Zitat von Solskinn2015:Aber jetzt sind se umgemeldet. Der Rechtsakt ist gültig vollzogen. Pech gehabt.
Daraus wird noch lange keine Rückmeldung vom Amt.
Nein, da könnte ja jeder Fehler in einem Amt, bei dem ein Gesetz nicht beachtet oder falsch angewendet wurde,
legalisiert werden.
Selbstverständlich muß ein offensichtlicher Fehler mit Mißachtung der Gesetze korrigiert bzw. behoben werden.
Der TE könnte hier notfalls schriftlich, mit Eingangsbestätigung, eine Frist bei der vorgesetzten Dienststelle
setzen. In der Regel reicht das dann aus. Sollte das wider erwarten nicht fristgerecht erfolgen, kann Klage
beim zuständigen Gericht, ganz sicher erfolgreich, eingereicht werden. Soweit wird ein Amt, bei einer offen-
sichtlichen Mißachtung des Gesetzes, das wohl nicht kommen lassen.
Ich denke, die zuständige Beamtin wird ihren Fehler, wenn der TE darauf besteht, nicht nur zugeben sondern
auch beheben. Die Darstellung von @downie dürfte richtig sein.