BernhardQXY
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Zitat von Vicky76:Eigentlich gibt es dafür eine Pflichtversicherung, die der Vermieter abschließen muss.
Leider nein. Keine Versicherung der Welt zahlt wenn es außer verlorenem Wasser keinen Schaden gibt.
Für die Frage, wer haftet, ist es auch nicht so einfach. Im Grundsatz kann man einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter annehmen. Aber eher dann, wenn er von dem defekt weiß und nichts tut.
Aber so wie ich das verstanden habe geht es auf fds Kappe, den Schaden nicht bemerkt zu haben.