Zitat von Arnika: Bei einem Durchsuchungsbeschluss hebten sie dir vorgestern die Bretter aus dem Boden und stemmen dir im Zweifel die Fliesen auf.
Nur, wenn unterm Parkett oder hinter den Fliesen eine Leiche vermutet wird

Die Verhältnismäßigkeit muss nämlich auch dann eingehalten werden, wenn es einen Durchsuchungsbeschluss gibt.
Logisch wäre, wenn - da es ja auch um filmen im öffentlichen Bereich ging -, die Polizisten Handy, Tablet, Laptop und Computer beschlagnahmt hätten. Das geht durchaus auch ohne Beschluss, da „Gefahr im Verzug“, nämlich das Löschen evtl. verfänglicher Dateien passieren könnte.
6 Uhr morgens und mit großer Truppe? Hmm. Das würde in „meinem“ Bundesland so nicht passieren wegen einer (relativen; ich will es nicht grundsätzlich verharmlosen) PillePalle-Sache. Nicht, wenn da nicht mehr dahinter steckt und/oder der Betreffende* bereits einschlägig als gewalttätig bekannt ist. Es gäbe eine Vorladung als Beschuldigter und wenn er der nicht nachkommt, eine „Einladung“ durch den Staatsanwalt. Da wird man auch abgeholt, wenn man nicht freiwillig erscheint und dafür wäre auch 6 Uhr plausibel, da um die Zeit die meisten zuhause sind.
*in dem Fall muss nicht gegendert werden, da Exhibitionismus lt. Gesetz nur bei Männern vorgesehen ist
Wenn bisher nie was vorgefallen ist bzw. er bislang nie auffällig war, dann hat der Staranwalt sicher erklärt, dass sich das Strafmaß im Rahmen halten und es sehr wahrscheinlich auf eine Geldstrafe hinauslaufen wird.
Von daher finde ich den geschilderten Sachverhalt auch eher nebulös. So ein Aufriss nur wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses/Exhibitionismus ist ungewöhnlich. Wär vielleicht anders, wenn das auf einen Spielplatz stattgefunden hätte. Meine Vermutung geht ebenfalls in die Richtung, dass noch mehr vorliegt.
Zitat von Arnika: Das ist also die 08/15-Polizei des Bundes.
Nein. Es ist die Landes- nicht die Bundespolizei. Auch die Kripo gehört zur Landespolizei.