BernhardQXY
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Durch den Minijob zählen die Monate zur Wartezeit.
Durch den Minijob allein ist man weder krankenversichert noch gegen Arbeitslosigkeit.
Zusätzlich ist man als Minijobber in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der AG zahlt pauschal steuern, Krankenversicherung ( doof, aber ist so) die Umlage u1 und u2 ( damit bekommt der AG Ausfälle erstattet)
Und Rentenversicherung.
Für private Arbeitgeber ergeben sich ca 14% Abgaben. Da man aber das ganze steuerlich geltend machen kann, kriegt man diese 14,% pi Mal Pflaume wieder.
Deshalb plädiere ich persönlich für das anmelden von Putzperlen und Gartenhelfer, Babysitter und Tagesmütter. ( Wenn diese das nicht gewerblich machen)
Bei gewerblichen AG kommen noch ein paar Angaben hinzu, insgesamt 31%