Hallo Taleja,
erstmal Glückwunsch, dass dein Sohn nun endlich der merkwürdigen Atmosphäre im väterlichen Haus entkommen kann.
Was das Gutachten , deinen Ex und die Rechtsanwältin des Ex angeht: Ist ja schon merkwürdig, dass nun auf einmal- nach monatelanger Hängepartie- das lang erwünschte Gutachten auftaucht. Vermutlich war dem Ex wahrscheinlich selbst der minimal und vermutlich sehr wohlwollende Zugewinn noch zu viel und er hat gedacht, wenn es kein Gutachten gibt, kannst du ja auch nix fordern. Nachdem du dann eine hohe Schätzung abgegeben hast, tauchte das Gutachten doch plötzlich wieder auf.
Lass dich da nicht verschaukeln, die Immobilienpreise sind dermaßen in die Höhe geschossen- da würde ich auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen. Du hast ja jetzt das Gutachten und kannst es zumindest grob nach Sichtung von einem anderen Experten schätzen lassen. Wenn berechtigte Zweifel an dem ersten Gutachten bestehen, wird das Gericht das entsprechend würdigen. Ob das Amtsgericht- wie hier bereits an anderer Stelle geschrieben- selber einen Gutachter beauftragt, halte ich für unwahrscheinlich. Was sollte das Gericht für ein Interesse daran haben, auf Steuerzahlerkosten einen Gutachter zu beauftragen um eine private Zugewinnforderung zu prüfen ? Da ich mich aber nicht 100%ig in dieser speziellen Materie auskenne, lehne ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster. Ich kann nur parallel dazu den ähnlich gelagerten Streitfall in meinem eigenen Scheidungsprozess anführen:
Damals bestand mein Ex-Mann darauf, dass ich durchaus in der Lage wäre, einen ähnlich gut bezahlten Job wieder zu bekommen wie ich ihn damals vor der Eheschließung hatte und wegen der Kindererziehung aufgeben musste. Er argumentierte, die Firma habe doch damals sehr viel Geld in meine Ausbildung investiert und werde mich sicher gerne zurück nehmen- wenn ich mich nur mal ernsthaft bemühen würde. ( Damals auch in einem total ätzenden Ton des gegnerischen Anwalts- überheblich, arrogant, abfällig, streitlustig.... also der Wortlaut meines Ex einfach nur ins Diktiergerät gesprochen). Es sei absolut lächerlich dass ich in einem minderbezahlten Aushilfsjob tätig sei und nur dieses Einkommen angerechnet würde. Mein Anwalt argumentierte, dass es nach 15jähriger Abwesenheit in dem anspruchsvollen Job realitätsfremd sei, zu glauben, dass ich ohne Weiteres dort wieder einsteigen könne, dass ich beim Arbeitsamt gewesen sei und mir dort gesagt worden sei ich gelte mittlerweile als ungelernt und dass ich froh sein könne, diesen schlecht bezahlten Job überhaupt bekommen zu haben.
Nun hat das Gericht mitnichten irgendwelche Gutachter in Auftrag gegeben oder Zeugen vorgeladen

. Die Richterin entschied einfach nach Aktenlage und sagte wortwörtlich, sie habe in ihrem Kollengenkreis nachgefragt und alle seien übereinstimmend zu der Meinung gelangt, dass es ausgeschlossen sei, dass ich in dem alten Job wieder Fuß fassen kann. Ich hatt meinem Anwalt damals eine Tabelle aus dem Internet ausgedruckt, was man heutzutage in meinem alten Konzern verdient und diese wurde von der Richterin voll anerkannt. Genau dieses Gehalt erkannte die Richterin zu meinen Gunsten an und die Differenz zwischen diesem fiktiven Gehalt und dem was ich tatsächlich verdiente war dann der unbefristete nacheheliche Unterhalt.
Was hat das jetzt alles mit deinem Gutachten zu tun ? Ich kann dir nur raten, dir eine eigene Expertise zuzulegen, ein eigenes Gutachten oder zumindest eine Stellungnahme eines Sachverständigen. Der Richter wird letztlich da einen goldenen Mittelweg draus zaubern, aber es ist total wichtig, dass du schlüssig argumentierst ( gestiegene Immobilienpreise) und das auch durch eine Expertenmeinung schriftlich untermauerst. Wenn du gut schreiben kannst ( und das kannst du ja wie man hier sieht ), formuliere deiner Anwältin das so wie du es gerne hättest. Verlass dich nicht auf deine Anwältin, für die ist das nur ein Job und sie ist froh, wenn sie so wenig wie möglich dafür tun muss. Besorge dir deine Gutachten selber ! Mach dich zu deiner eigenen Anwältin und nimm die die du bezahlst quasi nur als notwendiges Bindeglied zwischen dir und dem Gericht.