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Ehemann Exhibionist

S
Zitat von Hedwig11:
Da irrst du dich. Wenn dort z.B. Kinder unterwegs und betroffen waren, kann das bereits als sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt gewertet werden

Gott verschone, wenn er sich auch noch auf Minderjährige einen .... hat, dann wüßte "ich" als Elternteil was zu tun ist, aber das wissen wir nicht was da genau gelaufen ist.
Zumindest hat er anscheinend in Kauf genommen, dass auch Kinder das hätten mitbekommen können.

#106


FrankM
Vielleicht ein bisschen off Topic.

Exhibitionismus ist nur bei Männern strafbar, bei Frauen nicht. Wenn also ein Mann in der Öffentlichkeit die Hose öffnet ist das strafbar, wenn eine Mutter vor Schulkindern blank zieht ist das nicht strafbar.

Soviel zum Thema gleiche Standards für Männer und Frauen. Mit dem Kommentar will ich nichts relativieren oder entschuldigen, nur auf die Ungleichbehandlung dieser Taten im Strafrecht hinweisen.

#107


A


Ehemann Exhibionist

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S
Zitat von FrankM:
Vielleicht ein bisschen off Topic. Exhibitionismus ist nur bei Männern strafbar, bei Frauen nicht. Wenn also ein Mann in der Öffentlichkeit die ...

Ja und Nein, ist nicht ganz richtig.
Richtig ist, dass der § 183 StGB nur für Männer gilt, aber dann würde bei Frauen der § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) greifen.

x 1 #108


Stella31
Zitat von FrankM:
Mit dem Kommentar will ich nichts relativieren oder entschuldigen, nur auf die Ungleichbehandlung dieser Taten im Strafrecht hinweisen.

Doch, du willst relativieren.
Und du redest von etwas, was es eben nicht gibt
Exhibitionismus ist ausschließlich männlich!

x 1 #109


A
Zitat von Stella31:
Bisher ist es keine sexuelle Gewalt, weil die TE geschrieben hat, dass die Videos freiwillig verschickt werden.

Es ist sexuelle Gewalt wenn er es in der Öffentlichkeit macht. Punkt. Was meinst du, warum die Polizei kommt?

#110


Stella31
Zitat von Akelei76:
Es ist sexuelle Gewalt wenn er es in der Öffentlichkeit macht. Punkt.

Nur weil du das sagst, bestimmt nicht. Punkt

#111


A
Zitat von Stella31:
Nur weil du das sagst, bestimmt nicht. Punkt

Das sage ich nicht ich, sondern das Gesetz.

Öffentliche Einkaufsparkplätze sind nicht dazu geeignet, solchen Content zu filmen. Wenn DU damit kein Problem hast bedeutet es nicht, dass es nicht gesetzwidrig ist.

Aber wehe deine Tochter, Nichte etc. würde das erleben und sich mies fühlen, ja DANN wäre das Geheule groß.

Du machst dich lächerlich Stella

#112


A
Zitat von FrankM:
wenn eine Mutter vor Schulkindern blank zieht ist das nicht strafbar.

Quelle für diesen Mist den du absonderst. Wer sich entblößt wird gleich bestraft.

Ausnahme - Gott sei Dank - stillende Mütter.

#113


Stella31
Zitat von Akelei76:
Wenn DU damit kein Problem hast bedeutet es nicht, dass es nicht gesetzwidrig ist.

Sorry, aber du redest echt Müll!
Nirgendwo behaupte ich, dass ich das gut finde. Aber mit dir wirds eh nichts mit diskutieren, daher ....Punkt!

#114


A
Zitat von Stella31:
Sorry, aber du redest echt Müll!



Ich schreibe, das ist sexuelle Gewalt.

Du schreibst: Nein, die Videos sind an die Frauen freiwillig gegangen.

Ich schreibe: Es ist sexuelle Gewalt das in der Öffentlichkeit aufzunehmen.

Du nein - mit dir kann man nicht diskutieren.

Du läufst doch nicht rund, ehrlich

#115


Stella31
Zitat von Akelei76:
Du läufst doch nicht rund, ehrlich

Ah jetzt wirst du auch noch persönlich?
Alles klar!
Ich kann nichts für deine mangelnde Intelligenz, meine Beiträge zu verstehen.

#116


A


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