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Eheaus nach 12Jahren Beziehung

Ratlosigkeit
Zitat von Gast2000:
Vor der Unterschrift also vorab einen Termin bei einem Notar machen und Dich beraten lassen. Dann kann
der Ehevertrag rechtssicher erstellt und beim Notor von Dir und Deiner Frau unterschrieben und beglaubigt
werden

Zitat von Andy17:
Wenn du privat einen Ehevertrag entwirfst, ist er immer anfechtbar, selbst wenn du Jurist bist. Aber Verträge schocken den Gegenüber fast immer, zumindest zeigst du Initiative.

Zitat von Neuling_2019:
Hat hierzu jemand Erfahrung?

Ich war aus den gleichen Gründen vor 2 Wochen bei einer Anwältin.
Sie hat mir unbedingt empfohlen, das bei einem Notar Wasserdicht zu machen.
wichtig ist (wurde mir empfohlen)
- Wechsel des Güterstandes von Zugewinn auf Gütertrennung
- Wechselseitiger Verzicht von Unterhalt auch im Falle der Not
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
Das hat sie mir so aufgeschrieben. Ist vielleicht auch ein Anhaltspunkt für Dich. Aber eine eigene Beratung ist auf jeden Fall Sinnvoll!
Mein mann wollte das auch unter uns regeln mit einem Vertrag, da war ich aber gegen. Ich möchte das ganz sicher geregelt haben, sonst zaubert er am Ende noch ein Kaninchen aus dem Hut und ich bin der Doof der es ausbadet...
Wir haben jetzt am 24.06. einen Termin bei einer Notarin. Ja, ich habe eine AnwätIN, eine Notarin. Da ich eine Frau bin, suche ich mir lieber Frauen.

13.06.2019 13:16 • x 1 #61


Konrad
Zitat von Ratlosigkeit:
Wechselseitiger Verzicht von Unterhalt auch im Falle der Not

Ein Privat geschlossener Vertrag kann nicht das Gesetz Aushebeln oder Umgehen , das wird der Anwalt aber wissen und der Notar evtl .auch, ob der Notar das in Lex Spezialis weis kann ich nicht sagen.

14.06.2019 01:37 • #62


A


Eheaus nach 12Jahren Beziehung

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W
Zitat von Konrad:
Ein Privat geschlossener Vertrag kann nicht das Gesetz Aushebeln oder Umgehen , das wird der Anwalt aber wissen und der Notar evtl .auch, ob er das in Lex Spezialis weis kann ich nicht sagen.


Da hat Konrad natürlich Recht und mehr noch - geltendes Recht kann so oder so nicht umgangen werden. Gott sei Dank.

14.06.2019 01:41 • x 1 #63


Konrad
Abschliessen kann man alles mögliche wenn der Notar mitspielt , ob das aber auch Bestand hat ist ne andere Sache.
Wenn das Rechtswiedrig ist wohl eher nicht
Wenn Beide sich einen Anwalt teilen der den Vertrag mit Aushandelt und dann Beide den Vertrag vor dem Notar nochmals Unterschreiben liegt die Wahrscheinlichkeit für Akzeptanz bei nahezu 100%

14.06.2019 01:50 • x 1 #64


G
Zitat von Konrad:
Ein Privat geschlossener Vertrag kann nicht das Gesetz Aushebeln oder Umgehen.


1. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt im Ehevertrag ist unwirksam
2. Dasselbe gilt auch für die Zeit nach der Ehe (Bedürftigkeit)
3. Geht der Unterhaltsberechtigte eine als eheähnlich anzusehende Beziehung ein kann Unterhalt verwirkt sein.
4. Regelungen die in den Kernbereich des Rechts der Scheidungsfolgen der gesetzlichen Regelungen eingreifen, können vom Gericht in der Einzelfallprüfung für nichtig eingestuft werden.

Ein vom Notar beglaubigter Ehevertrag kann vor Gericht jederzeit ganz oder in Teilen angefochten werden.

Als Richtschnur kann man sagen, dass ein im Regelfall gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter, sich nur
bedingt (z.B. Zugewinn) aus der Verantwortung durch einen Ehevertrag entbinden kann. Kein Gericht wird
einen gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten, trotz Ehevertrag, von berechtigten Unterhaltszahlungen
befreien. Das ist auch richtig so, da sonst die Steuerzahler, anstatt des Unterhaltspflichtigen, dann bei Bedürftigkeit einspringen müssten.

14.06.2019 19:08 • #65


N
Hallo zusammen,

nachdem ich mein erstes Gespräch mit der Anwältin hatte sie die Welt gar nicht mehr so duster aus.
Mal die Frage in die Runde:

Meine Frau wird voraussichtlich zum 01.08. ausziehen.
Da sie keinerlei Ersparnisse hat hätte Sie gerne Unterstützung von mir. Es stehen hier 1-2.000 Euro einmalig für Ausstattung etc. im Raum.
Wie ist das zu handhaben? Kann das später bei der Scheidung verrechnet werden?

Viele Grüße

Kai

27.06.2019 13:33 • #66


unbel-Leberwurst
Zitat von Neuling_2019:
Da sie keinerlei Ersparnisse hat hätte Sie gerne Unterstützung von mir. Es stehen hier 1-2.000 Euro einmalig für Ausstattung etc. im Raum.
Wie ist das zu handhaben? Kann das später bei der Scheidung verrechnet werden?


Stünde ihr nicht alternativ die Hälfte des gemeinsamen Hausrates zu?

27.06.2019 13:45 • #67


N
Möbeltechnisch möchte sie nix. Sonst Hausrat klar. Dennoch müsste sie die Einbauküche kaufen und die Kaution

27.06.2019 13:49 • #68


unbel-Leberwurst
Wieso fragst Du nicht kurz die Anwältin?

27.06.2019 13:52 • #69


Nathan-2
Zitat von Neuling_2019:
So langsam glaube ich dass sie nicht wirklich ehrlich ist und das da doch einer ist


Es wird so kommen wie in den meisten Fällen. Wenn sie ausgezogen ist und ihre Sachen unter Dach und Fach hat dann lernst sie gaaanz zufällig einen anderen Mann kennen mit dem sie dann näher kommt.
Standartaussage: Wir sind doch getrennt und ihn habe ich erst nach der Trennung kennen gelernt

27.06.2019 18:34 • x 2 #70


A
Bring die Trennung möglichst sauber hinter dich, noch spielt die Zeit für dich. Wenn sie den Next präsentiert, werden ihre Forderungen anders aussehen. Die Frau ist eigentlich mittellos. Keine zieht mit der Perspektive aus und verzichtet auf ihre Kinder (zumindest die größte Zeit), wenn nicht eine Absicherung im Hintergrung steht.

27.06.2019 18:57 • x 2 #71


N
Gibt es einen Nachteil wenn man den Unterhalt über das Jugendamt anstatt über Anwalt klärt?

27.06.2019 22:27 • #72


A
Wenn es keine Probleme mit dem Umgang und der Erziehung der Kinder gibt, du dich also mit deiner Frau verständigen kannst, lass das Jugendamt raus. Frage grundsätzlich deinen Anwalt. Dein Anwalt ist für dich und deine Kinder juristisch verantwortlich, wenn er von dir beauftragt worden ist. Das Jugendamt dient nach Gesetz der Allgemeinheit.

28.06.2019 07:12 • x 2 #73


Ratlosigkeit
Zitat von Nathan-2:
Standartaussage: Wir sind doch getrennt und ihn habe ich erst nach der Trennung kennen gelernt

Ja, das ist ganz oft so. Keine Ahnung, ob die einen für blöd halten. Sind immer verdammt viele Zufälle. Kannst Du ihr ja vielleicht auch ganz trocken sagen, wenn es wirklich so kommt.
Ich vermute es bei meinem Mann auch und würde ihn in jedem Fall fragen, für wir blöd er mich eigentlich hält, dass ich ihm diese Geschichte glauben würde... Ich tippe auf Ende August, dass von ihm da was kommt. Bis dahin vergeht noch etwas Zeit und er kann gucken... Soll er die nächste unglücklich machen...

28.06.2019 14:34 • #74


L
Die Chance ist sehr gross, dass ihr mit einem andere irgendwann langweilig wird und dann doch die Kinder will und dann ihr Glück in einer neuen Familie mit anderem Mann sucht. Daher jetzt alles juristisch absichern, möglich stark das Arbeitspensum reduzieren. Betreuungsmodaöitäten möglichst exakt Notariell regeln,

Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, aber die Situation ist sehr ähnlich mit meiner. Mit nahen 100% gibt es bereits einen anderen. Gut ist dass sie auszieht. Die Kinder bei sich behalten ist jetzt priorität, alles andere regelt sich später und ist von diesem Fakt abhängig.

28.06.2019 15:37 • #75


A


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