Taleja
Mitglied
- Beiträge:
- 6496
- Themen:
- 1
- Danke erhalten:
- 15007
- Mitglied seit:
"...es sei denn, Sie können darlegen und nachweisen, dass Sie wegen der Betreuung des gemeinsamen Sohnes (da steht der Name , natürlich wie immer falsch geschrieben
Grundsätzlich ist von einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit auszugehen. "
Dazu soll ich mitteilen, welcher Erwerbst ätigkeit ich derzeit nachgehe und in welchem Stundenumfang , inwieweit eine Ausweitung bevorsteht und falls nicht, aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist.
Außerdem soll ich meine Gehaltssbrechnungen für letzten 12 Monate nachweisen.
( Ich könnte ja schon lange mehr als an gegeben verdienen und ihn abgezockt haben, oder wie?
)Die neuen, wesentlich geringeren Unterhaltszahlungen sollen ab Mai gelten ( obwohl er seit März weniger verdient ?)
Und es wird darauf verwiesen, dass sie nach genauer Berechnung auch durchaus nach unten korrigiert werden können, da es sich bei den jetzigen Summen lediglich um eine vorläufige Einschätzung handelt.
Zum Schluss teilt sie mir noch mit, dass sie beauftragt ist, Scheidungsantrag beim Gericht zu stellen.
Was mich an dem Ganzen kirre macht ist, dass es auf lange Sicht jawohl mein Problem ist, wenn ich nicht voll arbeite. Solange ich nichts von ihm fordere, außer den Kindesunterhalt , geht ihn das doch gar nichts an oder?
Ich wurde ja auch nicht gefragt oder informiert , bevor er seine Stelle gewechselt hat.
Wegen diesem Wechsel soll der Mittlere nun wohl so gut wie alles selber zahlen, das Kindergeld behält der Vater aber trotzdem ein.
Gut, das müssen die beiden untereinander klären, trotzdem komisch, dass ich alles begründen und nachweisen soll.
Was die Frist angeht, ist das wahrscheinlich die übliche Frist, die gesetzt wird, da wird eben auf Ausnahmesituationen, selbst wenn sie die ganze Welt betreffen, keine Rücksicht genommen. Da muss man schliesslich Prioritäten setzen. Nimmt sich eben sehr wichtig, die Dame.
