Schnuddel74
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Schnuddel74
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Zitat von Hedwig11:Da irrst du dich. Wenn dort z.B. Kinder unterwegs und betroffen waren, kann das bereits als sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt gewertet werden
FrankM
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Schnuddel74
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Zitat von FrankM:Vielleicht ein bisschen off Topic. Exhibitionismus ist nur bei Männern strafbar, bei Frauen nicht. Wenn also ein Mann in der Öffentlichkeit die ...
Stella31
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Zitat von FrankM:Mit dem Kommentar will ich nichts relativieren oder entschuldigen, nur auf die Ungleichbehandlung dieser Taten im Strafrecht hinweisen.
Akelei76
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Zitat von Stella31:Bisher ist es keine sexuelle Gewalt, weil die TE geschrieben hat, dass die Videos freiwillig verschickt werden.
Stella31
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Zitat von Akelei76:Es ist sexuelle Gewalt wenn er es in der Öffentlichkeit macht. Punkt.
Akelei76
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Zitat von Stella31:Nur weil du das sagst, bestimmt nicht. Punkt
Akelei76
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Zitat von FrankM:wenn eine Mutter vor Schulkindern blank zieht ist das nicht strafbar.
Stella31
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Zitat von Akelei76:Wenn DU damit kein Problem hast bedeutet es nicht, dass es nicht gesetzwidrig ist.
Akelei76
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Zitat von Stella31:Sorry, aber du redest echt Müll!
Stella31
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Zitat von Akelei76:Du läufst doch nicht rund, ehrlich