Zitat von KGR:Sind es in Deutschland nicht jetzt 5 Jahre, wenn du zumindest die Verfahrenskosten bezahlst, oder 3 Jahre, falls du eine bestimmte Quote erreichst?
Neue Regelungen gibt es seit der Reform aus 2014:
Verkürzung der Dauer auf 3 oder 5 Jahre
Der wichtigste Vorteil der Reform der Privatinsolvenz 2014 ist die Verkürzung der Insolvenz auf 3 oder 5 Jahre. Die bisherige Dauer des Insolvenzverfahrens von 6 Jahren kann dadurch unterschritten werden.
Eine Verkürzung auf 3 Jahre erfolgt, wenn Sie in den ersten 36 Monaten 35% der Forderungen der Gläubiger sowie die Verfahrenskosten tragen. Das kann erfolgen:
durch Ihr Einkommen soweit ein hoher Einkommensnachteil pfändbar ist oder
durch vorhandenes Vermögen so können Sie beispielsweise von der Verwertung eines Autos profitieren
Die Berechnung der 35 % Ihrer Gesamtschulden ist einfach. Sie multiplizieren die Schuldsumme mal 0,35.
Eine Verkürzung auf 5 Jahre (also um 1 Jahr) erfolgt dann, wenn Sie in 5 Jahren die Verfahrenskosten befriedigen. Davon werden mehr Schuldner profitieren können. Vor allem werden dies Schuldner sein, welche durch Unterhaltspflichten wie Kinder wenig pfändbares Einkommen haben. Dasselbe gilt für Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen. So können Sie bereits nach 5 Jahren entschuldet sein, wenn bei einer Verfahrenskostenhöhe von 1.500-2.000 Euro monatlich 25-35 Euro abgeführt werden.
Habe obige Erläuterung aus einem Anwaltsdosseyer, regulär dauert eine Insolvenz 6 Jahre plus (bis zur Restschuldbefreiung)
Zitat von Plentysweat:Man, KGR, nun ist s gut ! Genug gejammert.
Außerdem nicht ganz richtig:
1. Eine Insolvenz kann aus wer weiß welchen Gründen auch für gescheitert erklärt werden - dann kann man die nächste Insolvenz, auch so, frühestens nach 10 Jahren neu beantragen.
2. Bis man aus allen Schuldnerverzeichnissen überall ausgetragen ist (u.a. Schufa etc.) können im negativen Fall auch noch mal Jahre vergehen.
Nur zur Ergänzung der Erläuterung.
