Zitat von Ricky:Wenn Du zu Deiner Nachbarin gehst, weil Du weißt, dass ihr Mann sie Woche um Woche betrügt und ihr das sagst, dann wäre das demnach nicht gerechtfertigt? Auch auf die Gefahr hin, dass sie dann unglücklich ist?
Es ging darum, ob Fremdgeher mit sowas rechnen müssen oder nicht.
Ja,
müssen sie. Nein, bejubeln muß man dieses Outing
nicht.
Es ging
nicht um eine Nachbarin des TE (also jemand aus seinem persönlichen Umfeld), sondern die gehörnte Ehefrau eines Affairenmannes, der ihm auch selbst nie persönlich begegnet war und nicht mal um die Existenz des TE wußte.
Nein, der TE ist
nicht verantwortlich für das Schicksal dieser ihm völlig unbekannten Ehefrau. Und selbst wenn die seine Nachbarin wäre und ihm somit etwas nähersteht, würde ich immer noch nichts davon halten, wenn er sie informiert. Nachbarn sind keine Freunde; auch ihr Eheleben geht ihn null und nichts an und gerade weil sie unter demselben Dach leben, würde ich davon tunlichst die Finger lassen.
Du kennst den Spruch: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"? Was glaubst Du wohl, gegen
wen "Pack" sich
zusammenrottet, wenn es sich wieder vertragen hat?
Eben - man
nutzt den Spion, aber
schätzen tut man ihn sicher nicht. Dafür weiß er halt zuviel, was man jetzt - nach dem Vertragen - gern vergessen möchte.
Zitat:Diese Idee vom "Nicht-Verpetzen" ist doch auch nur von solchen Leuten erfunden worden, die mit ihrem Fehlverhalten lediglich nicht auffallen wollen.
Natürlich leben Betrüger von fehlender sozialer Kontrolle bzw. Diskretion. Das heißt aber noch lange nicht, daß jeder, der sich für beides ausspricht, selbst ein notorischer Betrüger ist. Ich schreib's nur, weil ich es langsam leid bin, mich ständig mit diesem "Argument" konfrontiert und damit
latent in die geistige Nähe solcher Leute gerückt zu sehen und verweise im übrigen auf meine Antworten an @Valen in dieser Sache.
Zitat:Es ist ein Unterschied, wenn Rache in Besessenheit ausufert.
Rache hat meines Erachtens immer etwas mit Besessenheit zu tun. Wer seine Emotionen im Griff hat, weiß sie angemessener zu kanalisieren, als fremde Briefkästen zu kontrollieren (Else Kling), fremde Ehen gezielt zerstören zu wollen (TE) oder öffentliche Gerichtsverfahren vom Zaun zu brechen, um den eigenen, fremdgegangenen Mann anzuprangern und politisch zu ruinieren - ohne Rücksicht auf das, was es beispielsweise mit den gemeinsamen Kindern macht, wenn sie sich das in der Glotze oder beim Zeitunglesen geben müssen.
Deshalb gilt Rache dem deutschen Rechtssystem auch als niederes Motiv und eben nicht als legitimer Grund, jemand konkret zu schädigen. Daß das Gesetz Lücken bietet, die eifernden und indiskreten Zeitgenossen gewisse Möglichkeiten offenbaren, ihrer ohnmächtigen Wut dahingehend etwas Lauf zu lassen, daß sie mit gezieltem Weitertragen von Informationen versuchen, wildfremde Menschen für ihre Rache zu instrumentalisieren, ändert daran nichts.