Zitat von Taleja:wie Schwiegervater kund getan hat, als der 19jährige in Hörweite war.
Dss gäbe verbal eine rein an Ex Schwiepapilein. Bzw zwei. Btw drei. Odr vier.
Fürs Blödsein.
Fürs Gehässigsein.
Für Sohn verletzen.
Und fürs Lügen.
So in dem Tenor, dass schließlich TE nix dafür kann, dass Schwiepapileins Gene derart gestaltet sind, dass sein Sohn es nicht drauf hat, seinen Enkel dessen Bedarf entsprechend zu fördern und zu unterstützen, sodaß TE das tun muss.
Und dass er aufpassen soll, widrigenfalls er vom TE Anwalt eine Unterlassungsverfügung kriegt. Dass er derartige und ähnliche Äußerungen zu unterlassen hat. Rufschädigung und Verleumdung.
Verstößt er dagegen wirds teuer. Richtig richtig teuer.

Nur, damit er begreift, dass böse Schwietö auch noch an Schwiepapileins Penunze zu kommen verstehen.
Seine Eifendoofheit einrechnend.
Aka... verdammt .... Deine Anwältin hat irgendwo noch Fonds bei Ex übersehen.
Lass sie ihn mal noch genauer durchleuchten.
Und wehe, Du fängst jetzt an, wegzuzucken, damit Altgesäß nichts zu lästern hat.
Er wird immer was finden. Selbst wenn Du auf alles verzichten würdest.
Und manchmal fragt man sich hinterher: "Zum Teufel, was hast Du bloss an diesem Pack gefunden?"