5360

Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

Fidschicat
Zitat von Taleja:
Eben nicht, den habe ich bereits geschätzt. Nun fehlt der Wert zum Tag der Eheschließung. Wir haben ja gebaut, bevor wir geheiratet haben.

Okay, dann nimmst du einen Wert an
Da ja alles im Moment explodiert und ihr dann ja noch was gemacht habt würde ich sagen 50% vom jetzigen Schätzwert
Ist doch eh egal

Und das sie nix griffbereit hat ist doof
Das würde ich ihr sagen
Stell doch eine Tabelle zusammen
Wert heute
Wert damals
Eigenleistung Vater ohne Belege in ungefähren Stunden
Ich weiß allerdings nicht ob das förderlich für dich ist mit der eigenleistung
Frag sie doch mal wie das angerechnet wird also zu wessen Gunsten

18.08.2021 17:02 • x 1 #3211


Taleja
Zitat von Fidschicat:
Ist doch eh egal

Leider ist das nicht egal. So wie ich es aussieht, wird der damalige Wert ihm zugeschrieben als Haben vor der Ehe, weil ja nur er im Grundbuch steht.
Die Differenz zum heutigen Wert gehört dann zum Zugewinn.

Zitat von Fidschicat:
Und das sie nix griffbereit hat ist doof
Das würde ich ihr sagen

Ich habe schon mehrmals geschrieben, dass da wohl was schief gelaufen ist und natürlich auch genau benannt was. Darauf wird gar nicht eingegangen.

Eine Aufstellung brauche ich jetzt nicht mehr zu machen, ich habe ihr ja eine Summe nennen müssen, da die Frist vom Gericht der 20.08. ist.
Wenn ich mir ihre Berechnung anschaue, die daraufhin kam, dann hat der Ex mir völlig umsonst sein Gutachten vorenthalten. Denn ich werde wohl wesentlich weniger als die Hälfte des heutigen Hauswertes bekommen, gerade weil das Darlehen ja auf beide lief.

18.08.2021 19:20 • #3212


A


Aus nach fast 24 Jahren, total verletzt

x 3


Heffalump
Zitat von Taleja:
Mein Schwiegervater ist Maurer, da wurde fast alles selbst gemacht und dafür gibt es natürlich keine Belege.

Da kann auch ne Menge Pfusch bei sein. Das rächst sich, wenn das Häuschen in die Jahre kommt

Zitat von Taleja:
Ich habe schon mehrmals geschrieben, dass da wohl was schief gelaufen ist und natürlich auch genau benannt was. Darauf wird gar nicht eingegangen.

Triffst du sie nicht persönlich?

19.08.2021 03:18 • #3213


Taleja
Zitat von Heffalump:
Da kann auch ne Menge Pfusch bei sein. Das rächst sich, wenn das Häuschen in die Jahre kommt

Nein, das denke ich in diesem Fall nicht. Der hat schon drauf aufgepasst, dass das vernünftig wird.

Zitat von Heffalump:
Triffst du sie nicht persönlich?

Ich habe sie einmal persönlich getroffen und dann lief dank Corona das meiste schriftlich , ein paar Mal haben wir telefoniert.

Gerade bin ich etwas überfragt, weil sie eine Antwort haben will, ob sie den berechneten Zugewinn so geltend machen soll und ich glaube, dass der Ex sich die Hände reibt, bei der Summe.
Aber ich weiß nicht, ob da wirklich etwas fehlerhaft ist bei ihrer Berechnung oder ob ich eben einfach jetzt die Quittung bekomme, für meine Ehrlichkeit, was das Darlehen angeht oder eben dafür, dass ich nicht im Grundbuch stehe.

19.08.2021 05:33 • #3214


Heffalump
Zitat von Taleja:
Ich habe sie einmal persönlich getroffen

a bissl wenig

19.08.2021 06:16 • #3215


Rheinländer
Taleja,
ich möchte mich nochmal zu dem Thema Haus melden, obwohl ich das eigentlich nicht mehr vor hatte.
Warum machst du dir das Leben so schwer?
Beschwerst dich über deine Anwältin und über deinen Ex, dass die beide nicht aus den Hufen kommen.
Meine Sicht der Dinge entsprechend deiner Aussagen ist, dass du ebenfalls nicht aus den Hufen kommst und wenn doch, du dann mit den Folgen haderst.
Zitat von Taleja:
Gerade bin ich etwas überfragt, weil sie eine Antwort haben will, ob sie den berechneten Zugewinn so geltend machen soll und ich glaube, dass der Ex sich die Hände reibt, bei der Summe.

Ja, so wird das sein, wenn du wirklich als Wert des Hauses lediglich den Grundbuchwert angegeben hast.
Gefühlt jeder hier rät dir eine sehr hohe Summe anzugeben, damit du nicht auch noch wirtschaftich über den Tisch gezogen wirst. Was machst du? Du argumentierst herum, warum du irgend etwas nicht möchtest und das du nicht als die raffgierige gelten möchtest und ignorierst deswegen jeden noch so guten Tip.
Dann lass es und lebe mit der kommenden Ungerechtigkeit.
Ich denke entsprechend der Aussage deine Anwältin, hast du jetzt noch genau eine einzige Chance einen echten Marktwert anzugeben. Nutze sie.

Sorry für die harten Worte, aber mir tut es schon beim Lesen weh.

Ich drücke dir vom ganzen Herzen die Daumen, dass du das richtige machst.

19.08.2021 06:33 • x 4 #3216


T
Taleja, hast du keinen Bauordner von damals? Darin müsste sich eine Aufstellung befinden, wie hoch die Baukosten geschätzt werden. Das braucht man, um bei der Bank das Darlehen zu beantragen.

19.08.2021 06:45 • #3217


T
Zusatzfrage (ich kann leider oben nicht mehr editieren):
Frage: Was ist eigentlich der Grundschuldwert? Im Grundbuch steht kein Hauswert, sondern nur wo das Anwesen liegt und wem es gehört. Eine Grundschuld lässt man eintragen, damit man über diesen Betrag mal eventuell eine Hypothek aufnehmen kann, falls man aus irgendeinem Grund Geld braucht. Also das Haus quasi beleihen kann. So jedenfalls mein Verständnis.

19.08.2021 06:58 • x 1 #3218


T
Noch eine Verständnisfrage: ihr habt gebaut und wart da noch nicht verheiratet. Deshalb würde der damalige Hauswert deinem Ex als Anfangsvermögen zugeschlagen. Aber in dem Fall wäre es doch gut, wenn der damalige Hauswert möglichst niedrig geschätzt würde? Oder hab ich da einen Denkfehler? Endvermögen minus Anfangsvermögen ist gleich Zugewinn. Je höher das Anfangsvermögen, desto niedriger der Zugewinn und umgekehrt.

19.08.2021 07:09 • x 4 #3219


Taleja
Danke , dass du mir trotz deiner Einwände die Daumen drückst.
Ich möchte gerne etwas dazu sagen:

Zitat von Rheinländer:
Meine Sicht der Dinge entsprechend deiner Aussagen ist, dass du ebenfalls nicht aus den Hufen kommst und wenn doch, du dann mit den Folgen haderst.

Das stimmt so nicht. Wir haben lange darauf gewartet, dass der Ex sein erstelltes Gutachten einreicht, zumal bereits im Januar mitgeteilt wurde, dass die wertbildenden Faktoren des Hauses zeitnah nachgereicht werden.

Als ich dann auf einmal doch als erstes einen Wert angeben sollte, war ich ehrlich gesagt etwas überfordert, weil es eben schwierig ist als Laie eine Schätzung abzugeben, die schwerwiegende Folgen haben kann, wenn sie zu niedrig ist.

Zitat von Rheinländer:
Ja, so wird das sein, wenn du wirklich als Wert des Hauses lediglich den Grundbuchwert angegeben hast.
Dabei geht es um den Anfangswert, also den Wert, vor der Ehe.
Je geringer, umso höher der Zugewinn!

Zitat von Rheinländer:
Gefühlt jeder hier rät dir eine sehr hohe Summe anzugeben, damit du nicht auch noch wirtschaftich über den Tisch gezogen wirst. Was machst du? Du argumentierst herum, warum du irgend etwas nicht möchtest und das du nicht als die raffgierige gelten möchtest und ignorierst deswegen jeden noch so guten

Das ich jeden gut gemeinten Rat ignoriere ist nicht wahr!
Nur konnte ich nicht einfach irgendeinen Mondwert angeben. Meine Anwältin sagte mir, ich solle ähnliche Objekte suchen , die zum Verkauf stehen und diese als Maßstab nehmen.
Das widerum war nicht einfach, weil es sich um eine gefragte Wohngegend handelt, in der das Haus steht, dort aber keine vergleichbaren Häuser zum Verkauf standen. Hatte ich etwas gefunden, was von Grundstück und Haus ungefähr passte, war es in eher unbeliebter und entsprechend günstigerer Gegend, was ja für mich als Maßstab nachteilig gewesen wäre.
Ich musste also etwas Zeit investieren, um zumindest einen akzeptablen Wert angeben und gegebenenfalls belegen zu können.

19.08.2021 22:17 • #3220


T
Wenn kein vergleichbares Angebot beim Makler zu finden ist, kann man zumindest mal den Grundstückswert heraus finden, indem man bei der Gemeinde nach dem Bodenrichtwert fragt. Dazu dann die Baukosten, was es kosten würde, das Haus heute so zu bauen. Abzüglich der Abnutzung, pro Jahr sounsoviel, kann man googeln.

19.08.2021 22:24 • #3221


Taleja
Zitat von Tisiphone:
Taleja, hast du keinen Bauordner von damals?

Nein, den hat der Ex bei seinen Eltern eingelagert, als er sich getrennt hat.

Zitat von Tisiphone:
Was ist eigentlich der Grundschuldwert? Im Grundbuch steht

Damit ist die Summe der Grundschuld gemeint, die damals beim Bau ins Grundbuch eingetragen wurde.

Zitat von Tisiphone:
Eine Grundschuld lässt man eintragen, damit man über diesen Betrag mal eventuell eine Hypothek aufnehmen kann, falls man

Richtig, sie musste eingetragen werden, für das Bankdarlehen.

Zitat von Tisiphone:
Aber in dem Fall wäre es doch gut, wenn der damalige Hauswert möglichst niedrig geschätzt würde?

Ja, genau und das habe ich nun auch getan. Ich habe den damaligen Wert niedrig angesetzt und den jetzigen eine Ecke höher, als das Ergebnis einer Online-Schätzung und meine eventuellen Vergleichswerte.

19.08.2021 22:27 • x 1 #3222


Nechal
Zitat von Tisiphone:
. Aber in dem Fall wäre es doch gut, wenn der damalige Hauswert möglichst niedrig geschätzt würde? Oder hab ich da einen Denkfehler?

Nein, du denkst genau richtig... und wenn die te zuviel angibt, kann der ex widersprechen und dannwird er schon Belege beibringen oder beides Word vom gutachter geschätzt... so einfach ist es.. verlieren kann nur wer den Anfangszeit zu hoch angibt und denjenigen wert zu niedrig..... und Bescheidenheit oder Angst was andere denken ist gänzlich unangebracht.

19.08.2021 22:35 • #3223


Nechal
Zitat von Taleja:
Ja, genau und das habe ich nun auch getan. Ich habe den damaligen Wert niedrig angesetzt und den jetzigen eine Ecke höher, als das Ergebnis einer Online-Schätzung und meine eventuellen Vergleichswerte.

Das hast du super gemacht

19.08.2021 22:36 • x 1 #3224


VictoriaSiempre
Dir fällt leider auf die Füße, dass Du immer so fair sein wolltest. Das ehrt Dich, möglicherweise gibt es dafür später mal Karmapunkte - aber im Hier und Jetzt bekommst Du dafür leider die @rschkarte.

In meiner Gegend (und wir kommen ja aus der gleichen ) haben sich die Immobilienpreise innerhalb der letzten 20 Jahre locker (locker!) verdoppelt. Entsprechend niedrig würde ich an Deiner Stelle den jeweiligen Schätzpreis vor und deutlich höher nach Eheschließung angeben. Soll doch Dein Ex Gegenbeweise vorlegen. In der Güteverhandlung wird das dann schon auseinandergedröselt, dann kann man immer noch einen Kompromiss finden.

Deine Anwältin kann auch durchaus den Termin verschieben lassen, dann hast Du noch ein wenig mehr Zeit. Momentan reicht doch schon etwas stärkerer Husten... Dem Gericht ist das wurscht, das ist deren täglich Brot. Für Dich ist Deine Scheidung und das ganze Drumherum ein Drama (war es für mich auch), für die ist das Alltagsgeschäft.

Das gilt auch für Deine Anwältin, für die bist Du eine Mandantin unter vielen. Was nicht dazu führen sollte, dass Du nur halbherzig vertreten wirst, das nicht. Aber Du bist ja auch auf ihre Empfehlung, nachehelichen Unterhalt zu fordern, nicht eingegangen - mag ja sein, dass sie denkt, Dir käme es nicht so drauf an?

Man (frau auch ) muss sich halt von der Vorstellung verabschieden, dass da ein Anwalt/eine Anwältin ist, der/die sich auf den Einzelfall stürzt und kämpft wie ein Löwe. Das gibt es nur in Filmen. Für die bist Du einfach nur ein Job, den manche mehr, andere weniger engagiert erledigen.

19.08.2021 23:00 • x 7 #3225


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag