gabehcuod
Gast
Zitat von Tania03:Vor fast einem Jahr hatte die Wohnung über uns ein Rohrbruch und viel Wasser lief in unser Bad, beschädigte massiv eine Wand.
Zitat von Heike1307:Leitungswasserversicherung des Eigentümers?
Du meinst wohl eher die Gebäudeversicherung.
Wir hatten in einer Wohnung, in der ich gewohnt habe, innerhalb von 2 Jahren zwei Wasserschäden, wobei der eine primär von einem Rohrbruch direkt in unserem Bad kam, während der zweite auf der Etage drüber und am Dach verursacht wurde. Es war in beiden Fällen so, dass nicht nur die betroffene Wand, sondern auch z.B. die mittlerweile betroffenen Böden aufwendig und unter Aufbietung modernster Technik getrocknet werden musste. Es wurde die Wand aufgestemmt und auch der Hohlraum unter der Eckbadewanne wurde zugänglich gemacht, um dort zu trocknen. Die andere Seite der Wand war in der Küche. Hier wurden Hängeschränke abmontiert, Schimmel beseitigt, getrocknet, Tapete erneuert und schließlich neu gestrichen. Die Aktionen gingen jeweils über 4 bis 6 Wochen, in denen z.B. die Dusche nicht benutztbar war. Vom ständige Geräusch der Trocknergerätschaften und der Wärmeentwicklung in der Wohnung im Hochsommer ganz zu schweigen.
Vor den Aktionen waren Gutachter von der Versicherung da, bei denen ich jeweils den Eindruck hatte, dass möglichst viel Schuld auf den Mieter (also uns) abgewälzt werden sollte, um das Regulierungsvolumen der Versicherung zu drücken. Leider hatten sie bei uns damit wenig Erfolg ...
Ergo: Das würde ich nicht auf die lange Bank schieben, weil man sonst u.U. auf einem Pulverfass sitzt.