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Ehemann hat sich getrennt und ist Eiskalt

aquarius2
Stutenzeit ist mir auch ein Rätsel... Wie stellt er sich das vor, wenn du weg bist? Sollen die Kinder da bleiben, oder nicht? Ihr seid beruflich stark eingespannt, arbeitet ihr beide Vollzeit? Wie wollt ihr euch die Betreuung teilen?
Wenn er dich psychisch oder körperlich misshandelt, kannst du versuchen, dir das alleinige Wohnrecht geben zu lassen, auch wenn es seine Wohnung ist. Gehe zum Jugendamt und lass dir einen Termin geben, aber gehe auch zum Arzt lasse dich untersuchen und gehe auch zum Psychologen, wenn dein Arzt es befürwortet.
Wenn eine andere Frau dahinter steckt, wirst du es schon rausfinden, aber frage ihn nicht selbst, rede so wenig wie möglich mit ihm, wenn er aggressiv wird, nimm dein Handy und filme ihn dabei, da wird er sich genau überlegen, was er sagt.

01.08.2019 12:45 • x 2 #16


paulaner
@Mona82
Erzähl doch bitte mal ein bisschen mehr. Und beantworte mal die Fragen.
Das hilft zu helfen.

01.08.2019 12:51 • x 3 #17


A


Ehemann hat sich getrennt und ist Eiskalt

x 3


La-Fleur
Zitat von Mona82:
Vielleicht habt ihr einen Tip... wie ich es schaffe ihn in Ruhe zu lassen... Ich werde noch irre... Es ist so schwer... die Kinder sind 4 Jahre und fast 2.



In dem du dich damit beschäftigst eine Wohnung zu suchen, deine Finanzen zu klären etc.damit bist du dann genug beschäftigt + die Kinder.

01.08.2019 12:53 • x 2 #18


Gartenfee17
Zitat von AlexH:
Warum nicht? Da seh ich das kleinste Problem....es ist seine Wohnung....

Es ist die Ehewohnung. Und wenn es hart auf hart kommt, kann er da erst einmal für längere Zeit rausfliegen, weil ein Gericht sie Frau und Kindern zuweist.
Stutenzeit=Studentenzeit?

01.08.2019 12:55 • x 1 #19


paulaner
Ich wiederhole mich.
Genau.
Warum soll sie ausziehen?
Er hat sich getrennt.

Stuten Zeit = in der letzten Zeit

01.08.2019 12:56 • x 2 #20


E
Es ist die Wohnung, die er geerbt hat und damit fällt es nicht unter den Gesichtspunkt der Zugewinngemeinschaft. Es kann nur gegen ihn entschieden werden, weil man den Kindern einen Umzug ersparen möchte. Aber auf Dauer wird das nicht funktionieren.

01.08.2019 12:57 • x 2 #21


Gartenfee17
Zitat von La-Fleur:
In dem du dich damit beschäftigst eine Wohnung zu suchen, deine Finanzen zu klären etc.damit bist du dann genug beschäftigt + die Kinder.

Besser nicht. Wer die Ehewohnung verlässt, kann Nachteile haben.

01.08.2019 12:59 • x 1 #22


U
Zitat von Mona82:
Die Kinder sind erst gerade umgezogen und jetzt schon wieder? Wie kann man so schnell mit seiner Familie abschließen?


Liebe Mona!

Nichts ist leider unmöglich. Meine Ex kaufte sich mit mir zusammen einen Kindheitstraum , einen guten, aber gebrauchten Klavierflügel. Da bekundete sie noch, sie wäre so glücklich mit mir all die Jahre. Und da war sie schon fremdgegangen und ein paar Wochen später dann die urplötzliche Trennung aus heiterem Himmel. Was ich dann noch herausfand, erst jetzt durch eine Dritte Person wieder - da wird einem

Der kleine Streit war wohl kaum der Grund, die Trennung auszusprechen seinerseits. Da war mehr....

Und ja, ich habe es ja selbst und bei Bekannten und Freunden erleben müssen - da wird auch sehr kurz und knapp der Stecker gezogen. Ist heftig, aber (zumindest für mich) nicht mehr ungewöhnlich. Leider.

Dir alles Gute.

Liebe Grüße

Udi

01.08.2019 13:01 • x 1 #23


Mairenn
Zitat von Mona82:
Ich weiß garnicht was ich jetzt machen soll. Wir sind beide einfach mit unseren Kräften am Ende...
es kommt mir vor als hätte er einen richtigen Hass gegen mich aufgebaut... Was mach ich nur ? Ich liebe ihn so...


er kann Dich doch mal kreuzweise! Mach Dich nicht so klein und krieche nicht Kreuze bei diesem Wichtel!
Da kann er das Haus auch vom Gott persönlich geschenkt bekommen haben, er kann dich nicht rausschmeißen. Dafür sind die Kinder viel zu klein und im Fall der Trennung wird nach allen Regeln im Wohle der Kinder entschieden.
AUßERDEM - Du bist nicht irgendwer oder eine Mitbewohnerin (nicht mal eine Mitbewohnerin kann man einfach so auf der Strasse setzen heute) sondern Mutter seiner Kinder und seine Ehefrau / Partnerin! Du hast Rechte!

Wenn ihm was nicht passt, soll er doch verschwinden! Halte ihn nicht zurück!

Als erstes - besorge Dir Rechtshilfe! Er darf ruhig davon wissen! Sag einfach, ist gut! ein Mann der mich nicht will, will ich auch nicht! Ich kläre mal das alles bei einem Anwalt! und dann mach das auch! Gehe auf Distanz und sprich auch nicht mehr mit ihm. Lass ihn links liegen! Zeig die Sterke und Rückgrad und gebe ihm keine Auskünfte, wie schlecht es Dir doch geht. Du hast nämlich schon genug gesagt.

Ich gehe jede Wette ein, dass er einknickt! und wie er einknickt ! Er wird derjenige sein, der um eine Chance flehen wird!
Vorausgesetzt Du bleibst standhaft!
Willst Du diesen armseligen Menschen zurück, dann ziehe es so durch!
Bleibt er trotzdem bei seiner Entscheidung, dann hast Du nichts verloren und bist trotzdem auf dem richtigen Weg mit der o.g. Haltung und Vorgehensweise!

Und nochmal - er kann dich NICHT rausschmeißen! Du ihn aber schon! Du brauchst bloß einen guten Anwalt!

Viel Glück!

01.08.2019 13:01 • x 3 #24


Gartenfee17
Zitat von AlexH:
Es ist die Wohnung, die er geerbt hat und damit fällt es nicht unter den Gesichtspunkt der Zugewinngemeinschaft. Es kann nur gegen ihn entschieden werden, weil man den Kindern einen Umzug ersparen möchte. Aber auf Dauer wird das nicht funktionieren.

Von Zugewinn ist noch lange keine Rede. Bis jetzt sind sie nicht einmal getrennt Klar, bis an ihr Lebensende wird ihr die Wohnung nicht zugewiesen, für einige Jahre aber vielleicht schon.

01.08.2019 13:03 • x 1 #25


U
Zitat von paulaner:
Ich wiederhole mich.
Genau.
Warum soll sie ausziehen?
Er hat sich getrennt.

Stuten Zeit = in der letzten Zeit



Hmmm, hat sie nicht geschrieben, dass er die Wohnung geerbt hat? Dann ist es doch mWn kein Gemeinschaftszugewinn. Und folglich muss sie raus. Oder nicht? Bin aber kein Rechtsanwalt, meine aber, dass es die Rechtsprechung so vorzieht.

Oder kennt sich da jemand aus bzw. ist vom Fach?

01.08.2019 13:03 • x 1 #26


paulaner
Zitat von AlexH:
Es ist die Wohnung, die er geerbt hat und damit fällt es nicht unter den Gesichtspunkt der Zugewinngemeinschaft. Es kann nur gegen ihn entschieden werden, weil man den Kindern einen Umzug ersparen möchte. Aber auf Dauer wird das nicht funktionieren.

Sorry, ich glaube das stimmt so nicht.
Die beiden sind verheiratet und haben zwei Kinder.
Er spricht von einem auf den anderen Tag die Trennung aus, und sie soll sich eine Wohnung suchen?
So funktioniert das gottseidank in D. nicht.
Es sei denn die TE hätte sich irgendwie strafbar gemacht. Gewalt gegen den EM oder die Kinder. Dann sähe das sicher anders aus.

Zitat von Gartenfee17:
Besser nicht. Wer die Ehewohnung verlässt, kann Nachteile haben.

Genau. Ich glaube nach einem halben Jahr verliert man (die TE) das Wohnrecht.

Zitat von Mairenn:
Du ihn aber schon!

Auch das stimmt nicht.

01.08.2019 13:04 • x 1 #27


E
Zitat von Mona82:
Die Wohnung hat er von seinem Vater geerbt.


Undd genau darum wird diese Wohnung nicht dem Zugewinn zugerechnet. Natürlich kann es sein, dass wegen der Kinder eine andere Entscheidung getroffen wird, wobei ja auch erst mal geklärt werden muss, warum die Kinder nicht beim Vater bleiben können, wenn er sich kümmern kann. Es wird immer Gott gegeben davon ausgegangen, dass Kinder bei der Mutter sind. Ich wäre da vorsichtig...zumal j hinsichtlich all dieser Fragen von der TE nichts mehr kam....

01.08.2019 13:09 • x 2 #28


aquarius2
Das Wort, worauf es mir ankommt ist Kindeswohl, wenn der Kindesvater die häusliche Situation unerträglich macht, kann er der Wohnung verwiesen werden.
Für die TE ist es schwierig bis unmöglich, da ruhig zu bleiben, aber sie kann ihm signalisieren, dass sie sich nicht einfach aus der Wohnung werfen lässt. Wie ist es mit seiner Verwandschaft? Haben die einen guten Draht zu dir? Ihr habt gemeinsame Kinder und wenn du und er so weiter machen, werden sie die Kinder vielleichtnicht mehr so oft sehen.
Manchmal dringen auch die Eltern oder Geschwister deines Mannes zu ihm durch. Oder seine Freunde etc...

01.08.2019 13:10 • x 1 #29


Mairenn
Zitat von paulaner:
Auch das stimmt nicht.


doch ... und ob! kann sie! Ich will hier nicht ausführlich werden, aber Mutter von kleinen Kindern, ist in dem Fall sehr wohl im Vorteil... zumindest für die erste Zeit. Mit einem guten Anwalt kann sie alles mögliche erreichen!

Zitat von aquarius2:
Das Wort, worauf es mir ankommt ist Kindeswohl, wenn der Kindesvater die häusliche Situation unerträglich macht, kann er der Wohnung verwiesen werden.

jup! das ist zB. eine von der Möglichkeiten

01.08.2019 13:12 • x 1 #30


A


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