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Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

CaveCanem
Man kann als Elternteil auch schlicht das Konto ändern lassen, auf das es überwiesen wird.

29.05.2020 09:01 • x 2 #2551


Heffalump
Zitat von CaveCanem:
Man kann als Elternteil auch schlicht das Konto ändern lassen, auf das es überwiesen wird.

das wird bei dem Vater aber schlicht weg nicht passieren, wo er doch jetzt so einen schlechten Job hat

29.05.2020 09:02 • x 1 #2552


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


CaveCanem
Wie gesagt... der Vater refinanziert sich über das KiGeld und dafür ist es nicht da.

Er zahlt keinen Unterhalt. Er leistet keinen Naturalunterhalt in Form von Essen. Fertig.

Wovon soll der junge Mann denn leben, won Essen kaufen? Siehste?!

Pech. Zudem... wieso sollte nur der Vater das ändern können?

29.05.2020 09:06 • #2553


L
Möchte dein Sohn denn noch länger zu Hause wohnen?
Vielleicht wäre es für ihn schöner sich ein WG Zimmer zu besorgen?

Bezüglich des dann anfallenden Unterhaltes bezieht dein Mann sich vielleicht auf das Existenzminimum? Das muss ihm ja bleiben.

Was mich ja am meisten interessieren würde ist ob es denn rechtlich ok war in einen schlechter bezahlten Job zu wechseln.
Ein Freund meines Mannes bekam mal eine Frühverrentung angeboten. Er hätte 75% seines Gehaltes weiter bekommen.
Er hätte das gerne angenommen, hätte aber weiter den vollen Unterhalt von seinem ursprünglichen Gehalt an seine Ex zahlen müssen (keine Kinder, aber noch nach altem Recht geschieden). Da wäre dann wenig für ihn übrig geblieben.

Er hat den Job ja in der Trennungsphase freiwillig gewechselt. Die gesundheitlichen Gründe waren ja fadenscheinig. Müsste der Unterhalt dann nicht weiter auf sein altes Gehalt berechnet werden?

Ich würde dem Typ keinen Cent schenken sondern lieber meine Kinder unterstützen die von ihm abgezockt werden.

29.05.2020 10:46 • x 2 #2554


DieSeherin
jetzt lassen wir mal die kirche im dorf! mit der versorgung des sohnes ist die unterhaltsverpflichtung des mannes abgegolten. das kindergeld kann sich dein sohn tatsächlich sichern (dazu muss er aber aktiv werden, weil es mich eh wundert, dass die kindergeldstelle nicht mit dem 18. geburtstag den sohn angeschrieben hat!)... aber ansonsten kann man da tatsächlich wenig machen.

es täte dir wirklich besser Taleja, wenn du nur deine ur-eigenen baustellen an dich ranließest und die jungs (die erwachsenen) ihre eigenen kämpfe führen ließest

29.05.2020 10:56 • x 2 #2555


Fanta1
Zitat von CaveCanem:
Er zahlt keinen Unterhalt. Er leistet keinen Naturalunterhalt in Form von Essen. Fertig.

Wovon soll der junge Mann denn leben, won Essen kaufen? Siehste?!

Pech. Zudem... wieso sollte nur der Vater das ändern können?

Wenn´s mal so einfach wäre- das wäre schön
Zitat von CaveCanem:
Er zahlt keinen Unterhalt. Er leistet keinen Naturalunterhalt in Form von Essen. Fertig.

Wovon soll der junge Mann denn leben, won Essen kaufen? Siehste?!

Pech. Zudem... wieso sollte nur der Vater das ändern können?

So einfach ist es leider nicht. Das Kindergeld wird auch über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus an die Eltern gezahlt und nicht an das Kind. Bei getrennt oder geschieden lebenden Eheleuten an das Elternteil, wo das Kind wohnt. Also läuft alles regelgerecht ab. Einfach so an das Kind selber zahlen, dass macht die Kindergeldkasse nicht. Da müssten schon Voraussetzungen für gegeben sein, die das rechtfertigen. Im Regelfall bei Kindern, die NICHT mit dem Kindergeld-Empfänger zusammen leben und angeben, dass sie z.B. keinen Unterhalt bekommen. Und ansonsten nur, wenn beide Eltern schriftlich zustimmen- und das wird der Ex ja keinesfalls tun.

Der einzige Trumpf, den der Sohn ausspielen könnte wäre nicht vorhandene Verpflegung, aber das bewegt sich rechtlich auf sehr wackeligem Eis. Er wohnt dort mietfrei, wird wohl auch Waschmittel, Klopapier etc. mitbenutzen und kann nur angeben, dass er kein Essen bekommt. Das würde vor Gericht sehr schwer zu beweisen sein. Der Ex könnte mit Hilfe seiner Perle als Zeugin angeben, dass er zig Mal angeboten hat, Essen mit zu machen, aber das abgelehnt wurde oder..oder...oder.. und dann kommt noch hinzu, dass der Sohn es vor Gericht einklagen müsste. Welches Kind macht das schon, wenn man noch ein Weilchen zusammen unter einem Dach leben muss ?

29.05.2020 11:45 • x 6 #2556


CaveCanem
Zitat von Lilli2:
Bezüglich des dann anfallenden Unterhaltes bezieht dein Mann sich vielleicht auf das Existenzminimum? Das muss ihm ja bleiben.


Der Herr scheint gemeint zu haben , weniger zahlen zu müssen, indem er seine Einkünfte reduziert.

Blöde Idee. Ganz ganz blöde Idee, vor allem, wenn das kurz vor Einreichung der Scheidung kommt.

Da sagen Richter dann auch schon mal:

Hamse Pech. Anhand des Gehaltes während der Ehe haben Sie so und soviel zu zahlen.

Kommen sie nicht hin, besorgen Sie sich nen Zweitjob oder stocken Sie Stunden auf. Sie haben ja über Jahre Vollzeit gearbeitet.

Auch ein einfaches Schreiben vom Arzt hilft ihm da kaum weiter.

Schon doof, wenn man sich von Next in dumme Geschichten schwätzen lässt und meint, man sei super schlau.

Zitat von DieSeherin:
jetzt lassen wir mal die kirche im dorf! mit der versorgung des sohnes ist die unterhaltsverpflichtung des mannes abgegolten.


Der Naturalunterhalt ist gesetzlich klar definiert.

Sohn muss halt selber aktiv werden. Da liegt der Hase im Pfeffer.

29.05.2020 13:40 • x 1 #2557


CaveCanem
Wieviel Sohn 19 zu kriegen hat, regelt die Düdo Tabelle.

Und nicht der Ex.

Und darüber definiert sich, dass Dach überm Koppe reicht eben eigendoof ist.

Weil er damit seinen gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht vollumfängluch nachkommt.

Tja.

Er scheint zu versuchen, den Großen zu vergraulen, um mit Next alleine zu sein. Doofe Idee.

KreisJobCenter - sofern sie derartige Auszüge finanzieren sollen- müssen vor Auszug gefragt werden. Unter 25 sehen die derartige Auszüge ungerne.

Und lassen sich die Aufwendungen von den Eltern zumindest in Teilen zurückzahlen. Angerechnet- meine ich- wird dann auf das Kindeseinkommen...

...das abzuzweigende Kindergeld. Tadaaaa. Das in einem solchen Fall zwar von den Eltern zu beantragen ist. Aber an das Kind zu zahlen ist. Oder ans KJC abgezweigt und auf diesem Weg mit aisgezahlt wird, sofern ich das richtig im Kopf hat.

Is nix mit Dach überm Koppe = Naturalunterhalt Genüge getan.

29.05.2020 13:56 • x 1 #2558


B
Zitat von DieSeherin:
jetzt lassen wir mal die kirche im dorf! mit der versorgung des sohnes ist die unterhaltsverpflichtung des mannes abgegolten.

Umso mehr, als dass Taleja ebenso für die erwachsenen Söhne unterhaltspflichtig ist, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können und sich in Studium oder Ausbildung befinden. Sofern diese privilegiert sind, kann auch von Taleja eine Vollzeitstelle verlangt werden, um der Verpflichtung nachzukommen. Unterhaltsverpflichtung ist keine Einbahnstraße. Da wäre ich zunächst mal etwas zurückhaltend, den Vater anzuschwärzen, wenn ich selbst dem nicht nachkomme.

29.05.2020 14:05 • x 1 #2559


Taleja
Zitat von Brightness2:
Da wäre ich zunächst mal etwas zurückhaltend, den Vater anzuschwärzen, wenn ich selbst dem nicht nachkomme.

Wo liest du, dass ich dem nicht nachkommen würde?
Das habe ich nirgendwo geschrieben.

Inwieweit das nötig und möglich wäre, bliebe dann zu klären. Ich ziehe mich nicht aus der Verantwortung.
Und ich will ihn auch nirgendwo anschwärzen!

Ich möchte lediglich bei der Beratungsstelle, also vor Zeugen, fragen, warum das so läuft, dass Junior sich fast komplett allein versorgen muss, das Kindergeld aber noch nicht einmal anteilig bekommt.

Es ist kein Amt, was das dann weiter verfolgt oder ähnliches.

29.05.2020 14:15 • x 4 #2560


CaveCanem
Zitat von Brightness2:
kann auch von Taleja eine Vollzeitstelle verlangt werden,


Kann nicht. Sie hat ein Kind zuhause, das nicht anderweitig betreut und gefördert werden kann.

ER hat versucht, sein Einkommen niedrig zu trixen.

Müsste alles gar nicht so doof werden, wenn er sich mal anders verhielte.

@Taleja : weise ihn mal auf die Düsseldorfer Tabelle hin. Das ist das, was Euer Sohn zu bekommen hat. Das ist allein mit Wohnenlassen nicht abgedeckt, egal, wie er sich wendet.

Zöge Sohn aus, ginge das Kindergeld mit raus aus seinem Haushalt.

Vielleicht hat er einfach nicht zuende gedacht.

29.05.2020 14:17 • x 4 #2561


Taleja
Naja, Sohn ist in der Ausbildung und verdient ja ein bisschen was. Nur leider nicht genug, um sich eine Wohnung leisten zu können. Eventuell zieht sein Bruder nächstes Jahr weg und er könnte den Platz in der WG übernehmen, da er sich mit dem Mitbewohner auch gut versteht.
Das ist aber eben alles noch nicht sicher.

Und ganz ehrlich, ich sehe nicht mich an erster Stelle. Wenn es mir möglich ist, ihn irgendwie zu unterstützen, dann mach ich das auch.

Heute war er mit seiner Freundin erstmal zum Essen hier. Und er darf immer gerne schauen, ob er irgendetwas von meinen Vorräten mitnehmen möchte. Manches kaufe ich schon bewusst so ein.

29.05.2020 19:06 • x 3 #2562


Mister-52
Zitat von Taleja:
Heute war er mit seiner Freundin erstmal zum Essen hier. Und er darf immer gerne schauen, ob er irgendetwas von meinen Vorräten mitnehmen möchte. Manches kaufe ich schon bewusst so ein.

So wie ihre Kinder liebenden Mütter (und Väter) halt so sind....

29.05.2020 19:38 • x 4 #2563


Taleja
Übrigens bin ich tatsächlich gespannt, was da noch so kommt.

Habe heute erfahren, dass es einen neuen Zaun gab, wegen ihrem Hund.
Nebenbei bemerkt, es ist nicht sein Grundstück, dondern das seiner Eltern. Sprich sollte er das als notwendige Anschaffung angeben, passt da was nicht.

Seine Neue fuhr anfangs ein ziemlich altes Auto und hat seit einiger Zeit ein neues. Dass es sich dabei um einen , wenn auch günstigen, Neuwagen handelt kam heute so nebenbei raus.
Eigenes Haus, Rassehund, neues Auto, was man sich nicht alles so leisten kann , wenn man neben der Arbeit auf Lehramt studiert.

An der Pinnwand hängt ein Spruch, von wegen er hätte ein gutes Herz, worüber Sohn doch etwas verwundert war, zumal es ihm gegenüber ja nicht so aussieht.

29.05.2020 19:45 • x 4 #2564


B
Zitat von Taleja:
Wo liest du, dass ich dem nicht nachkommen würde?
Das habe ich nirgendwo geschrieben.

Inwieweit das nötig und möglich wäre, bliebe dann zu klären. Ich ziehe mich nicht aus der Verantwortung.

Zitat von Taleja:
Und ganz ehrlich, ich sehe nicht mich an erster Stelle. Wenn es mir möglich ist, ihn irgendwie zu unterstützen, dann mach ich das auch.

Wieso sollte es dir nicht möglich sein aber deinem Ex?

Zitat von Taleja:
Ich möchte lediglich bei der Beratungsstelle, also vor Zeugen, fragen, warum das so läuft, dass Junior sich fast komplett allein versorgen muss, das Kindergeld aber noch nicht einmal anteilig bekommt.

Söhnchen ist erwachsen. Er hat sich aus eigenem Antrieb entschieden bei seinem doofen Vater zu leben statt mit seiner Mutter ins neue Zuhause zu ziehen. Beklagt sich aber immer noch liebend gerne über den doofen Daddy bei seiner Mama. Mama geht dann zu einer Beratung, die das Ziel hat, die Elternebene zu verbessern und will dort vor Zeugen den doofen Vater bloß stellen. Weil der erwachsene Sohn nicht erwachsen genug ist, erwachsene Diskussionen mit Papa zu führen. Der ihn eiskalt verhungern lässt. Weil Papa Hotel Mama außer Betrieb gesetzt hat. Wann soll Söhnchen denn erwachsen werden? Und wie?

30.05.2020 09:03 • x 1 #2565


A


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