Fliesentisch
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Zitat von Scheol:Als Sportschütze hat man eine Waffenbesitzkarte. Als Jäger ein Jagdschein. Als z.b gefährdete Person oder als Leibwächter kann an einen Waffenschein beantragen und nach Prüfung gegebenenfalls erhalten. Und das hätte mich gewundert wenn er diesen bekommen hätte.
Wie gesagt, zu seinem Gunsten habe ich mal die "stärkste", da weitreichendste Variante aller Erlaubnistatbestände in Bezug auf Besitz von Waffen angenommen, jedoch scheitert selbst die bei Waffen, die dem Geltungsbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes unterfallen. Ist das der Fall, dann verfügen weder Jagdschein noch Waffenbesitzkarte noch Waffenschein über eine legitimierende Entschuldigungsfunktion und es ist völlig irrelevant, ob Brandenburg Jäger und/oder Sportschütze ist.
Darum geht es doch gerade - Kriegswaffen unterfallen keiner dieser Ausnahmen. Und der Verdacht auf Verstöße tritt nicht schon deswegen auf, weil man mal ein Gewehr vom Schützenverein mit nach Hause nimmt oder die Jagdwaffe daheim verwahrt. Dieser Verdacht tritt im Regelfall dann auf, wenn man im Umfeld von Waffen verkehrt, die in keiner Weise für den "Hausgebrauch" geeignet sind, siehe Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz.