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Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

Taleja
Zitat von CaveCanem:
Denk Dir nix. Was soll das nach sich ziehen?

Glaub mir, ich wäre froh, wenn da nichts kommt. Aber wenn ich an die Telefonate mit der Dame vom JA denke, da war so viel Prinzipienreiterei, einiges an falschen Aussagen und beim letzten Gespräch war sie wirklich anmaßend mir gegenüber. Ich befürchte, die wird jetzt nicht auf einmal nett und zuvorkommend sein.

11.12.2020 19:10 • #3001


CaveCanem
Nö. Aber man kann den Sachbearbeiter wechseln, wenns mit einem so gar nicht klappt. Hab ich auch mal machen müssen damals.

11.12.2020 19:29 • #3002


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


Taleja
Zitat von CaveCanem:
Nö. Aber man kann den Sachbearbeiter wechseln, wenns mit einem so gar nicht klappt. Hab ich auch mal machen müssen damals.

Ich war gestern so sauer, dass der Ex meine Einwände ignoriert und vor der Dame einen auf toll gemacht hat.

Sie hatte mir ja gestern mitgeteilt, dass mein Ex-Mann die Diagnostik zur Verfügung gestellt hat und sie nun noch ein paar Daten benötigt.
Ich war drauf und dran ihr zu schreiben, da sie ja offensichtlich lieber mit meinem Mann zusammen arbeitet, solle sie sich die Informationen doch bitte auch von ihm holen.

Hab's mir natürlich verkniffen, ich will ja das mein Kind Hilfe bekommt und zwar möglichst schnell. Und der Ex weiß nichts von dem, was sie wissen möchte, der müsste alles mühevoll erfragen.

Allerdings werde ich ihm bei nächster Gelegenheit mitteilen, dass der erhöhte Betreuungsbedarf durch die Schulassistenz ja nun definitiv bestätigt ist und ich mir dann wohl doch nachehelichen Unterhalt fordern werde.

Ich mich auf sein Gesicht, wenn er merkt, dass er sich mit der Herausgabe des Berichts selbst ins Knie geschossen hat.

11.12.2020 19:42 • x 2 #3003


Solskinn2015
Ach quatsch. Jetzt kommt erst einmal der Lockdown. Bis 10 Januar oder so. Würde auf der Basis den Termin verschieben lassen. Am besten kurz davor, wegen Corona. Oder grippalen Symptomen diffuser Natur. Damit macht man ja zu Zeit besser keine Scherze. Ich weiß. Aber einfacher kann man das nicht nach hinten schieben als jetzt.

11.12.2020 20:16 • x 2 #3004


CaveCanem
Zitat von Taleja:
dass der erhöhte Betreuungsbedarf durch die Schulassistenz ja nun definitiv bestätigt ist und ich mir dann wohl doch nachehelichen Unterhalt fordern werde


Ich hab Dich lieb.

Kannst Du bitte n Foto machen, wenn Du ihm das sagst?

12.12.2020 01:40 • x 1 #3005


Fanta1
Zitat von Taleja:
Allerdings werde ich ihm bei nächster Gelegenheit mitteilen, dass der erhöhte Betreuungsbedarf durch die Schulassistenz ja nun definitiv bestätigt ist und ich mir dann wohl doch nachehelichen Unterhalt fordern werde.

Geh nochmal in dich und überlege, ob du das nach all dem was passiert ist, nicht wirklich durchziehen willst. Deine Anwältin kann das ruck zuck mit in die Klage aufnehmen und dann wird beim Scheidungstermin dieser Punkt gleich mit verhandelt. Duch die Bewilligung der Schulassistenz hast du schwarz auf weiß von berufener amlticher Stelle, dass dein Sohn eine besondere Betreuung benötigt. Diese hört ja nicht mit Schulschluss auf. Du hättest also nun allerbeste Chancen, mit diesem Punkt durchzukommen.

Was hindert dich ? Der Zugewinn wird ohnehin verhandelt und den nachehelichen Unterhalt kann man gleich mit aufnehmen. Zum einen heißt das, dass es am 10. Januar auf gar keinen Fall zur Scheidung kommen wird, da zunächst mal eine Anhörung stattfinden wird- der Ex wird ja Klageabweisung beantragen lassen, somit muss vor einem endgültigen Urteil erstmal vor Gericht ausgesagt werden. Bei uns waren das damals zwei Anhörungstermine, das ganze zog sich gut und gerne ein halbes Jahr- bedeutet für dich ein halbes Jahr länger Trennungsunterhalt ! Wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass dir kein Unterhalt zusteht- okay, dann bist du genauso weit wie jetzt. Ich denke aber, dass du jetzt sehr gute Chancen hast. Auch ein Anfechten seines Jobwechsels würde ich mal ins Auge fassen. Soll er doch nachweisen, dass dieser gerechtfertigt war aus gesundheitlichen Gründen ! Das ganze kann sich dann gut und gerne ein Jahr lang hinziehen, in dem dir weiterhin Trennungsunterhalt zusteht. WEnn ich deine Anwältin wäre, würde ich dir allerdringenst zu einer Verbundklage raten ( alles wird vorher verhandelt und geregelt, bevor das Scheidungsurteil gefällt wird.) Du hast keinen einzigen Nachteil dadurch. Das Argument ich will meine Ruhe, ich will zeigen, dass ich es alleine schaffe solltest du unbedingt überdenken. Du hast doch schon lange keine Ruhe mehr und wem willst du was beweisen ? Dem Ex ? Würde dir nachehelicher Unterhalt nicht das Leben ein wenig erleichtern ? Oder noch ein Jahr Aufschub mit sicherem Trennungsunterhalt ?

12.12.2020 03:18 • x 4 #3006


VictoriaSiempre
Dieses ich will keinen nachehelichen Unterhalt von ihm, ich komme auch alleine klar! ehrt Dich ja. Irgendwie. Andererseits muss man es sich auch leisten können - und Du bist nicht nur für Dich verantwortlich, sondern auch für Euren Jüngsten.

Ich bin ganz gewiss kein Fan davon, den Ex-Partner über den Tisch zu ziehen und ihn an die Grenzen zur Sozialhilfe zu bringen, weil ich ihm eins auswischen will. Aber darum geht es ja hier nicht.

Ihr ward lange ein Paar, habt 3 Kinder zusammen, hattet ein abgesprochenes Familienmodel. Du hast eh die @rschkarte aufgrund der Haussituation. Du solltest fordern, was Dir an nachehelichem Unterhalt zusteht (das ist relativ einfach zu berechnen) und das ohne schlechtes Gewissen. Ihm mal ne Zahlung nachlassen und Dich großzügig zeigen kannst Du dann immer noch.

Ich kann mich nur anderen hier anschließen: Rechne nicht damit, dass Dein Ex anerkennend bemerkt, dass Du entgegenkommend bist und verzichtest. Wird eher nicht passieren. Im Gegenteil.

Nach so langer Zeit (hab grade nicht auf dem Zettel, wie lange Ihr davon verheiratet ward) sollte der Lebensstandard nach einer Trennung einigermaßen ausgewogen sein. Ich finde das nur recht und billig.

12.12.2020 04:02 • x 7 #3007


Heffalump
Zitat von Taleja:
vor der Dame einen auf toll gemacht

Rede mit JA und du möchtest gern einen Betreuer, statt einer Dame!

12.12.2020 06:34 • x 1 #3008


Taleja
Ihr habt ja recht damit, dass er eigentlich nicht damit durchkommen sollte.
Sein Lebensstandard hat sich nicht groß geändert, wenn ich das so betrachte, wobei mir das auch ziemlich egal ist.

Allerdings bin ich zu sensibel und mit meinen Nerven ziemlich am Ende.
Ich brauche meine Kraft für mich und meinen Sohn.

Der Ex muss ja nun erstmal Anfangsvermögen und Endvermögen auflisten, ich bin gespannt, ob er ehrlich ist.
Den Wert des Hauses wird er sicherlich niedriger angeben , als er ist und dann wird ein Gutachter vom Gericht gestellt. Ob die Scheidung dann vorher ausgesprochen wird, weiß ich nicht.
Aber allein das wird mich noch Nerven kosten.

12.12.2020 07:29 • #3009


Heffalump
Vit B beruhigt die Nerven

12.12.2020 07:36 • #3010


Taleja
Zitat von Fanta1:
Rechne nicht damit, dass Dein Ex anerkennend bemerkt, dass Du entgegenkommend bist und verzichtest. Wird eher nicht passieren. Im Gegenteil.

Ich bin für Ex und Schwiegermonster sowieso diejenige, die nur sein Geld will.
Sie müssten mich besser kennen, zumal ich schon immer eher sparsam war. Aber es ist wohl einfacher in mir den Buhmann zu sehen.
Das wird sich nicht ändern, egal was ich mache.

Zitat von Fanta1:
Geh nochmal in dich und überlege, ob du das nach all dem was passiert ist, nicht wirklich durchziehen willst. Deine Anwältin kann das ruck zuck mit in die Klage aufnehmen und dann wird beim Scheidungstermin dieser Punkt gleich mit verhandelt. Duch die Bewilligung der Schulassistenz hast du schwarz auf weiß von berufener amlticher Stelle, dass dein Sohn eine besondere Betreuung benötigt. Diese hört ja nicht mit Schulschluss auf. Du hättest also nun allerbeste Chancen, mit diesem Punkt durchzukommen.

Das mag stimmen. Allerdings wird dann auch mein Job in Frage gestellt, da ich ja eben auch Spätschichten habe. Ich sorge zwar dafür, dass Junior dann nicht den ganzen Nachmittag allein ist, aber ideal ist es natürlich auch nicht.
Seine Anwältin hat den Ruf über Leichen zu gehen , wer weiß was der noch so einfällt.

Zitat von VictoriaSiempre:
Du solltest fordern, was Dir an nachehelichem Unterhalt zusteht (das ist relativ einfach zu berechnen) und das ohne schlechtes Gewissen.

Wenn ich sehe, was er nach seinem Jobwechsel zahlt , und höre, dass der nacheheliche Unterhalt meist geringer ist, wird es nicht viel werden. Er ja noch der Wohnvorteil, sonst wäre er dank Selbstbehalt noch nicht mal für den Kindesunterhalt voll zahlungsfähig.
War ihm offensichtlich egal, bei seinem Jobwechsel.

Zitat von VictoriaSiempre:
Nach so langer Zeit (hab grade nicht auf dem Zettel, wie lange Ihr davon verheiratet ward) sollte der Lebensstandard nach einer Trennung einigermaßen ausgewogen sein.

Dieses Jahr hätten wir 20. Hochzeitstag gehabt.

12.12.2020 07:52 • #3011


Taleja
Zitat von Heffalump:
Vit B beruhigt die Nerven

Ich habe Johanniskraut

12.12.2020 07:52 • x 1 #3012


Fanta1
Zitat von Taleja:
Das mag stimmen. Allerdings wird dann auch mein Job in Frage gestellt, da ich ja eben auch Spätschichten habe. Ich sorge zwar dafür, dass Junior dann nicht den ganzen Nachmittag allein ist, aber ideal ist es natürlich auch nicht.
Seine Anwältin hat den Ruf über Leichen zu gehen , wer weiß was der noch so einfällt.

Du machst von Anfang an den Fehler ( haargenauso wie ich damals ), dass du den Anwälten viel zu viel Einfluss und Macht zusprichst. Gar nix haben die, wirste sehen ! Vor Gericht, bei der Befragung durch die Richter, sind die klitzeklein mit Hut. Die blähen sich nur vor den Mandanten so auf, um irgendwie ihre Kohle zu rechtfertigen. Ob die Anwältin über Leichen geht interessiert den Richter nullkommanull, der geht nur nach Fakten, befragt in einer ersten Anhörung sachlich beide Parteien, alles wird zu Protokoll gegeben und dann wird irgendwann ein Urteil gefällt. Völlig unspektakulär wenn man das Prozedere einmal kennt.

In deinem Fall ließe sich super argumentieren, dass du nach der Trennung alles versucht hast, deinen Lebensunterhalt wieder selbst zu erwirtschaften, dass du aber zwingend auf den besonderen Förderbedarf deines Sohnes Rücksicht nehmen musst und daher jeden Tag Zeitfenster für ihn haben musst, dass die 30-Stunden-Stelle an sich schon zu viel ist, du aber den Ehrgeiz hast, dich selber zu finanzieren. Dass im Einzelhandel keine anderen Verträge als mit zwingender Bereitschaft zu Spät- und Wochenenddiensten zu bekommen sind, weiß auch der Richter und das wird überhaupt kein Problem sein. Argument sollte sein, dass du jeden Tag soundsoviel Stunden für deinen Sohn brauchst und dass dein Ex mit seinen Arbeitszeiten im Falle einer Vollzeittätigkeit deinerseits nicht zuverlässig jedes offene Zeitfenster abdecken kann und der Kleine dadurch auch komplett aus seinem Rhythmus kommen würde.

Zudem würde ich einklagen, dass der Ex zu Unrecht und nur aus dem Grund, sich aus der finanziellen Verantwortung zu stehlen, einen schlechter bezahlten Job im Trennungsjahr angenommen hat. Dass die körperlichen Anstrengungen, die eine Schichtarbeit zwangsweise nach sich zieht, auch schon die letzten 20 Jahre gegeben waren, er aber nie den Schritt in eine Nicht-Schichtarbeit erwogen hat. Möglicherweise erbringt er ein Attest eines Arztes, der detailliert und nachvollziehbar erklärt, dass es unumgänglich war, genau JETZT einen anderen Job zu suchen, aber so einen Arzt musst du erstmal finden, der dir genau so ein Attest ausstellt. Die meisten scheuen vor sowas zurück. Und wenn er die Möglichkeit hätte, mit Leichtigkeit ein solches vorzulegen, dann hätte deine Anwältin das schon seit einem halben Jahr auf dem Tisch, glaube mir.

Ich sage dir mal, was seine tolle Pitbull-Anwältin und er haben: Schiss ! Die wissen ganz genau, dass du da gewisse Trümpfe in der Hand hast, die du aber bislang noch nicht ausgespielt hast. Ansonsten kämen nicht andauernd so einschüchternde Schreiben. Wenn die zu 100% sicher wären, dass du in deiner Lage mit dem Kleinen dazu verpflichtet bist, auch jetzt schon Vollzeit zu arbeiten und wenn die sicher wären, dass er zu 100% mit seinem Jobwechsel durchkommt vor Gericht, dann wären die ganz ganz ruhig. Kann ich dir aus Erfahrung sagen: sobald Anwäte sich ganz sicher sind, ein Ding zu gewinnen, lehnen sie sich genüsslich zurück und lassen die Gegenseite voll auflaufen. Da kommen dann keine solchen Schreiben. Die sind ruhig, grinsen und genießen dann ihren Sieg vor Gericht, während die Gegenseit sich aufreibt. Ganz genauso war es bei mir. Eine unverschämte Forderung nach der anderen, die mich damals schlaflose Nächte gekostet hatten . Ich solle wieder in einem genauso gut bezahlten Job wie früher arbeiten, das sei doch leicht für jemanden wie mich, ich hätte mich ja jahrelang auf der Krankheit meines Sohnes ausgeruht, was ja gar nicht nötig gewesen sei, da er, der tolle Vorzeige-Papa, doch alles im Griff gehabt habe, wir seien ja schon seit 12 Jahren getrennt und daher dürfe man quasi nur 6 Ehejahre rechnen und somit bekäme ich gar keinen nachehelichen Unterhalt...
Was tat mein Anwalt? Wenig ! Das regte mich damals total auf, ich hätte es am liebsten gehabt, er würde eine Attacke nach der anderen fahren und mit gleicher Münze heimzahlen. Er sagte nur vertrauen Sie mir, warten Sie ab. Naja, das Ende vom Lied kennen die meisten ja hier: Ex ist mit Pauken und Trompeten vor Gericht untergegangen, ich habe alles bekommen was ich wollte und sogar noch mehr.

Taleja, ich kann dir nur wirklich nochmal ans Herz legen: ich weiß das ganz genau, wie sehr man sich wünscht, endlich Ruhe zu haben, den Ex abzuschließen, sein Leben wieder aufzubauen, keine Aufregung mehr wegen den Sch.. Briefen der Gegenseite zu haben und ich habe damals auch einen Augenblick gehabt, wo ich alles hinschmeißen wollte, auf das nahezu unverschämte Angebot des Ex eingehen wollte nur um Ruhe zu haben. Heute kann sich sagen: ich bin soooooooo froh, dass ich die 2 Jahre die es gedauert hat, durchgehalten habe. Dadurch kann ich mir heute den Luxus erlauben, nur noch Jobs anzunehmen, die ich gerne machen möchte, genug Zeit für meine Kinder zu haben und durch das finanzielle Polster ein ausgeglichener, zumindest finanziell sorgenfreier Mensch zu sein.

12.12.2020 08:59 • x 5 #3013


Solskinn2015
Ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen. Aber richtig ist das mit den Anwälten. Manchmal. Viele schreiben und fordern halt irgendetwas um dem Mandanten zu gefallen und um mit Maximalforderungen vor Gericht aufzulaufen mit dem Wissen, dass etwas kleben bleiben wird.

Da machst Du also nicht wirklich gut. Der Richter wird nicht sagen, die will nicht alles, also x+y sondern nur x also gebe ich das auch. Er kann dann auch sagen 80% von X. Das sind häufig Machtspiele dort.

Mein Tipp: Fordere das ein, für was ein tragbarer rechtlicher Anspruch da ist. Besser noch nen Schnap. mehr. Wenn Du Glück hast kommst Du mit X+y raus. Das verschafft Dir erstmal Respekt bei deiner EX-Blase. Böse bist Du eh schon. Und nach 6 Monaten kannst Du immer noch im Gespräch mit EXI freiwillig mündlich etwas runter gehen, im Gegenzug für etwas, was Dir dann zu dem Zeitpunkt wichtig ist.

Deine Nerven müssen das jetzt mal abkönnen. Nur jetzt mal. Die nächsten 40 Jahre können die sich ausruhen. JETZT ist die Zeit zu kämpfen. Resist and defy!

12.12.2020 09:36 • x 8 #3014


CaveCanem
Zitat von Taleja:
Ob die Scheidung dann vorher ausgesprochen wird, weiß ich nicht.
Aber allein das wird mich noch Nerven kosten.


Kann doch gar nicht.

Die Scheidung dividiert Unser in Sein und Mein.

Schau da anders drauf! Unbedingt!

Du hast 24 Jahre diesen Menschen an Deiner Seite gehabt, bekocht, seine Sachen gewaschen, hinter ihm her geputzt, ihn gepflegt, wenn er krank war.

Was Euer war, da steckt Deiner Hände Arbeit drin.

Ihr habt Euch GEMEINSAM diesen Standard erarbeitet!

ER hat ihn noch. ER hält ihn.

Nach wie vor zu Deinen Lasten. Auf Deine Kosten.

Und Du magst kneifen, weil... ja, bitte, weil was?

Du dafür keine Nerven hast.

Der macht aber doch Grabenkrieg, wo er nur kann.

Weil er meint, das Recht dazu zu haben.

Dich auf den Rücken zu rollen in guck, ich will doch gar nix von Deiner Kohle hat ihn bislang keinen Meter davon abgehalten.

Deine Haltung schadet Dir.
Wo Du MIT Unterhalt mit dem Kind gut leben könntest und Euch auch mal Dinge erfüllen könntet, die das Kind freuen und unterstützen würden, steht so der dauernde Kampf ums Überleben als Alleinverdiener allgegenwärtig im Fordergrund!

Ich weiß, wovon ich rede. Und wie groß genau die Last dieser finanziellen Alleinverantwortung ist.

Denk nach. Und handel FÜR Dein Kind.

Und wenn Du Dir davon ein Sauna Abo kaufst, Blumen.... was auch immer. (Sauna Abo= relaxte Mama, die was für sich tut= glückliches Kind.)

Deine Anwältin macht das. Lass sie von der Leine.

13.12.2020 11:15 • x 3 #3015


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