Zitat von DieSeherin:dein sohn sollte also tatsächlich mal überdenken, was er an ausbildungsvergütung bekommt, dass er ein dach über dem kopf hat, sich bei dir mit durchfuttern kann, bevor er da auf krawall gebürstet wird!
Ich werde ihn nicht auf Krawall bürsten, finde es nur einfach schade, wie es da läuft. Er hat im August seine Ausbildung angefangen, also gerade erst das 2. Gehalt bekommen.
Sein älterer Bruder hat bis heute kein Haushaltsgeld abgeben müssen.
Okay, die Voraussetzungen waren damals anders, trotzdem kann ich verstehen, dass er das als unfair empfindet.
Wobei mich, ehrlich gesagt die emotionale Seite an der ganzen Geschichte viel mehr belastet.
Zitat:(allerdings gibt es da gesetzliche vorgaben und die moralische seite )
Die moralische Seite ist hier wahrscheinlich das Hauptproblem, denn der Vater pfeift ja zur Zeit scheinbar auf Moral.
Ich habe mir vorgenommen, meinem Sohn das Geld zu geben, das er eventuell demnächst abgeben muss, oder es für ihn zu sparen. Er meinte nämlich, wenn er alles selbst zahlen muss und noch etwas abgeben soll, könnte er ja gar nichts sparen.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass es meine finanziellen Möglichkeiten zulassen.
Zitat von Anaria:Die Mutter zahlt keinen Unterhalt an das Kind wg. Mangelfall (eigenes Einkommen unter Selbstbehalt).
Ich vermute fast, dass es so ähnlich bei mir auch aussehen wird. Ich möchte nicht unbedingt nach der Scheidung noch Unterhalt einfordern.
Aufgrund der Rechenschwäche und weiteren Problemen des Kleinen wird es mir aber wohl nicht möglich sein, Vollzeit zu arbeiten. Laut meiner Anwältin besteht da ein erhöhter Betreuungsbedarf, womit man begründen kann, dass eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich ist.
Aber auch das ist eigentlich nicht mein Ziel.
Es besteht ja noch die Möglichkeit, auf Unterhalt für mich nach der Scheidung zu verzichten , und eben mit dem Geld aus einer Teilzeitbeschäftigung klarzukommen.
Ich möchte mir nämlich nicht nachsagen lassen, ich würde meinen Ex abzocken wollen und hätte nur keine Lust zu arbeiten oder ähnliches. ( leider würde er das im Moment wohl so sehen, da er die Problematik des Kleinen vollkommen verdrängt )
Zitat von Solskinn2015:War nur ein Rechenbeispiel. Vermutlich hat Dein Sohn wegen Ausbildungsvergptung keinen Anspruch auf Unterhalt. Bis auf EUR 90 wird die voll angerechnet.
Okay. Danke für die Erklärung.
Meine Anwältin meinte, dass er aufgrund seines Gehaltes keinen Unterhaltsanspruch hat, ansonsten hätte meinem Ex das bei der Berechnung des Trennungsunterhalts angerechnet werden müssen, sprich mein Unterhalt wäre dann geringer.
( wie gesagt, damit hätte ich kein Problem, wenn es meinem Sohn zugute kommt)