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Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

Taleja
Bis jetzt ging's da nicht weiter.

Nächste Woche steht Gesprächstermin bei der Erziehungsberatung an, mit dem Ex. Wir sollen ja lernen auf Elternebene miteinander zu reden.
Bin gespannt.

Der 19jährige muss sein Essen mittlerweile komplett selbst kaufen, und wird beim Essen auch nicht mehr mit eingeplant, wenn der Kleine da ist und sowieso gekocht wird. Auch der Besuch seiner Freundin, ändert daran nichts, dabei wurde sie früher mit berücksichtigt.
Das Kindergeld behält der Vater aber komplett ein.
Da der Vater darüber nicht mit sich reden lässt, darf ich diesbezüglich bei der Beratungsstelle mal nachfragen, wenn es denn passt.

Das er unterhaltspflichtig ist ( genau wie ich), wenn der Sohn auszieht, hat er mit den Worten viel mehr können die mir gar nicht wegnehmen abgeschmettert.
Ich wäre mir an seiner Stelle da nicht so sicher. Schliesslich verdient er zwar mittlerweile ziemlich wenig, hat aber einen nicht geringen Mietvorteil, da er in einem abbezahlten Haus in guter Wohnlage lebt und mit dem Haus ja auch Eigentum vorhanden ist.

29.05.2020 06:05 • x 4 #2536


Heffalump
Zitat von Taleja:
Das Kindergeld behält der Vater aber komplett ein.

ab 18 gehört das aber dem Kind. Und ich mag mich täuschen, Kinder können den gesamt Betrag (ihres Lebens) einfordern.


Zitat von Taleja:
Das er unterhaltspflichtig ist ( genau wie ich), wenn der Sohn auszieht, hat er mit den Worten viel mehr können die mir gar nicht wegnehmen abgeschmettert.

Sagt uns was, er ist und bleibt, ein voll Depp. Anteilig ist er unterhaltspflichtig, außer er wäre Harz4 und da müsste er auch zuerst sein Haus veräußern

Wie üblich macht er seine Hausaufgaben nicht und will aber andere noch belehren, was für ein Held

29.05.2020 06:13 • x 4 #2537


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


Taleja
Zitat von T4U:
Und ich mag mich täuschen, Kinder können den gesamt Betrag (ihres Lebens) einfordern.

Davon hab ich noch nie gehört.
Wäre aber ja irgendwie merkwürdig. Woher sollen Eltern das Geld nehmen, wenn es doch in den Jahren zur Versorgung des Kindes ausgegeben wurde?

29.05.2020 06:26 • x 3 #2538


Heffalump
Zitat von Taleja:
Davon hab ich noch nie gehört.

Wurde mir hier von einer Behörden-Dame erzählt. Und ich sag ja - ich mag mich täuschen

29.05.2020 06:29 • x 3 #2539


Fanta1
Nee, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern gezahlt . Nur wenn beide Eltern zustimmen, dass es direkt ans Kind gezahlt werden soll wird es gemacht. Oder wenn ein Abzweigungsantrag gestellt wird, weil der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, keinen Unterhalt zahlt. In eurem Fall darf der Sohn mietfrei im Haus wohnen, damit dürfte das Kindergeld schon abgegolten sein. Ob die fehlenden Verpflegung seitens des Vaters einen Abzweigungsantrag rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.

29.05.2020 06:39 • x 2 #2540


Heffalump
Zitat von Fanta1:
Nee, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern gezahlt .

An wen es ausbezahlt wird, von Behörde, weiß ich auch.

Aber die Dame hat mich verunsichert

29.05.2020 06:41 • x 2 #2541


CaveCanem
Zitat von Taleja:
Davon hab ich noch nie gehört.
Wäre aber ja irgendwie merkwürdig.


Sie meint das anders. Den Betrag ab dem 18. Lebensjahr könnten die Kids einfordern.

Dein Ex is so dämlich, wie er lang ist.

Er ist seinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig, so lange der die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat und unter 25 ist und alles tut, um die Ausbildung abzuschließen.

Ihm nur Obdach zu geben ist nicht! ausreichend. Da muss mehr kommen.

Und ja!

Er hat dem Jungen das komplette Kindergeld auszuzahlen. Alles.

Das hätte so gesteuert werden müssen, dass das auf Sohnes Konto landet. Sohn kann sich alles rückwirkend bis zu seinem 18. Geburtstag auszahlen lassen von dem ollen Kehrseiterich.

Blöd, wenn man doof ist und sich an seinen Kindern zu bereichern versucht.

Ich hab Dir schonmal erklärt, dass das Gericht auf ich verdien ja fast nix mehr *heul heul* anders reagiert als der glaubt.

Es gibt -auser Kindern zuhause, die betreut werden müsen- keinen Grund, warum jemand seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen sollen müsste.

Ich würde mal mit der Kindergeldstelle reden um einzuleiten, dass der Sohn ab nächsten Monat das ganze Kindergeld bekommt.

Der Richter wird ihn kalt ansehen und sagen: darüber hätten Sie nachdenken sollen, bevor Sie Kinder in die Welt setzen. Dann müssen Sie eben mehr arbeiten.

Gibts ein Formular für. Muss der Sohn unterschreiben.

Würd ich dem nicht sagen. Erfährt der Kehrseitling früh genug.

Der Sohn muss Deine Unterhaltspflucht übrigens nicht einklagen.

Kehrseitling KANN sie glaube ich nicht einklagen, da er seit dem 18. Geburtstag keine Rechtsgeschäfte für Deinen Sohn mehr abschließen darf. Der Sohn ist mündig und somit selbst dafür verantwortlich.

Geh das mal an. Wenn Kehrseitling ihm wenigstens Naturalunterhalt zahlen würde, ihn also mitverpflegen und unterbringen, dann wäre er aus dem Schneider. So....hat er Pech. Tja.

Blöd, wenn man dumm ist und sich nicht schlau macht.

@fanta1, das ist falsch! Das Kindergeld gehört ab 18 den Kindern, die das sogar selbst beantragen können.

29.05.2020 07:01 • x 5 #2542


Heffalump
Zitat von CaveCanem:
Sie meint das anders. Den Betrag ab dem 18. Lebensjahr könnten die Kids einfordern.

Danke. Hab erst eine Tasse Kaffee

29.05.2020 07:01 • x 1 #2543


bifi07
Mir wurde damals bei der Trennung gesagt, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, den Antrag für das Kindergeld stellen muss. Wer das Geld letztendlich bekommt, ob Elternteil oder Kind, wäre ihnen egal.
Da war meine Tochter 19 Jahre alt.

Liebe Taleja!
Vielleicht weiß dein Sohn das nicht, oder hab ich da etwas überlesen?

29.05.2020 07:28 • x 4 #2544


CaveCanem
Da stehts. Zahlt er keinen Unterhalt gehört das KiGe dem Kind, das dieses auch beantragen kann.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-f...inder.html

29.05.2020 07:34 • x 5 #2545


CaveCanem
Zitat von Fanta1:
Nee, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern gezahlt . Nur wenn beide Eltern zustimmen, dass es direkt ans Kind gezahlt werden soll wird es gemacht. Oder wenn ein Abzweigungsantrag gestellt wird, weil der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, keinen Unterhalt zahlt. In eurem Fall darf der Sohn mietfrei im Haus wohnen, damit dürfte das Kindergeld schon abgegolten sein. Ob die fehlenden Verpflegung seitens des Vaters einen Abzweigungsantrag rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.


Lies den Link. Die fehlende Verpflegung rechtfertigt.

Ab 18 beantragt das Kind selbst.

29.05.2020 07:46 • x 4 #2546


bifi07
In dem Link steht aber, dass das Kind das Kindergeld beantragen *kann*, was ja heißt, dass das nicht automatisch geht.
Ob ihr Sohn das dann auch wirklich wollen würde, da dann der häusliche Frieden wohl endgültig den Bach runter geht?
Im Grunde müsste sein Vater ein Einsehen haben, was ich aber sehr bezweifle!

29.05.2020 08:03 • x 4 #2547


Heffalump
Zitat von bifi07:
was ja heißt, dass das nicht automatisch geht

Wissen aber auch nicht viele Eltern, bzw. 18jährige

29.05.2020 08:04 • x 4 #2548


CaveCanem
Ja, mit großem Sohn zur Beratung gehen. Wenn er mitkommt. Wirst Du für die anderen Kinder selbst auch schlauer von.

Hat der Sohn denn eigenes Einkommen?

29.05.2020 08:18 • x 3 #2549


W
Also ich bin mit 18 ausgezogen und wollte das Kindergeld haben. Ich konnte es nicht selber auf mich umleiten. Mir sagten sie damals, dass meine Eltern mir das immer überweisen müssen. So war das dann auch.

29.05.2020 08:39 • x 4 #2550


A


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