Danke , dass du mir trotz deiner Einwände die Daumen drückst.
Ich möchte gerne etwas dazu sagen:
Zitat von Rheinländer: Meine Sicht der Dinge entsprechend deiner Aussagen ist, dass du ebenfalls nicht aus den Hufen kommst und wenn doch, du dann mit den Folgen haderst.
Das stimmt so nicht. Wir haben lange darauf gewartet, dass der Ex sein erstelltes Gutachten einreicht, zumal bereits im Januar mitgeteilt wurde, dass die wertbildenden Faktoren des Hauses zeitnah nachgereicht werden.
Als ich dann auf einmal doch als erstes einen Wert angeben sollte, war ich ehrlich gesagt etwas überfordert, weil es eben schwierig ist als Laie eine Schätzung abzugeben, die schwerwiegende Folgen haben kann, wenn sie zu niedrig ist.
Zitat von Rheinländer: Ja, so wird das sein, wenn du wirklich als Wert des Hauses lediglich den Grundbuchwert angegeben hast.
Dabei geht es um den Anfangswert, also den Wert, vor der Ehe.
Je geringer, umso höher der Zugewinn!
Zitat von Rheinländer: Gefühlt jeder hier rät dir eine sehr hohe Summe anzugeben, damit du nicht auch noch wirtschaftich über den Tisch gezogen wirst. Was machst du? Du argumentierst herum, warum du irgend etwas nicht möchtest und das du nicht als die raffgierige gelten möchtest und ignorierst deswegen jeden noch so guten
Das ich jeden gut gemeinten Rat ignoriere ist nicht wahr!
Nur konnte ich nicht einfach irgendeinen Mondwert angeben. Meine Anwältin sagte mir, ich solle ähnliche Objekte suchen , die zum Verkauf stehen und diese als Maßstab nehmen.
Das widerum war nicht einfach, weil es sich um eine gefragte Wohngegend handelt, in der das Haus steht, dort aber keine vergleichbaren Häuser zum Verkauf standen. Hatte ich etwas gefunden, was von Grundstück und Haus ungefähr passte, war es in eher unbeliebter und entsprechend günstigerer Gegend, was ja für mich als Maßstab nachteilig gewesen wäre.
Ich musste also etwas Zeit investieren, um zumindest einen akzeptablen Wert angeben und gegebenenfalls belegen zu können.