Cathlyn
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Zitat von Sturmhöhe:Ich dachte um ADS?
Ne Dyskalkulie im Rahmen von ADHS
Ist ja jetzt auch wurscht
Lieber Forenbesucher,
wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
Cathlyn
Mitglied
Zitat von Sturmhöhe:Ich dachte um ADS?
Sturmhöhe
Gast
Zitat von Cathlyn:
Ne Dyskalkulie im Rahmen von ADHS
Ist ja jetzt auch wurscht
Cathlyn
Mitglied
Zitat von Sturmhöhe:Dann hatte ich es richtig.
Die ADHS ist die Diagnose, die benötigt wird.
Dyskalkulie ist eine Lernstörung. Diese ist therapierbar. Genau wie LRS und Dysgrammatik.
Taleja
Mitglied
Zitat von Cathlyn:
Ne Dyskalkulie im Rahmen von ADHS
Ist ja jetzt auch wurscht
Taleja
Mitglied
Lilli2
Mitglied
Taleja
Mitglied
Zitat von Lilli2:Könntest du nachehelichen Unterhalt fordern? Dann tu es! Du kannst das Geld auf die Seite legen und deine Kinder unterstützen wenn es nötig ist. Dein Ex wird das wohl nicht tun.
Ich sehe hier wirklich keinen Grund auf etwas zu verzichten.
Heffalump
Mitglied
Zitat von Taleja:Ich habe nun die Faxen dicke und lasse meine Anwältin machen.
Zitat von Taleja:Abgesehen davon würde ich in Vollzeit mehr verdienen als er in seinem jetzigen Job.

fe16
Mitglied
Zitat von Taleja:Es gab vor ein paar Tagen ein weiteres Gespräch mit meiner Anwältin. Die Gegenseite hatte ihre Berechnungen in Frage gestellt und neue Abrechnungen von mir gefordert ( Na klar, ich könnte ja innerhalb von 3 Monaten das Doppelte verdienen). Ausserdem wurde mal wieder Vollzeitarbeit in den Raum geworfen und Belege dafür, warum das auf längere Sicht nicht möglich wäre gefordert. Da ich ja keinen nachehelichen Unterhalt einklagen will , hat sie erst auch nicht verstanden, warum die Gegenseite so auf diese Vollzeitschiene fährt. Während unseres Gespräches kam sie dann darauf, dass ...
Gorch_Fock
Mitglied
Taleja
Mitglied
Zitat von Gorch_Fock:Der Sohn muss später aber selber den Unterhalt einfordern wenn er welchen möchte. Dazu muss er die Verdienstbescheinigungen der Eltern einfordern und sie dem anderen Elternteil zur Verfügung stellen. Wie gesagt: Der Sohn muss aktiv werden. Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig, nicht nur der KV. Daher schon nachvollziehbar.
DieSeherin
Mentorin
Zitat von fe16:Du klagst nicht , gut !
Du möchtest Freiden , er nicht
Also klage , dann hast du frieden , weil du grenzen setzt .
CaveCanem
Mitglied
Zitat von Taleja:Selbst wenn ich es könnte, wäre es nicht mein Ding und es würde mir ausserdem zu viel Stress bedeuten . Ich brauche meine Kraft für andere Sachen.
Desire78
Mitglied
Zitat von Taleja:Ich werde keinen nachehelichen Unterhalt einfordern.
Selbst wenn ich es könnte, wäre es nicht mein Ding und es würde mir ausserdem zu viel Stress bedeuten . Ich brauche meine Kraft für andere Sachen.
CaveCanem
Mitglied