort gemeldet hat, kann Daddy
froh sein. Wenn nein, könnten auf Daddy Unterhaltsforderungen für sie zukommen. In dem Bereich gibt es
sehr viele Fallstricke. Hat Next die Vaterschaft sofort anerkannt, ist er Unterhaltspflichtig auch für sie.
Daddy, bespreche das mit dem RA damit alles was jetzt möglich ist in die Wege geleitet wird.

08.11.2020 00:46 • x 2 #3801


S
Hängt wohl alles davon ab, wie der tatsächliche Kindsvater reagiert.
Ob er die Vaterschaft anerkennt und /oder Sich um die werdende Mutter kümmert.

Falls nicht, wird die Knete dort generiert, wo sie zu holen ist.

08.11.2020 00:59 • x 2 #3802


Schwedus
Natürlich kann man nur durch die Glaskugel schauen, aber wenn sie zu Hause bleibt und ein niedriges Einkommen haben wird, wird ihr Anwalt sicher die Vorteile des Unterhalts schildern. Viele Väter zahlen auch beim WM Unterhalt, oft sogar die volle Höhe, so als wären die Kinder nur alle 14 Tage beim Vater.
Einvernehmliche Scheidung würde aber eher für ein WM mit Zahlung von dir sprechen ( allerdings im Rahmen, sie erhält bereits das Kindergeld).
Sollte sie Hartz 4 beantragen, wird sie dazu aufgefordert den Unterhalt einzufordern.

08.11.2020 01:03 • #3803


Gorch_Fock
Hey Daddy, krasse Entwicklung. Ich bin immer wieder geschockt, das viele Prognosen - so abwegig sie 20-30 Seiten vorher hier im Beitrag geschrieben worden (wir erinnern uns an den Schwangerschaftstest im vermüllten Auto) dann doch zügig Realität werden. Und ich denke auch, dass hier noch ordentlich Gegenwind für Dich und gerade auch Deine Next aufkommen wird. Warum? Weil jetzt nichts mehr von ihren hochtrabenden Plänen funktionieren wird. Keine 40 Stunden Woche mehr. Keine Kohle, die reinkommt. Wer hat da noch mal ein gutes Gehalt, mit wem ist man nochmal verheiratet?
Ich weiß, wir haben es alle hier schon hunderte Male gesagt aber genau wegen solchen Szenarien hätte die rechtsverbindliche Regelung Eurer Trennung schon längst unter Dach und Fach sein sollen.
Auch ich kann Dir nur raten, nun schnellstmöglich zum Fachanwalt zu gehen. Weil hier reicht auch Forenwissen nicht mehr aus. Denn wir haben hier erstmal Deine Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt bis zur Scheidung. Hier habt ihr Euch selbst was gebastelt, was jetzt natürlich auch hinfällig sein wird. Denn sie wird das Geld brauchen. Du benötigst auf jeden Fall die beschleunigte Scheidung als Härtefall, da wie dargestellt ansonsten bald drei Kinder hast. Krasse Randbemerkung sei mal erlaubt: Würdest Du jetzt mit NF die Reunion durchziehen könntet ihr Next sogar ziemlich aus Eurem Leben und dem des Kindes raushalten - da die Rechte bei Dir / Euch liegen. Aber das ist natürlich vollkommen abwegig nach der Nummer jetzt.
Ich denke mal finanziell wird es jetzt richtig spannend: Der Next ist jetzt für das Kind und Deine NF zum Unterhalt verpflichtet. Jetzt stellt sich aber die Frage, was höher gewichtet wird. Der Trennungsunterhalt aus der Ehe oder der Betreuungsunterhalt zu dem Next für die nächsten drei Jahre verpflichtet ist. Auch daran sieht man, dass eine zeitnahe Scheidung notwendig ist, um hier Klarheit reinzubekommen.
So wie ich das Deutsche Familienrecht einschätze, ist hier sicherlich irgendwo noch ein Haken zum Nachteil des verheirateten Ehemanns eingebaut. Und deshalb ist hier der gute Anwalt notwendig, damit das alles sauber auseinander gehalten wird.
Ich sehe das Problem auf Dich zukommen, dass zumindest für die Zeit bis zur Scheidung Deine NF jetzt den TU nehmen wird, den sie max. von Dir bekommen kann. Ach ja, und da war doch noch was. Hattest Du eigentlich jetzt die schriftliche Bestätigung bekommen, dass Du von ihrem RA nicht für die Vergangenheit in Verzug gesetzt worden bist? Auch hier können sich ansonsten noch böse Entwicklungen ergeben, Daddy. Nach meinem Stand wollte sich NF immer mal drum kümmern. Auch dieses Beispiel zeigt Dir, warum viele von uns so oft Dich angehalten haben, bei den Punkten dran zu bleiben.
Auswirkungen wird das Ganze auch auf Deine neue Beziehung haben, da pot. jetzt das Geld bald weniger da sein wird, für gemeinsame Aktivitäten. Sollte Next übrigens nicht leistungsfähig sein, wird es auch spannend. Dann treten ggf. die Ämter auf den Plan. Und hier besteht zur Zeit noch eine nachvollziehbare Unterhaltskette zu Dir.
Ich war jedenfalls heil froh, als meine Ex noch mal geheiratet hat. Denn erst dann ist die Unterhaltskette zum Ex-Partner wirklich dauerhaft abgetrennt.
P.S. Und weil es von Trennungsvätern immer wieder falsch gemacht wird, Daddy: Ihr Anwalt ist nicht Dein Anwalt. Verlass Dich hier nicht auf ihre Aussagen bzgl. irgendwelcher Maßnahmen oder einer einvernehmlichen Scheidung, die durch sie organisiert wird. Du brauchst hier eigenständige Beratung für Deine Interessen.

08.11.2020 01:59 • x 9 #3804


F
Moin Daddy,
ich hatte Dir vor einiger Zeit bereits vatersein.de und trennungsfaq-forum.de empfohlen.

Meine Ratschläge/Anmerkungen:

1. Du solltest nun schleunigst einen guten! Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, die Scheidung mit maximalen Tempo (Härtefall) beantragen. Du wirst sonst nochmal rechtlicher Vater mit allen Maximalpflichten.

2.Du wohnst scheinbar sehr ländlich und ich empfehle Dir durchaus, in der nächsten grösseren Stadt nach einem guten Anwalt zu suchen. Es geht jetzt um eine deutlich 6-Stellige Summe an Unterhalt für die nächsten 10 Jahre (und mehr). Da muss ein RA ran, der es drauf hat und der durchsetzungsstark vor Gericht ist.

3. Der Next Deiner NF tritt (schnelle Scheidung vorausgesetzt) in eine Unterhaltspflicht ein, die sauber von Deiner zu trennen ist. Er wird Kindesunterhalt für sein Kind und Betreuungsunterhalt für Deibe NF zahlen müssen.
ABER: er wäre nicht der erste, der sich als nicht leistungsfähig erklärt.
Ich halte ein Szenario für möglich, in dem er zwar den Mindestunterhalt für das Kind zahlt (1. Stufe Düsseldorfer Tabelle), aber asonsten
auf Mangelfall abstellt.
Für diesen Fall bist Du als Ehemann sofort in der Uhr!

So wie Du Nest hier geschildert hast, ist er ein unsicherer Kantonist...da kann vieles passieren. Er wird wenig zahlen wollen und nach Szenarien suchen, in denen Du zahlst..

4.Du bist verpflichtet, bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zu zahlen. Du musst davon ausgehen, daes Deine NF bzw Ihr Anwalt Eure bisherige mündliche Absprache für nichtig erklärt und Du vollen TU zahlst bis zur Scheidung (3/7 Deines Dir nach Abzug des KU verbleibenden Nettoeinkommen bzw. gemäss unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines zuständigen OLG).
Ich halte das Szenario für realistisch, dass Du für Monate rückwirkend zahlen musst, da der Anwalt Deiner NF Dich rechtswirksam n Verzug gesetzt hat und dies nie schriftlich widerrufen wurde.

5. WICHTIG: Wechsel sofort! von Steuerklasse III auf I, um Dein Netto zu reduzieren, denn der Anwalt berechnet den Unterhalt vom Netto!

6. Kindesunterhalt. Je nach Netto aus StKl I musst Du Unterhalt gemäß DDT zahlen.
Das gilt methodisch auch im Wechselmodell. Wenn Deine NF nun Berufsverbot hat bzw wenig verdient, geht der KU für Dich schnell in die Höhe..

7. Wer die Kinder hat, hat die Macht und das Geld. Das könnte ein Einflüsterer Deiner NF vermitteln und sie könnte auf die Idee kommen, auf dem Residenzmodell zu bestehen. Du wirst dann Zahlvater und Wochenend-Papa.
Du solltest daher das WM bei der Scheidung als das einvernehmliche Betreuungsmodell gerichtlich bestätigen lassen.

8. Werde jetzt schnell und konsequent aktiv!

Alles Gute von jemandem mit Erfahrung bei diesem Thema

08.11.2020 07:47 • x 3 #3805


Solskinn2015
Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Notscheidung. Das richtige Wort fällt mir nicht ein. Das Trennungsjahr muss nicht abgewartet werden. Härtefallscheidung ist glaube ichbdas Zauberwort. Die Rechtsfolgen müsstest Du anwaltlich besprechen. Wird kompliziert. Das kann ich schon versprechen.

08.11.2020 08:29 • x 1 #3806


Familiendaddy
Lieg noch im Bett und les eigentlich nur - aber am trennungsunterhalt ändert sich nichts, da sie im Beschäftigungsverbot ist und nicht gekündigt werden darf. Die nächsten Monate sind also bei ihr Gehaltseingang wie vorher auch zu erwarten.
Ebenso am Kindesumgang etc. ändert sich nichts.
Mir ging und geht es eher darum, was NACH der Scheidung für Folgen für mich aufkommen könnten.
Den Rest habe ich bereits von Anfang an als sonnenklar und auch aus meiner Sicht schnellstmöglich nötig: Anwalt und Scheidung. Das ist gesetzt.

08.11.2020 09:00 • x 2 #3807


S
Und lass dir nicht einreden, du würdest jetzt in der Patsche sitzen, weil du irgendetwas nicht engagiert genug verfolgt hast.

Mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit hättest du mit EX sowieso keine belastbare Lösung hinbekommen.

Wenn Sie jetzt für alle drei Kinder das Residenzmodell umsetzt, hat das auch nach der Scheidung Auswirkungen.

08.11.2020 09:13 • x 2 #3808


F
Hi Daddy,

Du fragst in Deinem letzten Post, was NACH der Scheidung konkret auf Dich zukommen könnte:

1. Du gehst auf StKl. I und hast damit sofort ein paar Hundert Euro jeden Monat netto weniger...

2. Deine NF beantragt soziale Leistungen, z.B. aufstockendes H4. Dieses Geld holt sich das Amt bei Dir wieder, auch wenn ihr geschieden seid. Stichwort: nacheheliche Solidarität. Ihr wart zu lange verheiratet, als dass Eure Ehe vor Gericht als Kurzeitehe ( 3 Jahre) durchgehen würde.

3. Deine NF erkennt, dass sie mit dem 3. Kind erstmal auf Sicht zu Hause bleiben will. Dann könnte sie das Residenzmodell beantragen, um das gesamte Kindergeld und vollen KU vom Dir zu erhalten.

4. Next stellt sich als nicht-leistungsfähig heraus...dann gehst Di in die Uhr (Nacheheliche Solidarität)

08.11.2020 09:51 • x 3 #3809


Jane_1
Besser als jede Sopa, sorry.

Es freut mich zu hören, dass es dir weiterhin so gut geht, FD, es sei dir gegönnt. Auch für die Kinder es ist wichtig, dass sie an deiner Seite Stabilität haben.

Ich muss sagen, deine Exfrau tut mir richtig leid. Klar, sie hat total viel Mist gebaut, keine Frage. Aber diese vielen falschen Entscheidungen, das on-off immer wieder, die ganzen Umzüge, die teilweise Überforderung mit den Kindern spricht eine deutliche Sprache. Ich befürchte, dass sie irgendwann sehr hart aufschlägt. Aber gut, das ist nicht mehr dein B.ier, sie ist erwachsen und muss da offensichtlich durch.

FrüherMorgen66 scheint einige Erfahrung zu haben, kann mich den Vorrednern nur anschließen. Das Forum wird dir nichts verwertbares sagen können, such dir einen richtig guten Fachanwalt/anwältin.
Zitat von FrüherMorgen66:
8. Werde jetzt schnell und konsequent aktiv!

08.11.2020 10:14 • x 1 #3810


A


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