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Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

Haferflocken
Was für ein sinnloser Mist, den dein Ex da produziert.
Ich lese bei dir schon länger mit, und finde du machst das gut!
Eines möchte ich jedoch noch sagen und damit eine gute Freundin von mir zitieren:
Du glaubst doch nicht, nur weil du auf etwas verzichtest, würde er die blöden Unterstellungen bleiben lassen. Das ist dein altes Denken: wenn ich nett zu dir bin, bist du auch nett zu mir...
Das ist nicht so!
Sie verteufeln uns so und so und sind sich sicher, dass wir böse geldgierige Monster sind. (Das ist so ein psychodingens , besser wir sind die bösen, sie selbst sind ja rein wie der elfenpups)
Da kommt kein: hey, danke, ich habe gesehen, dass du dich mir gegenüber ausgesprochen fair verhalten hast. Da kommt egal wie wir uns verhalten nur blödsinn. Also kannst du auch nehmen, was dir zusteht

20.11.2020 08:39 • x 4 #2956


CaveCanem
Du liebe Güte....

Fang an, Deiner Anwältin zu vertrauen, dafür hast Du sie angestellt!

Mensch!

Und hör auf, Deinen Ex anzustarren, wie das Kaninchen die Schlange!

Lass Deine Anwältin die Schreiben behalten. Das hat sie Dir vorgeschlagen.

Mach das doch! Die hat sicher ne Flatrate für Leitz Ordner und Ibus gegen Kopfschmerzen ob hirnverbrannter Gegenseitenschreiben hat sie auch.

Sie nimmt die Schreiben an. 1x im Monat stimmt Ihr Euch telefonisch ab.

Und Ruhe ist. Anwalt= Burggraben.

Gegnerischer Anwalt= der Depp mit der Tröte außerhalb des Burggrabens, dem Dein Nochmann sagt, dass er zu Weihnachten Karnevalslieder tröten soll. Und der das tut. (Auch wenn es keine rechtliche Handhabe dafür gibt. Und es null Sinn ergibt.).

Und Du lässt bei jedem neuen Lied die Zugbrücke runter, stellst Dich vor den Typ mit der Tröte und erzählst dem und Nochmann, Du seist ja komplett inoffensiv, Du wolltest ja gar nix, Du tätest ja (fast) alles, was sie wollen.

Äh.... neeeeee! Lass doch bitte den Kerl mit der Tröte Deiner Firewall/ Burggraben/ Anwalt die Ohren volltröten.

Hinterher, wenns vor Gericht geht, wird sich zeigen, was der Richter für ein Konzert draus macht.

Vergleich= da versucht jemand, Dich über den Tisch zu ziehen, indem er vorher schon probiert, Dich dazu zu bringen, für Dich nachteilige Bedingungen zu akzeptieren.

Ein Vergleich ist zustimmungspflichtig!

Und wenn der Depp mit der Tröte 100 Mal das Wort Vergleich auf was draufschreibt, dann gibts den davon noch lange nicht!


Vergleich= Lieber Nochmann, ich verzichte auf das, was mir zusteht, damit ich Dich nur ja schnell loswerde.

Hätten sie gerne.

Auch Deine Anwältin kann und darf ohne Dein Einverständnis keinem Vergleich zustimmen.

Und sagt Dir die ganze Zeit, dass das zu Deinem Nachteil wäre.

Und sie das sein lassen möchte.

Lass sie machen.

Du hast da nicht die Nerven und nicht die Härte für. Das weiß Dein blöder Typ ganz genau.

20.11.2020 09:05 • x 5 #2957


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


Heffalump
Zitat von Taleja:
Bei meiner vorigen Anwältin hiess es ja, dass ein Vergleich deutlich höher e Kosten bedeutet.
Und das wollte ich verhindern.
Was nutzt mir dieses nicht Verzichten sollen und der Stress damit, wenn das Geld dann eh an die Anwältin geht?

Du zahlst doch nur deinen Anteil, wenn er 20 Schreiben beauftragt, zahlst du nur die eine Antwort.

mach dich doch nicht verrückter, als er es schon bewerkstelligt
Zitat von Haferflocken:
Du glaubst doch nicht, nur weil du auf etwas verzichtest, würde er die blöden Unterstellungen bleiben lassen. Das ist dein altes Denken: wenn ich nett zu dir bin, bist du auch nett zu mir...
Das ist nicht so!



Zitat von CaveCanem:
Lass sie machen.

Du hast da nicht die Nerven und nicht die Härte für. Das weiß Dein blöder Typ ganz genau.

guter Einwand

20.11.2020 09:09 • x 1 #2958


Taleja
Zitat von CaveCanem:
Auch Deine Anwältin kann und darf ohne Dein Einverständnis keinem Vergleich zustimmen.

Und sagt Dir die ganze Zeit, dass das zu Deinem Nachteil wäre.

Und sie das sein lassen möchte.


Eben nicht.
Sie hat an die Gegenseite etwas von einem Vergleichsangebot , dass sie gemacht hätte geschrieben, darüber bin ich gestolpert.

20.11.2020 09:09 • #2959


Heffalump
Zitat von Taleja:
dass sie gemacht hätte geschrieben, darüber bin ich gestolpert.

Anrufen und fragen, statt...

und zuerst immer eine Tasse Tee trinken

20.11.2020 09:16 • x 1 #2960


CaveCanem
Zitat von Heffalump:
Logisch das deine Anwältin, da nicht mit arbeiten kann, wenn du dich absichtlich kleiner machst, als du musst. Du willst dein Recht, das dir zusteht, doch nicht etwa an ihn abtreten, weil bequemer?


Danke!

Zitat von Heffalump:
Lass ihn doch Schreiben aufsetzen bis denen das Papier ausgeht. Du nimmst, was dir zusteht. Was Gesetzgeber für wichtig erachtet. Und vielleicht noch Summe X, wegen dem Kleinen - man weiß ja nicht was kommt.


Du nimmst, was Dir zusteht!

So isset. Dass es überhaupt was zu nehmen gibt ist mit Dein Verdienst! Nicht nur seiner!

Zitat von Heffalump:
Der Rest, den er dir via Anwalt vermittelt, zur Kenntnis nehmen, abheften. Nicht Stellungnehmen!


Nicht mal das. Die Anwältin hat mehr Ordner als Du. Lass die das machen.

Zitat von Taleja:
Das läuft alles per Mail. Darum ist es ja so einfach mal eben Stellung zu nehmen


Wie gesagt... dann gib ihr Anweisung, das anders zu handhaben. Ihr stimmt Euch monatlich ab.

Sie meldet sich, wenn sie irgendwas braucht.

20.11.2020 09:25 • x 3 #2961


CaveCanem
Zitat von Heffalump:
Anrufen und fragen, statt...

und zuerst immer eine Tasse Tee trinken


Das kann sie nicht gemacht haben. Davon müsstest Du einen Durchschlag haben.

Und: hey, wenn Du derart unterwürfig kriechst wäre es nicht verwunderlich, wenn sie ein Vergleichsangebot gemacht hätte.

Davon ist aber noch lange kein Vergleich entstanden!

Und man kann immernoch sagen:

Aaaah, nö. Hab mir das anders überlegt. Stopp. Nix Vergleich.

Erst wenn DU einen Vergleich unterschrieben hast ist einer geschlossen worden.

Anbieten kann sie, bis die Gegenseite blau im Gesicht ist. (Vielleicht auch ne Strategie, unannehmbare Dinge als Vergleich vorzuschlagen.... wobei.... )

20.11.2020 09:28 • x 1 #2962


Heffalump
Zitat von CaveCanem:
Anbieten kann sie, bis die Gegenseite blau im Gesicht ist

Was die Anwälte seiner Seite ja tun, nur das es Forderungen sind...

20.11.2020 09:31 • x 2 #2963


CaveCanem
Da steht Forderung drauf.

Und ungeschulte gegnerische Parteien fallen regelmäßig darauf rein.

Da könnte auch Regenbogeneinhornparlamentsbeschluss draufstehen....

@Taleja Die nächste Post druck Dir mal aus. Streich jedes Wort, das mit Forderung zu tun hat, durch.

Und schreib stattdessen Regenbogeneinhornparlamentsbeschluss hin.

Das zieht dem Zeug die Giftzähne.

20.11.2020 11:06 • x 3 #2964


Heffalump
Zitat von CaveCanem:
Regenbogeneinhornparlamentsbeschluss

20.11.2020 11:08 • x 1 #2965


Taleja
Zitat von CaveCanem:
Da steht Forderung drauf.

Und ungeschulte gegnerische Parteien fallen regelmäßig darauf rein.

Da könnte auch Regenbogeneinhornparlamentsbeschluss draufstehen....

@Taleja Die nächste Post druck Dir mal aus. Streich jedes Wort, das mit Forderung zu tun hat, durch.

Und schreib stattdessen Regenbogeneinhornparlamentsbeschluss hin.

Das zieht dem Zeug die Giftzähne.


Prima Idee.

Über manches kann man eigentlich echt nur lachen.
Da beruft sich die Nebelkrähe ,äh Anwältin meines Ex auf eine Abrechnung meines alten Minijobs und prangert an, dass da ja was von tariflicher Sonderzahlung steht.

Das fällt ihr jetzt, Monate später auf?
In der Abrechnung vom neuen Job steht sowas nicht.
Abgesehen davon sind es in der alten Abrechnung Centbeträge. Mein Arbeitgeber hat, warum auch immer, in der Abrechnung den Mindestlohn aufgeteilt in den vorigen Mindestlohn und die gesetzliche Erhöhung . Diese Erhöhung wurde dann als 'tarifliche Sonderzahlung betitelt'.
Wer lesen und rechnen kann, sollte das merken.

Aber er hat immer noch kein Attest vorgelegt, welches den Jobwechsel notwendig gemacht hätte.
Mir mittlerweile egal, nur ging es da eben nicht nur um Centbeträge.

21.11.2020 13:10 • x 1 #2966


CaveCanem
Wie gesagt: Dir egal. einem Richter nicht.

Frag Deine Anwältin, warum Du was von Vergleich gelesen hast. Sie soll Dir das erklären. Dazu ist sie da.

21.11.2020 13:20 • #2967


Taleja
Zitat von CaveCanem:
Wie gesagt: Dir egal. einem Richter nicht.

Frag Deine Anwältin, warum Du was von Vergleich gelesen hast. Sie soll Dir das erklären. Dazu ist sie da.

Ich hatte ja nach meiner vorletzten Mail mit ihr telefoniert. Da meinte sie irgendwas, dass sie ja noch gar nichts in der Richtung berechnet hätte und dann hatten wir ja ein längeres Gespräch von wegen bestmögliche Arbeit ihrerseits und so.

21.11.2020 13:59 • x 1 #2968


bifi07
Ist schon schlimm! Liest sich für mich so, als gehe es gar nicht vorrangig ums Geld, sondern als wolle er dir unbedingt eins reinwürgen!

22.11.2020 09:17 • x 3 #2969


K
Meine Freundin brach auch immer zusammen, wenn die gegnerischen anwaltsbriefe mit den Forderungen und Unterstellungen an sie weitergeleitet wurden und besprach dann mit mir ihre Rechtfertigungen.
Bis ich ihr irgendwann das Prinzip des Wunschzettels erklärt habe.
Ihr Mann und sein Anwalt schreiben Wunschzettel.
Auf einem Wunschzettel kann man dich wünschen was man will und schreiben was man will, was am Ende unterm Christbaum liegt, entscheiden Andere.

Damit wurden die schreiben zu dem was sie sind: heiße luft und leeres Gebrüll.

Lesen, lachen und die ein nötig eine Antwort mit der eigenen Anwältin abstimmen.

23.11.2020 06:39 • x 3 #2970


A


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