Taleja
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Seit August arbeite ich mehr, das heisst seit meiner 1. Gehaltsauszahlung würde ich ohne Unterhalt für mich klarkommen und er könnte von mir aus nur noch für den Kleinen zahlen.
So war ja auch mein Plan .
Ich hätte mich auch mit der deutlich geringeren Zahlung nach seinem Jobwechsel zufrieden gegeben. Er hat es aber ja vorgezogen, seine Anwältin zu beauftragen.
Auf meine Frage, warum er sie wegen des Unterhalts beauftragt hat, hatte er geantwortet, dass man ja nie weiß, ob ich mich dran halte, was ich gesagt habe und so würde nun eben alles den vom Recht her richtigen Weg gehen.
Gestern habe ich nun die Nachricht von meiner Anwältin bekommen, dass er eigentlich mehr zahlen müsste, da sein Wohnvorteil von seiner Anwältin gar nicht mit einberechnet wurde.
Sie wartet nun auf meine Antwort, ob sie den Rückstand einfordern soll und will eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde für den Kleinen anfordern.
Die Urkunde ist wohl üblich und somit okay. Nur würde ich ,was den Unterhalt angeht gern dazu stehen, was ich gesagt habe, also für den Junior ja, für mich ab meinem Jobwechsel nicht mehr.
Leider weiß ich nicht , ob das negative Folgen hat, wenn es um alles weitere geht, was die Scheidung angeht. Ein mündlich unter getrennten Partnern abgesprochener Verzicht ist ja doch was anderes, als etwas, das über Anwälte festgemacht wird oder sehe ich Probleme wo keine sind?
In seinen Augen bin ich sowieso die Abzockerin, egal was ich mache, auch bei Verzicht, allein schon weil der Zugewinn ja noch berechnet wird und er mich auszahlen muss. Wobei mir seine Meinung über mich egal ist. Da kann ich eh nur alles falsch machen, es sei denn ich verzichte komplett auf alles.