Taleja
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Zitat von Taleja:Was mich an dem Ganzen kirre macht ist, dass es auf lange Sicht jawohl mein Problem ist, wenn ich nicht voll arbeite. Solange ich nichts von ihm fordere, außer den Kindesunterhalt , geht ihn das doch gar nichts an oder?
Zitat von Taleja:es sei denn, Sie können darlegen und nachweisen, dass Sie wegen der Betreuung des gemeinsamen Sohnes (da steht der Name , natürlich wie immer falsch geschrieben ) nicht in der Lage sind, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und auch inwieweit insofern Ihre Möglichkeit, erwerbstätig zu sein, eingeschränkt ist.
Grundsätzlich ist von einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit auszugehen.
Zitat von CaveCanem:so ein Kind wohnt in Deinem Haushalt nicht
Anaria
Zitat von Taleja:Wenn ich wollte, könnte ich mir wahrscheinlich auch einiges bescheinigen lassen.
Dass die Kur von der Kasse als dringend eingestuft wurde, spricht ja nun auch nicht unbedingt dafür, dass ich voll arbeiten und zusätzlich ein Kind mit auffälligen Schwierigkeiten betreuen sollte.
Zitat von Fanta1:Er könnte aber eventuell Kindesunterhalt für den Mittleren von dir fordern- je nachdem wie hoch die Ausbildungsvergütung ist.
Perzet
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