Ich war heute auf der Förderschule und die haben mir erstmal gesagt, was alles an Anträgen gestellt werden muss. Am vergangenen Mittwoch hatten der Ehedings und ich ein 3 stündiges Gespräch in der Schule und die haben und auch die Förderschule empfohlen (aber nur um sie uns anzusehen) und die haben aber nichts von dem ganzen Anträgen erzählt und vor allem, steht der Förderbedarf für das Kind gar nicht fest. Weil der Antrag nicht gestellt ist. Der Muss aber bis 01.12. gestellt sein.
Und der Vater schießt quer und will das, dass Kind ein sog. I-Kind wird - also das die Inklusion auf der Grundschule greift ... ich kann mich entscheiden wie ich möchte, ohne seine Unterschrift läuft nichts ...
und das ist gerade für mich sehr emotional - weil es von ihm nur um MACHT geht ...
und die Grundschule auf die mein Kind geht ist verpflichtet das Kind nach Inklusion zu unterrichten und hat trotz mehrfacher nachfragen keine Empfehlung ausgesprochen.
Ich könnte jetzt einen Eilentscheid wegen Kindswohlgefährtung über das Familiengericht bewirken, aber die Frage ist, ob hier wirklich das Kindswohl gefährdet ist ...
Das Ehedings meint, ich würde in Fass aufmachen, wo es keins aufzumachen gibt. Aber ich weiß einfach, dass es meinem Kind auf der Förderschule besser gehen würde ... viel besser .. aber das will niemand hören.
Außderdm hat Förderschule ja immer noch in unserer Gesellschaft ein negatives Image ...
Die Frage dies ich stellt ist jene:
Also ich weiß jetzt gerade nicht, ob die Grundschule von meinem Kind die förderdiagnostische Stellungnahme bereits gemacht hat. Oder ob wir Eltern dazu den Antrag stellen müssen. Ich habe kein Schreiben in der Hand, wo der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Lernen festgestellt wurde.
Ich hatte ein langes Gespräch mit der Schulleitung der Förderschule und die meinten, dass was mit L. gerade geschieht wären alles vorbeugende Maßnahmen und der Förderbedarf wäre ja noch gar nicht feststellt, da wir Eltern kein Antrag gestellt haben.
Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung kommt nach § 49 Abs. 2 und § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes nur in Betracht, wenn aufgrund einer umfassenden und lang andauernden Beeinträchtigung oder Behinderung der Schülerin oder des Schülers davon auszugehen ist, dass ohne die Erfüllung dieses Anspruchs die Schulleistungen in dem besuchten Bildungsgang oder das Arbeits- und Sozialverhalten erheblich gefährdet sind und Maßnahmen der sonderpädagogischen Beratung und Förderung nach §§ 3 und 4 der VOSB nicht ausreichen.
Zur Überprüfung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung ist die Erstellung einer förderdiagnostischen Stellungnahme notwendig.
Im Vorfeld erfolgt die Einleitung des Entscheidungsverfahrens über die zuständige Grundschule. Diese leitet alle erforderlichen Unterlagen und Berichte an das zuständige Beratungs- und Förderzentrum weiter und beantragt dort die Erstellung einer förderdiagnostischen Stellungnahme. Sowohl Eltern als auch die Grundschule können die Einleitung des Verfahres initiieren.
Als Frist für den Antrag auf Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung und die Beantragung einer Aufnahme in die Förderschule gilt der 15. Dezember eines jeden Jahres.
Bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben Eltern die Möglichkeit einen Antrag auf unmittelbare Aufnahme in die Förderschule oder einen Antrag auf inklusive Beschulung an der Grundschule zu stellen. Ein Direktantrag auf Aufnahme in die Förderschule wird von der Grundschule an die Förderschule weitergeleitet.
Ich weiß jetzt gerade nicht, was ich wie veranlassen muss.
Da ja uns von der Grundschule mitgeteilt wurde, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen besteht. Um L. aber auf die Förderschule Hören zu bekommen, benötigen wir einen Förderbedarf Hören...
Ich weiß jetzt nicht, ob ich die Schule noch mal kontaktieren muss, damit die eine förderdiagnostische Stellungnahme beantragen. Oder ob wir Eltern das beantragen müssen. Antragsschluss pro Schuljahr ist der 15.12.
Ich bin einfach nur verwirrt und habe keine Ahnung wie jetzt weiter ...
Das alleine in geschrieben Wort zu verfassen ist schon anstrengend, aber das einer Freundin am Telefon zu erklären ist schon ganz schön schwer, vor allem wenn man das Hintergrundwissen nicht hat, was ich mir in den letzten Tagen erarbeitet habe.
Wir haben für unser Kind der Förderbedarf Lernen aufgrund einer AVWS Diagnose kommt jetzt noch ein Förderbedarf Hören hinzu. Die Schule die ich mir heute angesehen habe, nimmt aber nur Kinder mit dem Förderbedarf Hören auf und nicht mit Lernen. Jetzt muss aber erstmal geschaut werden, welcher Förderbedarf zu erst da war.
Hat das Kind Problem beim Lernen weil er es nicht richtig hört. Oder hat er prinzipiell eine Lernschwäche ... und da hören kommt nur dazu ...
Danke an alle, die bis hier hin gelesen haben und dann auch noch alles verstanden haben ...