Taleja
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Taleja
Heffalump
Zitat von Taleja:Das Kindergeld behält der Vater aber komplett ein.
Zitat von Taleja:Das er unterhaltspflichtig ist ( genau wie ich), wenn der Sohn auszieht, hat er mit den Worten viel mehr können die mir gar nicht wegnehmen abgeschmettert.
Taleja
Zitat von T4U:Und ich mag mich täuschen, Kinder können den gesamt Betrag (ihres Lebens) einfordern.
Heffalump
Zitat von Taleja:Davon hab ich noch nie gehört.
Fanta1
Heffalump
Zitat von Fanta1:Nee, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern gezahlt .
CaveCanem
Zitat von Taleja:Davon hab ich noch nie gehört.
Wäre aber ja irgendwie merkwürdig.
Heffalump
Zitat von CaveCanem:Sie meint das anders. Den Betrag ab dem 18. Lebensjahr könnten die Kids einfordern.
bifi07
CaveCanem
CaveCanem
Zitat von Fanta1:Nee, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern gezahlt . Nur wenn beide Eltern zustimmen, dass es direkt ans Kind gezahlt werden soll wird es gemacht. Oder wenn ein Abzweigungsantrag gestellt wird, weil der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, keinen Unterhalt zahlt. In eurem Fall darf der Sohn mietfrei im Haus wohnen, damit dürfte das Kindergeld schon abgegolten sein. Ob die fehlenden Verpflegung seitens des Vaters einen Abzweigungsantrag rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.
bifi07
Heffalump
Zitat von bifi07:was ja heißt, dass das nicht automatisch geht
CaveCanem
Winterblume