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Dating ab 35 unmöglich geworden?

Fenjal
@Besserwisser60 nicht nur Mütter haben Belastungen, wenn du das auch noch so oft von dir gibst, es wird nicht wahrer.


Nur, jammern andere nicht in solcher Form und glauben andere müssen auf Abruf bereit stehen, wie Mütter das oft glauben.

#1816


alleswirdbesser
Zitat von ElGatoRojo:
Dieses Kümmern als Arbeit zu bezeichnen ist insofern wohl passiert, als dass dieses Kümmern natürlich Mühe und Aufmerksamkeit erfordert - aber eben nicht bezahlt wird.

Man tut es für die anderen, nicht für sich, freiwillig und sozusagen ehrenamtlich 😉

x 2 #1817


A


Dating ab 35 unmöglich geworden?

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alleswirdbesser
Zitat von Fenjal:
nicht nur Mütter haben Belastungen, wenn du das auch noch so oft von dir gibst, es wird nicht wahrer.

Behaupten die Mütter das?

#1818


Besserwisser60
Zitat von alleswirdbesser:
Man tut es für die anderen, nicht für sich, freiwillig und sozusagen ehrenamtlich 😉

Übersicht mit KI




Care-Arbeit (Sorgearbeit)
umfasst alle bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten, die für das Wohlbefinden, die Pflege und die Versorgung von Menschen sowie die Haushaltsführung notwendig sind. Dazu gehören Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Putzen, Kochen und mentale Organisation (Mental Load). Diese Arbeit ist gesellschaftlich essenziell, wird jedoch überwiegend von Frauen geleistet.

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Nicht ihr Interessengebiet, weil dann müsste sie sich alturistisch für andere Personen und ihre Belange interessieren und sowas lehnt sie doch ab. Stattdessen überzieht sie derlei Personen lieber mit ihrer Verachtung

#1819


ElGatoRojo
Zitat von Fenjal:
Risiken trage ich allein und das ist gut so.

Ach, tapfer, tapfer. Aber denke mal schlicht an die Risikobereitschaft einer Frau, die sich mit einem Mann zusammen tut, drauf vertraut, dass er bei ihr bleibt und mit ihm gemeinsam Kinder groß zieht (auch solche wie die kleine Fenjal) und darauf vertraut, dass beide im Alter nebeneinader in den Sonnenuntergang sehen. Für viele ist diese konventionelle Risikobereitschaft heutzutage viel zu übertrieben und unrealistisch -- aber dagegen ist auch dein Mass Risikobereitschaft als kinderlose Single-Frau um nichts besser als die jeden popeligen Single-Mannes.

x 1 #1820


Fenjal
@ElGatoRojo warum klagt man denn über Care Arbeit durch Kinder, die man aus persönlichen Gründen in der Hütte hat.
Genausogut könnte ich klagen, dass ich den Kellerraum ausspritzen muss, wenn etwas am Haken hängt.

Zitat von ElGatoRojo:
aber dagegen ist auch dein Mass Risikobereitschaft als Single-Frau um nichts besser als die jeden popeligen Single-Mannes


Diese Aussage ist korrekt.

Zitat von Besserwisser60:
Putzen, Kochen und mentale Organisation (Mental Load). Diese Arbeit ist gesellschaftlich essenziell, wird jedoch überwiegend von Frauen geleistet.

Nichts anderes macht auch ein Single und übrigens auch ein männlicher Single.

x 1 #1821


FloraVita
Zitat von alleswirdbesser:
Jep, bei Fenjal ist es halt Ihr Eigentum, am liebsten würde sie dafür das Kindergeld bekommen.


🤣
Danke für den Lacher!

x 1 #1822


ElGatoRojo
Zitat von Fenjal:
warum klagt man denn über Care Arbeit durch Kinder, die man aus persönlichen Gründen in der Hütte hat.

Wer klagt denn hier? Höchstens doch darüber, dass der andere Beteiligte am Kind auch seinen Care-Anteil übernehmen möge. Ansonsten -- seit 1963 spätestens (im Prinzip aber schon sehr viel früher) kann eine Frau darüber entscheiden, ob sie Kinder haben will und wenn ja, wie viele. Also hat sie keinen theoretischen Klagegrund, sondern nur einen wegen der praktischen Auswirkungen

x 2 #1823


Fenjal
Zitat von ElGatoRojo:
1963 spätestens (im Prinzip aber schon sehr viel früher) kann eine Frau darüber entscheiden, ob sie Kinder haben will und wenn ja, wie viele. Also hat sie keinen theoretischen Klagegrund, sondern nur einen wegen der praktischen Auswirkungen

Korrekt, wobei die praktischen Auswirkungen, bei folgerichtigem Denken, keine Offenbarung sind.
Also, auch über die Zusatzarbeit zu klagen, mutet mich seltsam an, denn die müsste man auf dem Schirm haben.

#1824


Besserwisser60
Zitat von ElGatoRojo:
Wer klagt denn hier?

Niemand.

x 2 #1825


Plentysweet
Dass man klagt und hin und wieder jammert steht nicht im Widerspruch dazu, dass man diese Lebensform (Kinder, Familie) grundsätzlich bejaht. Nur darf es einem auch mal zuviel werden und dann darf es auch erwähnt werden. Das ist schließlich nicht verboten und gehört auch zum Leben dazu. Man stellt auch nicht die ganze Lebensform in Frage, sondern einige Auswirkungen davon, die manchmal viel und herausfordernd sind.

x 5 #1826


Balu85
Zitat von SchlittenEngel:
Dazu kommt ja noch, weil das bisher unterging, dass man zB in Ba-WÜ mal locker bis zu 300Euro p Monat für einen Kitaplatz bezahlen kann. Auch das muss man sich erst mal leisten können.

krippe oder Kindergarten?

#1827


S

alleswirdbesser
KI sagt (Kindergarten Gebühren):

„Beispiele (monatliche Gebühren):
Heilbronn: ca. 493 Euro.
Mannheim: ca. 399 Euro.
Karlsruhe: ca. 313 Euro.
Stuttgart: ca. 128 Euro (Grundgebühr, ca. 0,93 Euro/Std.).
March: Für zwei Kinder (U3+Ü3) können die Kosten bis 2026 auf über 700 Euro steigen.
Verpflegung: Zusätzlich zu den Betreuungsgebühren fallen oft Kosten für das Mittagessen an (z.B. ca. 70 Euro/Monat in Stuttgart).“

#1829


Besserwisser60
Zitat von alleswirdbesser:
KI sagt (Kindergarten Gebühren): „Beispiele (monatliche Gebühren): Heilbronn: ca. 493 Euro. Mannheim: ca. 399 Euro. Karlsruhe: ca. 313 Euro. Stuttgart: ca. 128 Euro (Grundgebühr, ca. 0,93 Euro/Std.). March: Für zwei Kinder (U3+Ü3) können die Kosten bis 2026 auf über 700 Euro steigen. Verpflegung: Zusätzlich ...

Das wird unterschiedlich gehandhabt:

"In Hamburg ist der Kita-Besuch für Kinder bis zu 5 Stunden täglich (inklusive Mittagessen) beitragsfrei

Kosten fallen erst bei einer längeren Betreuungszeit an. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Familieneinkommen, der Familiengröße und dem gewünschten Betreuungsumfang, wobei einkommensschwache Familien entlastet werden. "

Übersicht mit KI



In Niedersachsen, ist der Besuch von Kindergärten (Kinder ab 3 Jahren) seit dem 1. August 2018 grundsätzlich
beitragsfrei für eine achtstündige Betreuung. Kosten können jedoch für Sonderdienste (Früh-/Spätdienst) oder für Krippenkinder (unter 3 Jahren) anfallen. Die genauen Gebühren für diese Fälle hängen vom Einkommen und der Gemeinde ab.
Beitragsfreiheit: Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt entfällt der Grundbeitrag im Kindergarten (Kita).
Krippen/Sonderdienste: Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Krippe) oder für Randzeitenbetreuung (Sonderdienste) können Gebühren anfallen, die einkommensabhängig berechnet werden.
Verpflegung: Kosten für das Mittagessen (Verpflegungsgeld) sind in der Regel weiterhin von den Eltern zu tragen.

Die Beitragsfreiheit gilt allgemein für den Regelbetrieb und nicht für zusätzliche Sonderbetreuungszeiten oder private Einrichtungen.

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