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Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

Taleja
@Vegetari
Geheiratet haben wir mit 31, hat offensichtlich auch nichts genutzt.

17.10.2019 09:10 • #1801


DieSeherin
Zitat von Taleja:
Ich erwarte gar nicht, dass das irgendjemand wohlwollend registriert.
Ich wäre nur gern möglichst unabhängig.


das verstehe ich absolut. bei mir war das damals auch so eine mischung aus stolz, trotz, stärke beweisen wollen... und es hat mir gut getan

Zitat von Taleja:
Dieses Was die Leute denken hat mich mein Leben begleitet.


allerdings habe ich bei unterhaltsgeschichten immer die rechtliche basis angeschaut und das für meine kinder eingefordert, was der gesetzgeber vorgesehen hat - es ist übrigens zum vorteil des kindes, wenn du erst mal nur in teilzeit arbeiten gehst und das solltest du dir immer vor augen halten!

17.10.2019 11:40 • x 1 #1802


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


Taleja
Zitat von DieSeherin:
das verstehe ich absolut. bei mir war das damals auch so eine mischung aus stolz, trotz, stärke beweisen wollen... und es hat mir gut getan

Ja, ich denke bei mir ist es ähnlich und es würde mir auch gut tun.

Zitat von DieSeherin:
es ist übrigens zum vorteil des kindes, wenn du erst mal nur in teilzeit arbeiten gehst und das solltest du dir immer vor augen halten!

Ja, das habe ich auch vor. Da können andere sagen und denken, was sie wollen, ich lass mein Kind mit der Problematik nicht allein!

Das soll jetzt natürlich nicht heissen, dass er nie allein bleiben darf, nur dass ich seine Probleme berücksichtige und ihn dabei unterstütze, diese zu bewältigen.

Das habe ich übrigens beim jetzt 18 jährigen auch so gemacht. Bei ihm wurde mit ca. 9 Jahren nach vielen Schwierigkeiten und verschiedenen Anlaufstellen mit Gesprächen und Tests eine 'kombinierte Störung schulischer Leistungen' diagnostiziert. ( Lese-, Rechtschreib- und Matheschwäche)

Als man wusste wo seine Probleme lagen, konnte man sie berücksichtigen und besser Hilfestellung geben. Er hat dann später einen guten Schulabschluss geschafft und macht jetzt eine Ausbildung im gleichen Bereich, wie sein großer Bruder, der keinerlei Lernschwäche hat.

17.10.2019 12:21 • #1803


G
Ein heroisches Ziel, das du so nicht erreichen kannst, wenn du die Messlatte so hoch legst. Du willst darüber springen und kannst nicht mal rüberspucken.

Zitat:
ich wäre nur gern möglichst unabhängig....


.....unser gelebtes Familienmodell...


Diese beiden Dinge schließen einander aus

Zitat:
bin auf dem Dorf aufgewachsen....Mutter zu Hause...


Ja, und du bist ultra ordentlich. So ordentlich, dass du vor deinem Auszug noch Schränke ausputzt und dir oft Gedanken machst, was die Leute denken wenn du dies oder das tust oder forderst.

Zitat:
...will mir nichts nachsagen lassen...... später keinen Unterhalt fordern....


Lass die Leute reden. Die haben eh nix anderes im Sinn als sich das Maul zu zerreißen, solange es nicht um sie selber geht.

Euer gelebtes Ehemodell führt aber nun mal auf diese Straße. Mutter bleibt zunächst zu Hause bei den Kids. Geht später auf Teilzeit. Obwohl Großeltern Tür an Tür Leben, war da auch keine Hilfe vorhanden. Mann schleppt mit Steuerklasse 3 das Geld heran, Frau dümpelt mit 5 unter ferner liefen herum . Das ist wie schon jemand sagte der Grund, warum dir ein Ausgleich dessen zusteht.

Dein Ex, der zunächst noch herumtönte, er wolle dir eine Eigentumswohnung kaufen, hat dir nun eine Rechnung über seine Anwältin präsentiert, woraufhin du ihm entgegengekommen bist .

Ich sag ja nicht, dass du den Ex das letzte Hemd ausziehen sollst, aber warum du auf etwas verzichtest, was dir zusteht, das verstehe ich nicht. Du sägst an dem Ast, auf dem du sitzt bloß um vermeintlich unabhängig zu sein. Für wen machst du das?

Dein Ex lacht sich ins Fäustchen, macht sich mit eurer Kohle ein schönes Leben und lässt sich von seiner Mutter die Wohnung putzen. Fehlt eigentlich nur noch, dass du da ne Putzfrau bezahlst.

Schade, dass deine neue Wohnung so klein ist. Sonst hätte ich ich gesagt, der Sohn soll mal lieber vorübergehend bei dir Leben. Da kann er ja ebenso gut seinen Beitrag leisten.

17.10.2019 17:51 • x 3 #1804


Taleja
Zitat von Gracia:
Ein heroisches Ziel, das du so nicht erreichen kannst, wenn du die Messlatte so hoch legst. Du willst darüber springen und kannst nicht mal rüberspucken.

Ziemlich hart, wie du das schreibst.

Du findest die Messlatte zu hoch, wenn ich schauen will, ob ich mit meinem Teilzeitgehalt+ Kindesunterhalt+ Kindergeld klarkomme?
Ob ich das für möglich halte, hängt natürlich davon ab, was ich für einen Job bekomme und wie der bezahlt wird.

Zitat von Gracia:
Euer gelebtes Ehemodell führt aber nun mal auf diese Straße.

Das sehe ich nicht so.
Meine Freundin ist auch alleinerziehend , hat eine ähnliche Ausbildung und kommt ohne Unterhalt ihres Ex aus.
Wir können aber auch beide gut mit Geld umgehen.

Zitat von Gracia:
Das ist wie schon jemand sagte der Grund, warum dir ein Ausgleich dessen zusteht.

Laut meiner Anwältin könnte EVENTUELL ein erhöhter Betreuungsbedarf geltend gemacht werden, aber von Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung war keine Rede.

Zitat von Gracia:
Dein Ex, der zunächst noch herumtönte, er wolle dir eine Eigentumswohnung kaufen, hat dir nun eine Rechnung über seine Anwältin präsentiert, woraufhin du ihm entgegengekommen bist .

Die Sache mit der Eigentumswohnung hatte nichts mit dem jetzigen Entgegenkommen beim Trennungsunterhalt zu tun, da ging es um den mir zustehenden Zugewinn, der ja noch gar nicht berechnet wurde und auf den ich auch nicht verzichten werde!

Das sind gür mich zwei Sachen, die man nicht in einen Topf werfen sollte.

Abgesehen davon habe ich ausführlich erklärt, warum ich entgegen gekommen bin, weil nämlich alles andere mir nicht wirklich etwas gebracht hätte. Es hätte mehr Stress und wesentlich höhere Kosten bedeutet, war also keinesfalls nur gut für meinen Ex.

Zitat von Gracia:
warum du auf etwas verzichtest, was dir zusteht, das verstehe ich nicht.

Auf die Gefahr mich zu wiederholen :
Meine Anwältin meinte, dass mir aufgrund des Alters meines Sohnes laut Gesetz eine Vollzeitbeschäftigung zuzumuten wäre.
Es könnte aber EVENTUELL mit Attest ein erhöhter Betreuungsbedarf anerkannt werden, wodurch ich eben nicht Vollzeit arbeiten und mein Ex nachehelichen Unterhalt zahlen müsste.

Darum bitte nicht immer das Argument, ' Es steht dir zu' , wenn es doch gar nicht sicher ist.

Zitat von Gracia:
Schade, dass deine neue Wohnung so klein ist.

Meine Wohnung ist gar nicht klein, sondern eigentlich relstiv groß gür eine 3 Zimmer-Wohnung.
Allerdings habe ich keinen 3. Schlafraum. Übergangsweise könnte mein Mittlerer aber hier mit wohnen, das habe ich mit dem Vermieter schon bei der Besichtigung besprochen.
Nur möchte mein Sohn das zumindest im Moment gar nicht.

17.10.2019 23:03 • x 1 #1805


Rheinländer
Zitat von Taleja:
Auf die Gefahr mich zu wiederholen :
Meine Anwältin meinte, dass mir aufgrund des Alters meines Sohnes laut Gesetz eine Vollzeitbeschäftigung zuzumuten wäre.
Es könnte aber EVENTUELL mit Attest ein erhöhter Betreuungsbedarf anerkannt werden, wodurch ich eben nicht Vollzeit arbeiten und mein Ex nachehelichen Unterhalt zahlen müsste.

Darum bitte nicht immer das Argument, ' Es steht dir zu' , wenn es doch gar nicht sicher ist.


Hallo Taleja, ich denke Gracia meint es nur gut und möchte das du deine Rechte wahrnimmst bzw. wie du die Spielräume für dich nutzt.
Ich bin kein Anwalt, aber ich hätte für meine Ex nach 23 Jahren mindestens 3 Jahren Unterhalt zahlen müssen. Sie hätte lediglich regelmäßig nachweisen müssen, dass sie sich um eine Anstellung bemüht. Ich denke das ist heute ziemlich einfach mit relativ wenig Aufwand.
Darüber hinaus gibt es auch Aufstockungsunterhalt (sie war in Teilzeit) , den ich alternativ hätte zahlen müssen.
Mein Fazit: Theoretisch hast du recht das es keinen nachehelichen Unterhalt mehr gibt, aber das ist blanke Theorie und es gibt sehr viele Hintertürchen. Ich habe 2 direkte Kollegen ,bei denen jeweils die Frauen nach 20 bzw 22 Jahren ein neues Leben beginnen wollten und die beiden gehörnten zahlen beide über die nächsten Jahre auch nachehelichen Unterhalt, der sich im Laufe der Zeit jedoch reduziert. Es gibt also alles.
Ich wünsche mir für dich, das du alles versuchst um Unterhalt zu bekommen, damit du für deinen kleinen da sein kannst und dich nicht mit Job, Betreuung und eventuellen Geldsorgen doppelt und dreifach schlägst. Leg eventuellen Stolz ab, sch.. ß auf das Gerede der anderen und denke nur an euch.
Sprich doch deine Anwältin einfach noch mal drauf an. Im Internet findest du so viel Information über das Thema Unterhalt. Mach dich vorher schlau und schreibe dir alle Fragen auf.
Eine Ex Frau von den besagten Kollegen, hat sich sogar gegen die Scheidung ausgesprochen (obwohl sie gegangen ist) und so wurde aus einem Trennungsjahr mit besagtem Unterhalt schon mal 2.5 Jahre. Maximal ist das wohl drei Jahre möglich. Du musst das ja nicht machen, ist aber vielleicht eine Möglichkeit außergerichtlich einen nachehelichen Unterhalt zu bekommen, wenn man seinen zukünftigen Ex einmal darauf anspricht. Sei clever und denke nur an dich und an deine Kinder.

Und wenn du das alles nicht machst, weil es dir damit moralisch besser geht, dann ist das auch gut. Ich wollte dich nur auch ermutigen einen anderen Weg zu gehen. Hier geht aber jeder seine Weg und das ist gut so.

18.10.2019 05:12 • x 5 #1806


S
Ich hab jetzt nicht alles gelesen.
Darf ich fragen was das Kind hat Das es betreut werden muss und wie alt es ist?

Nacheheliche Unterhalt ist vergleichbar mit Schadenersatz.
Der Ausgleich von ehebedingten Nachteilen.
Stichwort: Karriere aufgegeben

18.10.2019 07:15 • #1807


bifi07
Guten Morgen Taleja!
Ich glaube, ich habe schon einmal geschrieben, dass ich damals nicht auf alle meine finanziellen Rechte bestanden habe, um des lieben Friedens willen. Vor allen Dingen, wegen der Kinder, aber auch weil ich persönlich keinen Ärger und auch unabhängig sein wollte.
Heute ärgert es mich schon, dass ich so gehandelt habe, denn im Grunde habe ich meinem Ex dadurch das Leben nur viel einfacher gemacht!

Das Gefühl der Unabhängigkeit ist toll und sollte man nicht unterschätzen, aber auf der anderen Seite bringt es nichts, wenn man dadurch finanzielle Sorgen hat.

18.10.2019 07:29 • x 4 #1808


S
Ich würde alles fordern was geht.
Das ist sowieso schon nicht viel.

Nur halt in den Argumentationsketten immer fair bleiben.
Keinen Mist erfinden.
Und einen aggressiven Anwalt auch mal zurück pfeifen.

18.10.2019 07:40 • x 1 #1809


G
Zitat von Sohnemann:
Ich hab jetzt nicht alles gelesen.
Darf ich fragen was das Kind hat Das es betreut werden muss und wie alt es ist?


Talejas Thread begann hier im April 2019. Da war das Kind 10Jahre alt und nach den Sommerferien ist es auf die weiterführende Schule gewechselt. Deshalb hat Taleja sich sehr große Mühe mit einer ortsnahen Wohnungssuche gegeben, damit das Kind mit den Freunden zusammen zur Schule gehen kann.

Zitat:
Nacheheliche Unterhalt ist vergleichbar mit Schadenersatz.
Der Ausgleich von ehebedingten Nachteilen.
Stichwort: Karriere aufgegeben


Und es war eine lange Ehe, die ja auf dem Papier auch noch Bestand hat.

Den Arbeitgeber kann man auch um Hilfe ersuchen

18.10.2019 09:29 • #1810


Taleja
Zitat von Rheinländer:
Sie hätte lediglich regelmäßig nachweisen müssen, dass sie sich um eine Anstellung bemüht. Ich denke das ist heute ziemlich einfach mit relativ wenig Aufwand.

Kommt wahrscheinlich auf den Beruf an.
Ich bin im Einzelhandel und dort gibt es einige Jobs.
Es wird aber oft schlecht bezahlt, weil häufig Ungelernte eingestellt werden und die Arbeitszeiten sind durch die langen Öffnungszeiten der Läden meist in Schichten und nicht gerade ideal.

Ich schaue aber auch nach Alternativen in anderen Bereichen, wie z.B. nach einer Bürotätigkeit.

Zitat von Rheinländer:
vielleicht eine Möglichkeit außergerichtlich einen nachehelichen Unterhalt zu bekommen, wenn man seinen zukünftigen Ex einmal darauf anspricht. Sei clever und denke nur an

Leider wird mein Ex meistens schnell agressiv, wenn es um das Thema Geld geht.

Zitat von Sohnemann:
Darf ich fragen was das Kind hat Das es betreut werden muss und wie alt es ist?

Betreut werden müssen, klingt irgendwie, als wenn er was weiß ich wie krank wäre. Das ist nicht der Fall.
Er ist 11 und war im letzten Jahr aufgrund psychischer Probleme sogar in stationärer Behandlung. Im Moment ist er relativ stabil was das angeht, ist aber auch noch in ambulanter Behandlung.
Außerdem hat er eine ausgeprägte Matheschwäche, so dass er in der Grundschule von der Benotung in Mathe ausgenommen war. Ab der 5. Klasse gibt es aber zumindest in unserem Bundesland keinen Nachteilsausgleich mehr in Mathe und somit wird er voll benotet und muss den regulären Unterrichtsstoff bearbeiten.
Trotz spezieller Nachhilfe, die er schon länger bekommt ( nennt sich Lerntherapie und ist deutlich teurer als normale Nachhilfe), ist er dem Stoff nicht gewachsen und es gibt enorme Probleme bei den Hausaufgaben, die darum betreut werden müssen und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen .

Zitat von Sohnemann:
Der Ausgleich von ehebedingten Nachteilen.
Stichwort: Karriere aufgegeben

Tja, das müsste man wahrscheinlich nachweisen. Ich hatte, als wir uns kennenlernten zwar einen guten Job mit viel Eigenverantwortung nur leider wurde die Firma aufgegeben.

18.10.2019 09:43 • #1811


Taleja
Zitat von Sohnemann:
Ich würde alles fordern was geht.
Das ist sowieso schon nicht viel.

Nur halt in den Argumentationsketten immer fair bleiben.
Keinen Mist erfinden.
Und einen aggressiven Anwalt auch mal zurück pfeifen.


Ich bin eine total ehrliche Haut, das wird sich wahrscheinlich noch rächen, denn mein Ex scheint genau schauen zu lassen, wo er noch etwas herunterrechnen oder sonst irgendwie einsparen kann am Zugewinn.

Das Haus z B. wird nicht mit dem Wert berechnet werden, den es eigentlich hat. Da bei Schwiegereltern angebaut wurde, gibt es eine Zuwegung über deren Grundstück. Er will im Haus bleiben , gibt das aber als Wertminderung an, da es ohne Zuwegungsrecht quasi unverkäuflich ist. Wahrscheinlich sein gutes Recht, aber so weit hätte ich kurz nach der Trennung gar nicht gedacht.Er und seine Berater schon, denn das war schon nach wenigen Wochen klar.

Er hat eine Anwältin , die den Ruf hat, quasi über Leichen zu gehen.
So wie er im Moment drauf ist, ist er wohl eher der Kandidat, der da vielleicht später mal zurückpfeifen müsste, es aber wahrscheinlich nicht tun wird.
Er wird machen lassen....

18.10.2019 09:58 • #1812


S
So ein Wegerecht ist idR fest verbrieft. Steht im Grundbuch
Ich finde die Argumentation erst mal haltlos.

Wegen des Sohns weniger zu arbeiten und deshalb mehr Unterhalt zu bekommen wird wohl eher nicht funktionieren.
Eventuell würde sich aber der Unterhalt für das Kind erhöhen.

18.10.2019 10:08 • #1813


G
Zitat von Taleja:

...denn mein Ex scheint genau schauen zu lassen, wo er noch etwas herunterrechnen oder sonst irgendwie einsparen kann am Zugewinn.

Das Haus z B. wird nicht mit dem Wert berechnet werden, den es eigentlich hat. Da bei Schwiegereltern angebaut wurde, gibt es eine Zuwegung über deren Grundstück. Er will im Haus bleiben , gibt das aber als Wertminderung an, da es ohne Zuwegungsrecht quasi unverkäuflich ist. Wahrscheinlich sein gutes Recht, aber so weit hätte ich kurz nach der Trennung gar nicht


Dann denk halt jetzt daran.
Bzw deine Anwältin.

Schönes Argument.
Schönes doofes Argument, dass du wiederlegen kannst, denn dein EM ist ein Einzelkind, er wird ja sowieso das Haus seiner schon betagten Eltern irgendwann bekommen.
Dann kann er theoretisch zwei Häuser verkaufen.

Natürlich ebenfalls nur in der Theorie. Man weiß ja nie, was mit so Eltern geschieht, im Alter.

Ja, das mit dem Wegerecht steht im Grundbuch. Habe ich auch.

18.10.2019 10:11 • #1814


Rheinländer
Hallo Taleja,
Zitat von Taleja:
Leider wird mein Ex meistens schnell agressiv, wenn es um das Thema Geld geht.


Nur verbal, oder wird er handgreiflich? Für das eine gibt es die Polizei und für das andere kann ich dir nur empfehlen es nicht zu nah an dich ran zu lassen.
Ist wahrscheinlich leichter gesagt als getan, aber das sollte in keinem Fall dein Treiber sein, klein bei zu geben.

Zitat von Taleja:
Er will im Haus bleiben , gibt das aber als Wertminderung an, da es ohne Zuwegungsrecht quasi unverkäuflich ist.


Der kann angeben was er will. Solltet ihr euch nicht auf einen Wert einigen können, besteht durchaus die Möglichkeit das Haus von einem Gutachter (gerichtlich anerkannt) schätzen zu lassen.

Zitat von Taleja:
Der Ausgleich von ehebedingten Nachteilen.
Stichwort: Karriere aufgegeben


Du musst nicht nachweisen, dass du eine Karriere aufgegeben hast, sondern glaubhaft machen, was du hättest erreichen können. Ein Zeugnis von deinem alten Arbeitgeber wird vielleicht schon dienlich sein.

Fühl dich gedrückt.

18.10.2019 10:21 • x 2 #1815


A


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