Zitat von machtlos:
Du gehst hier lediglich auf den Punkt "blauer Schein für Kinder" ein. In meinem Bekanntenkreis haben alle Kinder und viele sind auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen beschäftigt. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass einer Alleinerziehenden gekündigt wurde, weil sie zwei Tage zu Hause geblieben ist, weil der Säugling krank war.
Ich bin beruflich u.a. dafür zuständig, in unserer Kommune benötigte Betreuungsplätze zu schaffen. Davor habe ich mehrere Jahre im Sozialamt (ALG II) gesessen u. auch mitbekommen, wie gerade alleinerziehenden Eltern unter die Arme gegriffen wurde. Da läuft hier.
In der Schweiz und in den Niederlanden habe ich Verwandte. Die schlackern mit den Ohren, wenn sie mitbekommen, wieviele Sozialleistungen hier vom Staat geleistet werden (Kindergeld, Erziehungsgeld, UHV, etc.).
Allerdings wisst ihr es ja besser. Wenn es hier so schlecht ist, dann probiert mal ein paar Jahre Euer Glück in diversen Nachbarländern. Würde mich interessieren, was da bei rauskommen wird.
Nur die besten Grüße,
Jens
@machtlos
grau ist alles Theorie - das war so, ist so, und wird so bleiben....und die Gesetzeslage kann dabei
zum Ausdruck bringen, was sie möchte.
Es geht NICHT darum, dass einer/m Alleinerziehenden gekündigt wird, wenn ein Kind erkrankt ist.
Es geht vielmehr darum, dass Alleinerziehende dann erst gar nicht angestellt werden (könnten).
Wer will denn eine Absage bei einer Bewerbung als Alleinerziehende/r zu 100 % nachweisen
können, ob die angegebenen Gründe der tatsächliche Grund für eine NICHT-Anstellung waren?
Deinen Interessen und Kompetenzen trete ich bei....und wenn deine Erfahrungen sich mit deinen Aufgaben decken....dann finde ich das GUT, Du wirst aber niemals sagen können, dass das überall so gemacht wird, OBWOHL die gleiche Gesetzeslage besteht.
Noch eines ... was gesetzlich durchgesetzt wird - egal wo und weswegen - es bliebt z. B. beim Arbeitgeber ein "G´schmäckle" und das Arbeitsverhältnis ist getrübt. Wer in kleinsten, kleinen oder mittleren Betrieben mit derartigen Geschützen auffahren möchte.... nur zu. Da nutzt der beste Anwalt nichts, der alles durchzuboxen in der Lage ist - im Arbeitsalltag sitzt der gute Anwalt nicht mit am Schreibtisch.
Um es mal an einem Beispiel zu schildern - ich war in eigener Sache bei einem Schwerbehinderten-Beauftragten, um nach meinen "Rechten" zu fragen. Der Mann war exzellent und meinte, dass JEDE durch den Arbeitgeber an mich gerichtete Frage zuerst bei dem Beauftragten auf dem Schreibtisch landet, dort über eine Antwort "nachgedacht" und erst dann ausgesprochen wird.
Dann wollte ich das gleiche anwaltlich geklärt haben - Arbeitsrecht, Rechtsschutz, Schwerbehinderten-Angelegenheiten. Der Anwalt sah NUR sein Geschäft und sagte: "Gegen Ihren Arbeitgeber gehen wir vor! Der hat NULL Chance, sich gegen die Gesetze zu stellen!"
Wie habe ich mich entschieden - ich habe dem Schwerbehinderten-Beauftragten VOLL vertraut. Der sagte: "Überlegen Sie sich sehr genau, ob Sie dem Anraten des Anwalts wirklich folgen möchten. Selbst wenn Sie vorm Gericht gewinnen - Ihr berufliches Dasein wird "gefristet" sein.
Kleinbetrieb - 40 Angestellte, "familiärer" Charakter, ländlicher Bereich....und da soll RECHT durchgeboxt werden, was sowieso besteht? Die Ressentiments des Betriebes hatte der Schwerbehinderten-Beauftragte "auf der Pfanne"....der Anwalt für Arbeitsrecht nicht.
Du hast ganz sicher erkannt, worum es dabei geht....und Alleinerziehende haben eben NICHT überall das El-Dorado, vom dem du berichtest. Dieses verdammte "Kleingedruckte", was die
Ressentiments ausmacht - davon sprechen nur die, die sich in diesen "dunklen Bereichen" NOCH besser auskennen, als in der bundesweit geltenden Gesetzeslage. Also... zwischen den Zeilen
steht dabei mehr - und das ist vielfach wichtiger, als die beste Gesetzeslage.
Je größer die Betriebe, um so sicherer wird es für die Angestellten - egal in welcher Hinsicht. Das MUSS man wissen