20254

5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

meineMeinung
Zitat von The_Who:
Und schon ist das Wechselmodell in Frage gestellt und du damit in der latenten Gefahr dass du zum Zahldaddy degradiert wirst.


warum denn direkt wieder unken, finde ich im Moment völlig unangebracht. Er hat die Sache doch so gut wie möglich unter Kontrolle.

Sei doch froh, dass alles recht glatt läuft!

03.12.2020 15:07 • x 5 #3931


B
Zitat von meineMeinung:

warum denn direkt wieder unken, finde ich im Moment völlig unangebracht. Er hat die Sache doch so gut wie möglich unter Kontrolle.

Sei doch froh, dass alles recht glatt läuft!

Naja,ich sehe es nicht als unken,denn da läuft was wo Daddy aufmerksam darauf Obacht geben soll.

03.12.2020 15:20 • x 6 #3932


A


5 Jahre Ehe, 2 Kinder, jetzt Trennung - total am Boden

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downie
Hallo,

Zitat von Butterblume63:
Naja,ich sehe es nicht als unken,denn da läuft was wo Daddy aufmerksam darauf Obacht geben soll.


Das sehe ich genauso, aber er hat ja umgehend interveniert. Jetzt muss tatsächlich nur darauf geachtet werden, das EX nicht nur verspricht sondern auch entsprechend handelt. Abber das macht Daddy schon.

@Familiendaddy Im Übrigen hätte das Meldeamt die Ummeldung Deiner Kinder ohne Dein Einverständnis gar nicht vornehmen dürfen. Sollte Deine EX hier von sich aus die Rückmeldung Eurer Kinder in Deinen Haushalt nicht veranlassen, würde ich genau hier ansetzen und mich umgehend mit dem Meldeamt in Verbindung setzen. Das Meldeamt hat definitiv eigenmächtig ausserhalb seiner Befugnisse gehandelt und geltendes Recht gebrochen.

Viele Grüße aus dem hohen Norden
downie

03.12.2020 16:33 • x 3 #3933


Familiendaddy
Zitat von downie:
Abber das macht Daddy schon.


Eben. Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff.

Gerade bekomm ich traurige Kindergesichter geschickt - sie wollen Daddy kuscheln. Und weil das nicht geht wollen sie jetzt mit mir telefonieren.
Komisch - sowas sagen sie wenn sie bei mir sind nie...
NF checkt schon was für ne Bindung das ist zwischen den Kids und mir.
Sie schickt mir auch schon wieder total seltsame, abstruse Lösungsvorschläge, wie wir das für die Kids besser machen können mit weniger Wohnortwechsel. Ihr Ansinnen ist vernünftig - die Wege dahin sind teilweise hanebüchen.

Zitat von downie:
Das Meldeamt hat definitiv eigenmächtig ausserhalb seiner Befugnisse gehandelt und geltendes Recht gebrochen.


Ist das tatsächlich so? Ich habe im Netz widersprüchliche Aussagen hierzu gelesen. In Baden-Württemberg und vermutlich auch hier in Bayern ist das nämlich in Ordnung so, zumindest laut einer google-Anwaltsseite. Das Einwohnermeldeamt sei nicht verpflichtet, den Sorgerechtsstatus zu überprüfen und ein Mietvertrag, in dem die Kids mit aufgeführt sind, reicht anscheinend aus.

Bleib da natürlich dran.


Viele Grüße aus dem tiefen Süden

03.12.2020 16:48 • #3934


Familiendaddy
Okay hab jetzt einfach mal im Meldeamt angerufen - da beide Wohnsitze nur 500m auseinander sind hat sich die gnädige Frau keine weiteren Gedanken darüber gemacht - konnte sich noch sehr gut an meine NF und die zwei Kinder, die bei ihr gemalt haben erinnern.

Also indirekt den Fehler zugegeben... heieiei, dieses Dorf-Lotterleben.

War jetzt echt nett - die Dame hat jetzt ausgepackt, dass sie auch alleinerziehend ist usw. und mir Tipps gegeben.

Naja ich konfrontier NF jetzt damit - ansonsten schlag ich beim Meldeamt auf (auch interessant: Sie hat die Kids alleine ummelden können, möchte ich die Kids auf mich anmelden, müssen wir beide dort erscheinen. Gleichberechtigung und so....)

03.12.2020 16:59 • #3935


downie
Hallo,

sind die Eltern eines minderjährigen Kindes gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Absatz 1 Satz 1 BGB). Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ohne dass der mit sorgeberechtigte Elternteil sich entsprechend ummeldet, muss sich die Meldebehörde daher vorab das Einverständnis des anderen Elternteils mit der Bestimmung der Hauptwohnung durch den ummeldenden Elternteil, eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorlegen lassen. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird.

Viele Grüße
downie

03.12.2020 17:04 • x 4 #3936


downie
Hallo,

nur falls es bei Dir noch einmal darauf ankommen sollte. Die Meldeämter berufen sich bei einer Ummeldung wie Deine EX sie vorgenommen hat gerne auf § 17 BMG. Dort ist geregelt wer wen wie an- und abmelden darf.

Bei getrennt lebenden Elternteilen die beide das ABR haben sind aber die oben von mir genannten Regelungen des BGB auch für das Meldeamt bindend. Das lernt jeder Verwaltungsfachangestellte schon im Rahmen seiner Ausbildung.

Gruß
downie

03.12.2020 17:16 • x 1 #3937


Solskinn2015
Aber jetzt sind se umgemeldet. Der Rechtsakt ist gültig vollzogen. Pech gehabt.
Daraus wird noch lange keine Rückmeldung vom Amt.

03.12.2020 18:09 • #3938


Wasabix
Zitat von Solskinn2015:
Aber jetzt sind se umgemeldet. Der Rechtsakt ist gültig vollzogen. Pech gehabt.
Daraus wird noch lange keine Rückmeldung vom Amt.


Bist du dir da sicher?

Da hier die Steuerklasse mit dranhängt und Daddy mit 2 besser gestellt ist, würde ich es drauf ankommen lassen.
Kann mir grade nicht vorstellen, dass das nicht sofort rückgängig zu machen ist.

Daddy, lass dir nicht die Wurst vom Brot ziehen!

03.12.2020 19:04 • #3939


V
Zitat von Wasabix:

Bist du dir da sicher?

Da hier die Steuerklasse mit dranhängt und Daddy mit 2 besser gestellt ist, würde ich es drauf ankommen lassen.
Kann mir grade nicht vorstellen, dass das nicht sofort rückgängig zu machen ist.

Daddy, lass dir nicht die Wurst vom Brot ziehen!


Steuerklasse 2 geht auch im Nebenwohnsitz, die Kinder müssen nur gemeldet sein. Falls die Mutter wirklich mit Next zusammenzieht, entfällt ihr Anspruch sowieso.

Zum Hauptwohnsitz: Im Streitfall sollte TE den Hauptwohnsitz bekommen. Denn nach aktueller Rechtsprechung hat die gemeinsame elterliche Wohnung Vorang, im der lebt er.

Noch ein Edit: Auch für das Wechselmodell ist es grundsätzlich unerheblich, wo der Hauptwohnsitz ist. Weil es nur einen geben kann. Leichter ist es mit, bspw. im Blick auf Kindergeldbezug.

03.12.2020 19:20 • x 1 #3940


Familiendaddy
Nicht den teufel an die wand malen - Minimum eines der beiden Kinder wird von ihr zurück an meinen Wohnsitz gemeldet - schon geklärt. Allein schon wegen Steuerklasse.
Sinnvoll wären beide wegen Kindergarten.
Thema Nebenwohnsitz hat mir die Dame vom Amt auch schon erklärt.
Danke trotzdem wie immer für die Worst-Case Szenarien. Wichtig!
Wie gewohnt Probier ich es wie immer auf der persönlichen Schiene und gehe den Rechtsweg nur in Dingen die sein müssen. Das klappt schon!

03.12.2020 19:27 • x 5 #3941


L
Wie sollte denn ein Wechselmodell aussehen wenn Sie 20 km weit weg zieht? Wo sollen die Kids denn in die Kita - und noch viel wichtiger später in die Schule gehen? Einer muss ja dann jeden Tag die 20 km hin und her fahren. Und die Kinder müssen noch früher aufstehen und den Mist immer mitmachen. Sie wollen ja auch Nachmittags mal ihre Freunde sehen. Vor allem wenn die Kinder älter werden. Das macht doch alles total kompliziert.
Umso älter Sie werden umso weniger wird das klappen. Bei meiner 12 jährigen sind die Freundinnen jetzt schon so wichtig, die würde ausflippen wenn Sie die nicht regelmäßig treffen könnte.
Wenn die Kinder bei dir im Ort eingeschult werden ok, auf was anderes würde ich mich da auf keinen Fall einlassen....
Denn ich glaube irgendwann werden die Kinder da sein wollen wo ihr Lebensmittelpunkt ist.

03.12.2020 19:42 • x 2 #3942


A
Ich sehe das alles nicht so dramatisch, auch wenn natürlich die Gesamtsituation nicht optimal ist.
Aber wegen dem Schulort braucht man sich ohnehin keine Gedanken zu machen, da selbst die Mongolen früher den Wohnsitz nicht so oft wie NF gewechselt haben.

03.12.2020 20:09 • x 1 #3943


G
Zitat von Solskinn2015:
Aber jetzt sind se umgemeldet. Der Rechtsakt ist gültig vollzogen. Pech gehabt.
Daraus wird noch lange keine Rückmeldung vom Amt.

Nein, da könnte ja jeder Fehler in einem Amt, bei dem ein Gesetz nicht beachtet oder falsch angewendet wurde,
legalisiert werden.

Selbstverständlich muß ein offensichtlicher Fehler mit Mißachtung der Gesetze korrigiert bzw. behoben werden.
Der TE könnte hier notfalls schriftlich, mit Eingangsbestätigung, eine Frist bei der vorgesetzten Dienststelle
setzen. In der Regel reicht das dann aus. Sollte das wider erwarten nicht fristgerecht erfolgen, kann Klage
beim zuständigen Gericht, ganz sicher erfolgreich, eingereicht werden. Soweit wird ein Amt, bei einer offen-
sichtlichen Mißachtung des Gesetzes, das wohl nicht kommen lassen.

Ich denke, die zuständige Beamtin wird ihren Fehler, wenn der TE darauf besteht, nicht nur zugeben sondern
auch beheben. Die Darstellung von @downie dürfte richtig sein.

03.12.2020 21:31 • x 1 #3944


darkenrahl
Zitat von Familiendaddy:
Thema Nebenwohnsitz hat mir die Dame vom Amt auch schon erklärt.


Diesen Begriff habe ich noch nie gehört, kann mir das jemand bitte erklären. Bei uns gibt es Wohnsitz und den Wochenaufenthaltsitz bei einem vom Wohnsitz weit entfernten Arbeitsort.

03.12.2020 21:41 • #3945


A


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