Gast2000
Gast
Zitat von meineMeinung:
Wenn ich das richtig verstehe, sind die Kinder über Nacht mit wenigen Ausnahmen bei dir. Sie hat fast jede Nacht "frei". Wozu? Sie hat indieser Zeit wahrscheinlich Anderes zu tun. Überleg mal was. Du bist scheinbar sehr naiv und sie weis das und nutzt es aus.
Diese Frage stellt sich mir auch. Sie will als Mutter ihre Kinder nachts meist nicht bei sich haben?
Der TE sollte eine 50/50 Regelung anstreben. Dann entfällt für beide Elternteile der Kindesunterhalt. Diese Regelung wird in der EU und mittlerweile auch in Deutschland, abhängig natürlich vom Einzelfall, bevorzugt.
Leider scheint der TE wohl Beratungsresident zu sein. Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt wird ihm hier
mehrfach angeraten. Darauf ist er nicht einmal eingegangen.
VictoriaSiempre schreibt was ich auch so denke.
Zum Trennungsunterhalt:
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Trennungsunterhalt verwirkt werden,
-wenn der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist. (wesentliche Vorschrift zur
Verwirkung in § 1579 BGB)
-wenn der EP eine neue verfestigte (eheähnliche) Lebensbemeinschaft eingeht
-wenn der EP in der Lage ist sich selbst zu unterhalten. Das Einkommen des Partners spielt dabei keine Rolle.
Ich denke, dem TE ist immer noch nicht klar, dass es nicht mehr um den Erhalt der Ehe geht, sondern
das drohende finanzielle Desaster möglichst zu vermeiden und nicht noch zusätzlich über den Tisch
gezogen zu werden.
Es spricht aber auch nichts dagegen wie ein Kaninchen vor der Schlange zu sitzen und alles andere fremd bestimmt über sich ergehen zu lassen. TE, bedenke, Fehler die Du jetzt machst können Dich sehr teuer,
über viele, viele Jahre hinweg, zu stehen kommen.
