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Ehefrau hat keine Gefühle / will aber keine Trennung

B
Zitat von luggi:
Ihre geliebte Wohnung die die zu dem gemacht hat was sie heute ist...ich glaube das waren so ungefähr ihre Worte.
Und dazu jetzt eine Drohkulisse mit verzweifelter Wut und Tränen in den Augen ausgesprochen. Unfassbar!


Du solltest dich bei so einem Auftreten darauf vorbereiten, dass es noch übler wird.Darauf,dass sie dabei auch das Wohl der Kinder im Auge behält, kannst du definitiv nicht zählen. Deren Gefühle sind,genau wie deine, dann wohl eher hinnehmbare Kollateralschäden, nur um schnell genug ihr neues Leben voranzutreiben.
Du solltest dich wirklich genau über deine Rechte informieren, bevor es noch weiter ausartet und die Kinder schützen.Die wird jeden Hebel suchen

30.10.2020 12:23 • #391


unbel-Leberwurst
Zitat von Dracarys:
TE, du solltest dem Therapeuten gegenüber sehr, sehr sachlich darlegen, das die Wohnung und das Besuchsrecht von X gerade ein großes Thema ist.
Mehr nicht.
Der Therapeut wird nachhaken, dann kannst Du zwecks Erläuterung an Deine Ehefrau verweisen.


Und warum soll er dem Therapeuten nicht ausdrücklich sagen, dass die Frau mit Krieg droht?
Dann wird sie doch mässigend einwirken?!

30.10.2020 12:25 • #392


A


Ehefrau hat keine Gefühle / will aber keine Trennung

x 3


S
Die Gedankengänge sind eigentlich recht einfach:

Sie ist die Mutter und weiß was das Beste ist für ihre Kinder.

Das Beste für ihre Kinder ist, dass sie mit ihrem Mister X in der Wohnung ist.

Wenn du dem nicht zustimmt bist du ein Feind ihre Kinder und kannst gnadenlos bekämpft werden.

Wenn sie auf dem Weg ihr Ziel zu erreichen ihren Kindern schaden muss, ist das deine Verantwortung

30.10.2020 12:35 • x 4 #393


G
Zitat von MissLilly:
Na, dann solltest du wohl auf jeden Fall in der Wohnung bleiben und die 50,01 % der Betreuungszeit anstreben

Grundsätzlich sollten Betroffene sich sehr genau und umfassend rechtlich informieren bevor sie selber
ausziehen, denn damit sind möglicherweise diverse Nachteile verbunden. Selbst dann wenn die Immobilie
(Haus oder Eigentumswohnung) alleiniges Eigentum (Grundbuch) ist.

Besuch kann jeder getrennt aber noch in einer gemeinsamen Wohnung lebende, empfangen. Dabei ist
jedoch zu beachten, dass in dem Trennungsjahr die gemeinsam genutzte Wohnung noch ein geschützter
Bereich ist. Einen neuen LP oft oder regelmäßig übernachten lassen, muß nicht hingenommen werden.
Können sich die EL nicht einigen wer auszieht, kann ein Gericht die Wohnung auf Zeit oder generell mit
alleinigem Wohnrecht zuweisen. Alleiniges Eigentum der Immobilie schützt davor nicht. Wer die Spiel-
regeln ignoriert läuft Gefahr sein Wohnrecht zu verlieren. (alles ohne Gewähr)

Es empfiehlt sich, falls keine faire und einvernehmliche Lösung erreicht wird, sich zumindest rechtlich bei
einem Fachanwalt beraten zu lassen um teure, und möglicherweise nicht mehr korrigierbare, Fehler zu
vermeiden.

30.10.2020 12:59 • x 5 #394


L
hoffentlich das LETZTE Update:

So schnell kanns gehen: Sie zieht zum 01.01.2021 tatsächlich aus. In eine Wohnung nur 500m von unserer entfernt, was super für die Kinder ist! Wir werden die Kinder beide zu 50% betreuen und haben uns ein Modell überlegt welches, soweit man das sagen kann wohl für die Kinder am besten ist. Eine Trennung ist halt immer sch...für jedes Kind.
Ihr Krieg-Wut-Drohkulissenanfall war wohl eine Verzweifelungstat in dem Moment. Wie gesagt so habe ich sie auch vorher noch nie erlebt und auch nicht eingeschätzt. Wir hatten 4 Tage danach ein langes Gespräch, sehr ruhig und sehr konstruktiv, da die Wer zieht aus Frage nun endlich geklärt war. Sie hatte super riesen Glück mit dieser Wohnung und freut sich jetzt glaube ich auch darauf. Und ich freue mich mega dass ich in unserer Wohnung bleiben kann
Gestern haben wir es den Kindern gesagt! Das war das schlimmste was ich jemals in meinem Leben tun musste.
Aber nun ist es raus, der Plan steht und ich bin sehr zuversichtlich dass es alles so klappen wird wie wir uns dass für uns und die Kinder vorstellen. Durch die Nähe der beiden Wohnungen können die Kinder auch immer ausser der Reihe zu jedem von uns wenn sie das bedürnis danach haben. Kein nur jedes 2. Wochenende und kein Ich sehe Mama oder papa eine ganze Woche nicht und auch kein wöchentliches Koffer packen.

06.11.2020 13:03 • #395


V
Alles schriftlich fixiert?

06.11.2020 13:12 • #396


Rheinländer
Hallo Luggi, so blöd sich das jetzt vielleicht anhören mag, aber ich freue mich für dich, für euch, dass ihr eine Lösung gefunden habt, ohne das Krieg ausbricht, auch wenn die Gesamtsituation sicher nicht nach großer Freude aussieht.
Dennoch, ein erster sehr guter Schritt in deine neue Zukunft.

06.11.2020 13:13 • x 1 #397


L
Zitat von vollhorst:
Alles schriftlich fixiert?


Wir werden es schriftlich fixieren, aber nach Rücksprache mit einem Anwalt ist das auch nicht wirklich bindend und muss vor Gericht nicht zwingend anerkannt werden. Er sagte , schaden tut es nicht und wenn meine noch Frau und ich sich damit besser fühlen, sollen wir es auf jeden Fall auch machen. Es ist aber keine 100%ige Sicherheit

06.11.2020 13:34 • x 1 #398


L
Zitat von Rheinländer:
Hallo Luggi, so blöd sich das jetzt vielleicht anhören mag, aber ich freue mich für dich, für euch, dass ihr eine Lösung gefunden habt, ohne das Krieg ausbricht, auch wenn die Gesamtsituation sicher nicht nach großer Freude aussieht.
Dennoch, ein erster sehr guter Schritt in deine neue Zukunft.


Vielen Dank! Hört sich gar nicht blöd an und ich freue mich jetzt in der Tat auf die neue Zukunft

06.11.2020 13:35 • #399


V
Zitat von luggi:

Wir werden es schriftlich fixieren, aber nach Rücksprache mit einem Anwalt ist das auch nicht wirklich bindend und muss vor Gericht nicht zwingend anerkannt werden. Er sagte , schaden tut es nicht und wenn meine noch Frau und ich sich damit besser fühlen, sollen wir es auf jeden Fall auch machen. Es ist aber keine 100%ige Sicherheit


Schau mal nach dem Stichwort Elternvereinbarung. 100 Prozent hat man nie, kein Grund es nicht zu tun.
Zudem hat so eine Vereinbarung im Binnenverhältnis eine disziplinierende bzw. schlichtende Wirkung. Bei mündlichen Absprachen besteht immer die Gefahr von (absichtlicher) Missinterpretation und Erinnungslücken.

06.11.2020 13:47 • x 1 #400


Rheinländer
Zitat von luggi:
Wir werden es schriftlich fixieren, aber nach Rücksprache mit einem Anwalt ist das auch nicht wirklich bindend und muss vor Gericht nicht zwingend anerkannt werden.


Wenn ihr den Schritt gehen wollt, dann macht das doch direkt bei einem Notar, bei dem ihr auch direkt die Verteilung der Vermögenswerte und gegebenenfalls auch den Versorgungsausgleich festlegen könnt, sofern ihr von der gesetzlichen Regelung abweichen wollt. Kostet zwar einmal Geld, die Angelegenheit ist dann aber endgültig durch und ihr braucht nur noch einen Anwalt der dann lediglich geringe Kosten veranschlagen kann.
Unterm Strich spart ihr deutlich Geld, was dir und deiner Ex zugute kommt.

Übrigens, in unserem Statt kann jeder gegen jeden zu jeder Zeit klagen. Ob er dann Recht bekommt, entscheiden die Richter.

06.11.2020 14:44 • x 1 #401


Ayaka
das Niederschrieben hat auch noch einen zweiten Zweck - und zwar könnt ihr so sicher gehen, dass ihr euch die Regelung wirklich beide so vorstellt - Missverständnisse wären hier fatal

freue mich für dich, dass es nun anscheinend eine vernünftige Lösung gibt - die durchaus in deinem Sinne ist und deine Grenzen gewahrt bleiben

06.11.2020 14:52 • #402


A


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