Gorch_Fock
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Formal stehst Du ja mit dem Konto für die Kinder in der Verantwortung. Warum wurde hier nicht auf den Namen der Kinder eröffnet? Zudem die Kinder auch einen eigenen Steuerfreibetrag haben. Hier geht es meist um "Kontrolle", damit die Kinder dann nicht mit 18 das Geld ausgeben können. Aber die Vollmacht sollte hier ja greifen. Du solltest das in der Aufstellung aber noch einmal als Bemerkung hinter den Angaben aufführen bzw. eine Kopie der Vollmacht beifügen.
Und klar kann man Fonds während der Laufzeit mit Verkaufsauftrag verkaufen. Hier solltest Du darauf achten, dass die angegebene Stückzahl (Gekauft z.B. 10 x DEKA XY-Fonds mit dem Endbestand übereinstimmt bzw. zumindest nicht kleiner geworden ist).