Taleja
- 5441
- 1
- 12845
Zitat von Taleja:Das Kindergeld behält der Vater aber komplett ein.
Zitat von Taleja:Das er unterhaltspflichtig ist ( genau wie ich), wenn der Sohn auszieht, hat er mit den Worten viel mehr können die mir gar nicht wegnehmen abgeschmettert.
Zitat von T4U:Und ich mag mich täuschen, Kinder können den gesamt Betrag (ihres Lebens) einfordern.
Zitat von Taleja:Davon hab ich noch nie gehört.
Zitat von Fanta1:Nee, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern gezahlt .
Zitat von Taleja:Davon hab ich noch nie gehört.
Wäre aber ja irgendwie merkwürdig.
Zitat von CaveCanem:Sie meint das anders. Den Betrag ab dem 18. Lebensjahr könnten die Kids einfordern.
Zitat von Fanta1:Nee, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern gezahlt . Nur wenn beide Eltern zustimmen, dass es direkt ans Kind gezahlt werden soll wird es gemacht. Oder wenn ein Abzweigungsantrag gestellt wird, weil der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, keinen Unterhalt zahlt. In eurem Fall darf der Sohn mietfrei im Haus wohnen, damit dürfte das Kindergeld schon abgegolten sein. Ob die fehlenden Verpflegung seitens des Vaters einen Abzweigungsantrag rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.
Zitat von bifi07:was ja heißt, dass das nicht automatisch geht
Winterblume
Ähnliche Themen
Hits
Antworten
Letzter Beitrag
5460
16
3187
7
2524
9
4238
8
3371
12