Taleja, ruhig bleiben ! Es ist gar nichts zu spät, eigentlich sprechen viele Fakten für dich. Das einzige was du im Moment schaffen musst, ist, deinen Noch-Mann nicht mehr als deinen Partner und Vertrauensperson Nr. 1 zu sehen und somit auch nicht mehr so mit ihm zu sprechen. Deine Gefühle und auch deine nächsten Handlungsschritte bzgl. der bevorstehenden Scheidung gehen ihn nichts mehr an. Auch wenn es dich noch so in den Fingern juckt, ihm z.b. nach deinem Anwaltstermin unter die Nase zu reiben und im übrigen- meine Anwältin hat gesagt....blablabla.... NICHTS DERGLEICHEN darf jetzt mehr über deine Lippen kommen, es geht um deine Zukunft.
Du hast ein krankes Kind. Hat dieses eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung ? Wenn ja, lege der Anwältin den SBA vor, wenn nein, besorge dir ein Attest vom Arzt über die Schwere der Krankheit. Du bist die Bezugsperson Nr. 1 für dieses Kind, man darf und wird euch also niemals räumlich trennen. Auf der anderen Seite braucht der Kleine dringend Beständigkeit und ein sicheres Umfeld .Dazu gehört dann unter anderem auch, dass er nicht von seinem großen Bruder getrennt wird. Auch der Große befindet sich als Heranwachsender und Lehrstellen-Suchender in einer heiklen Phase und bedarf noch seiner engsten Bezugsperson, die du bist. Der 18jährige ist zwar nicht so ein schweres Pfund wie der kranke Kleine, aber auch so etwas wird durchaus gewürdigt. Daher sehe ich hier sehr gute Chancen, dass du erstmal ÜBERHAUPT NICHT aus dem Haus raus musst. Und genau das sollte deine Anwältin deinem Ex mitteilen. Es könnte bei dieser Sachlage sogar so sein, dass dein Ex dazu aufgefordert wird, das Haus vorübergehend zu verlassen- das Kindeswohl steht an erster Stelle. Man wird dir für diesen Fall zwar einen Wohnwertanteil vom Unerhalt abziehen, aber das wäre minimal, da nur dein Anteil der Wohnfläche berechnet wird und ihr würdet dann ja zu dritt dort wohnen. Das ist zwar keine Lösung auf ewig, aber wenn dir das- sagen wir mal- drei Jahre oder so zugestanden würde, dann hättest du genug Luft, um alles in Ruhe zu regeln und musst jetzt keine überstürzte Panik-Wohnungssuche starten. All das wird dir deine Anwältin mitteilen. Und WENN es so ist, dass da eine Chance besteht, dann sag das bloß nicht aus dem Gefühl der Genugtuung heraus dem Ex !
Desweiteren musst du der Scheidung nicht zustimmen, so dass das Trennungsjahr dann auf 2 Jahre ausgedehnt würde, was dir finanziell ebenfalls Luft verschafft. Denn Trennungsunterhalt steht dir auf jeden Fall zu, nachehelicher Unterhalt ist dann schon schwieriger zu bekommen. Aber zwei Jahre sicher finanziell abgesichert zu sein, ist ja auch schon mal was.
Beim nachehelichen Unterhalt spielt die Dauer der Ehe eine Rolle ( ist hier eindeutig gegeben- langjährige wirtschaftliche Verflechtung, klassische Rollenverteilung) sowie die ehebedingten Nachteile. Hattest du vor der Ehe einen Job, den du wegen Kindererziehung aufgegeben hast ? Dann sage ich nur : Jackpot ! Dann wird dein EX LEBENSLANG ( ja du hast richtig gehört- UNBEFRISTET) für dich zahlen müssen. Aber auch wenn nicht, werden es ungefähr 8 Jahre nachehelicher Unterhalt- allein wegen der langen Ehedauer. All dies wird deine Anwältin mit dir erörtern und all diese Informationen werden dazu beitragen, dass du ruhiger und abgeklärter wirst.
In dieser Phase der Trennung geht es NICHT mehr darum, wann dein Ex sich wo wie lange mit der Neuen trifft, warum er gerade genervt von dir ist, warum er jetzt dieses oder jenes sagt, warum er sich abends eine Pulle Alk reinzieht- das MUSS jetzt egal sein. Es geht nur noch darum, wo du zukünftig mit mindestens einem Kind wohnst, wie viel Trennungsunterhalt und wie viel nachehelichen Unterhalt du bekommst. Eine Vollzeitstelle anzunehmen mit einem kranken Kind ist nicht zumutbar, daher wird der Ex zahlen müssen. Bei dem Haus ist m. E. nicht das letzte Wort gesprochen. Ihr wart 24 Jahre lang wirtschaftlich verflochten und du durftest in all den Jahren darauf vertrauen, dass dein Mann finanziell für dich sorgt und dass du ein dauerhaftes Wohnrecht in dem Haus hast ( so ähnlich wurde in meinem Urteil argumentiert). Daher sehe ich- wie ich bereits sagte- hier keine Veranlassung mit einem kranken Kind Knall auf Fall dein Zuhause verlassen zu müssen.
Wichtig ist, dass du jetzt mit kühlem Kopf deine Interessen durchsetzt. Ruhig, sachlich, aber absolut konsequent.
10.05.2019 05:08 •
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