Zitat:Zitat von Gandalff:
Wir stehen beide im Grundbuch und wir haben beide die Kredite unterschrieben. Da kann sie doch nicht einfach ein Konto eröffnen wo in Zukunft ihr Gehalt drauf geht. Letzendlich müsste ich ja nun auch ein extra Konto aufmachen wo mein Gehalt drauf geht und die Bank, wenn sie merkt, dass "wir" nicht zahlen können fordert das Geld doch bestimmt von beiden Vertragspartnern ein, oder nicht? Wobei, wenn durch Abbuchen der Kreditraten unser gemeinsammes Konto ins Minus rutscht, dann müssen wir da ja auch noch Zinsen drauf zahlen!
Diese Angelegenheiten regelt doch hoffentlich der Anwalt für mich?! Und kann mich beraten was nun Rechte und Pflichten sind. Der Termin ist am Mittwoch. Bis dahin würde ich das Schreiben ihres Anwalts erstmal unkommentiert lassen.
@ Gandalff, richtigerweise hast Du jetzt einen Termin bei einem Fachanwalt gemacht. Notire bitte all Deine
Fragen und mache von allen Dokumenten Fotokopien. Behalte das alles für Dich (keine Infos an sie).
Wer im Grundbuch steht ist Eigentümer bzw. Miteigentümer der Immobilie. Das heißt, als Miteigentümer
kann man, ohne schriftliches Einverständnis des anderen Miteigentümers, die Immobilie nicht verkaufen
und es besteht ein Wohnrecht in der Immobilie, unabhängig vom Familenstatus. Daher ist es wichtig,
in einem solchen Fall nicht selbst auszuziehen. Wer die Ehe nicht mehr will, was akzeptiert werden
muß, sollte auch derjenige sein der - als Bestandteil seiner/ihrer Entscheidung - selbst auszieht.
Wurde ein Hypothek aufgenommen wird die Bank erstrangig zur Absicherung im Grundbuch eingetragen
sein. Diejenigen die den Kreditvertrag (Hypothek) als Schuldner unterschrieben haben, haften gegenüber
der Bank Gesamtschuldnerisch für die regelmäßige Zahlung der vereinbarten Annuitäten. Bei Zahlungs-
rückständen wird es dann ungemütlich bis hin zu, die Bank kann sich einen von beiden im Kreditver-
trag stehenden - das wird derjenige sein mit dem höheren Einkommen - aussuchen und letztlich,
nach entsprechendem Vorlauf und Mahnungen, und die Gesamtsumme fällig stellen. Ab diesem Zeitpunkt,
falls nicht gezahlt wird, droht dann die Zwangsversteigerung.
Der Bank ist es völlig egal wie die Schuldner was intern regeln, so lange die Schulden regelmäßig bezahlt
werden.
Da eine Immobilie und Kinder im Spiel ist, ist Dein Gang zu einem Fachanwalt, aus eigenem Interesse
und um keine teuren eigenen Fehler zu machen, gut angelegtes Geld.
Bewahre bitte klaren Kopf und vermeide nicht mehr korrigierbare Entscheidungen und handele, in Ver-
bindung mit dem Anwalt, klug und besonnen. Alles Gute.