Zitat von bifi07:Das war nur ein Vorschlag und keine Aufforderung zu einem Betrug! Ich kenne eure Vermögensverhältnisse ja nicht, daher meine Frage.
Alles gut, habe ich auch nicht so aufgefasst.
Wir haben kein großes Vermögen oder so. Ich selbst habe ein bisschen gespart und die Anwältin meinte, dann gäbe es den Schein nicht.
Zitat von DieSeherin:die anwaltskosten sind einmalig und der unterhalt läuft eine ganze weile!
Der jetzige Unterhalt wäre ja nur bis zur Scheidung und im Januar muss er aufgrund der geänderten Steuerklasse ja neu berechnet werden. ( keine Ahnung, ob das im jetzigen Preis mit drin ist)
Zitat von Fanta1:Richtig, unter Umständen sogar lebenslang ( wie bei mir ! ) .
So etwas gibt es?
Naja, kommt wahrscheinlich auf die Umstände an.
Ich denke, dass kommt hier wher nicht in Frage. Bei der Anwältin, die mein Mann hat erst recht nicht.
Ich will mich aber auch nicht so abhängig machen und lieber wieder mehr arbeiten. Nur brauche ich eben erstmal etwas Luft, damit ich den Kleinen nicht gleich so oft allein lassen muss. Ich weiß ja noch nicht, wie er das Ganze wegsteckt, wenn wir hier ausgezogen sind und alles neu ist.
Zitat von tartlet:Mein Anwalt hat mir damals gesagt, man muss schon darauf achten, dass die Kosten nicht den Betrag des Unterhaltes übersteigen. Das kannst du doch relativ einfach überrechnen.
Da liegt mein Problem. Wenn es zu einem Vergleich kommt, bekomme ich weniger, die Anwältin aber das Doppelte ( warum auch immer) und das wäre quasi das, worauf ich bei einem Vergleich verzichte. Und gibt es keinen Vergleich sondern eine Klage, sind die Kosten für mich ja gar nicht absehbar.
Zitat von tartlet:Und wenn du über einen Vergleich nicht mit ihm reden willst oder kannst, dann kann das doch deine Anwältin machen. Ein paar Zeilen dazu und fertig. Dann kann er entscheiden, was er macht. Das ganze hat dann auch wieder einen,, offiziellen Charakter und ist nicht irgendwas, was von dir kommt.
Hhmm, ist das denn nicht die Form Vergleich, die mich das Doppelte kostet?
