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wenn der Kindesvater die häusliche Situation unerträglich macht,
solange aber seitens der TE "Stutenzeit" und "er konnte es nicht Recht machen" nicht erläutert wird, stellt sich die Frage, wer die Situation unerträglich macht
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x 4#31
monchichi_82 Mitglied
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Ich finde es schwierig irgendwas zu bewerten wenn sie die TE nicht äußert. Weder zu den konkreten Umständen, noch zu dem was vorgefallen ist, noch zu den Vermögenverhältnissen. So kann man sich nur ins Blaue hinein irgendwas zusammenreimen. Ich habe auch eine Immobilie und habe mich vor der Eheschließung anwaltlich beraten lassen. Es ist nicht so, dass die Frau ganz selbstverständlich mit Kindern in der ehelichen Wohnung bleiben kann, es ist nicht selbstverständlich so das sie einen Unterhalt bekommt. Wenn das keine einvernehmliche Trennung wird in der die Parteien alles unter sich klären wird bemessen wer Schuld am Scheitern der Ehe hat, es würde bemessen werden wenn der Ehemann sie aus der Wohnung wirft, es spielen die Vermögensverhältnisse eine Rolle, was mit in die Ehe gebracht wurde und was zusammen erwirtschaftet wurde. Wenn einer erbt hat der Ehepartner auf das Erbe Null Anspruch wohl aber an der Wertsteigerung wenn zB Umbauten vorgenommen wurden. Dann wird die Immobilie neu bewertet. Entweder kann er dann nachweisen, dass das von seinem Geld bezahlt wurde, kann er es nicht, wird 50:50 aufgeteilt. Vielleicht ist aber auch ein Ehevertrag vorhanden. Weiß man ja alles nicht.
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x 3#32
A
Ehemann hat sich getrennt und ist Eiskalt
x 3
paulaner Mitglied
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Zitat von AlexH:
Undd genau darum wird diese Wohnung nicht dem Zugewinn zugerechnet.
Ich glaube, dass Zugewinn in solch einem Fall gar nichts damit zu tun hat. Ich sage ja nicht, dass der TE die Hälfte der Wohnung gehört. Es geht um Wohnrecht. Und es geht darum, wem etwas zugemutet werden kann. Und da wird wohl immer entschieden, dass derjenige, bei dem die Kinder sind, auch, erstmal, in der Wohnung bleiben darf. @aquarius2 hat da schon recht: Kindeswohl.
Aber das Ganze beruht dann immer auf Einigung. Darum doch auch der Ratschlag Familienanwalt.
Zitat von AlexH:
Ich wäre da vorsichtig...zumal j hinsichtlich all dieser Fragen von der TE nichts mehr kam....
Ja, da kommt sehr, sehr wenig. Ein wirkliches Bild kann man sich so nicht machen.
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x 2#33
E
Ex-Mitglied Gast
Zitat von monchichi_82:
wird bemessen wer Schuld am Scheitern der Ehe hat,
Das gibt es in D schon lange nicht mehr...in Österreich ist das noch ein Thema, glaube ich
Es ist auch eigentlich wurscht momentan. Es geht jetzt m.E: erst mal, wie mit den Kindern umgegangen und verfahren wird. Die sind nämlich wie fast immer diejenigen, die ma Meisten drunter leiden....
Und um das zu klären, wird der Weg zum Anwalt wohl unerlässlich sein...zumindest dann wenn man seiner Verantwortung gerecht werden möchte....
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x 2#34
U
U-I-B Gast
Zitat von aquarius2:
Das Wort, worauf es mir ankommt ist Kindeswohl, wenn der Kindesvater die häusliche Situation unerträglich macht, kann er der Wohnung verwiesen werden. Für die TE ist es schwierig bis unmöglich, da ruhig zu bleiben, aber sie kann ihm signalisieren, dass sie sich nicht einfach aus der Wohnung werfen lässt. Wie ist es mit seiner Verwandschaft? Haben die einen guten Draht zu dir? Ihr habt gemeinsame Kinder und wenn du und er so weiter machen, werden sie die Kinder vielleichtnicht mehr so oft sehen. Manchmal dringen auch die Eltern oder Geschwister deines Mannes zu ihm durch. Oder seine Freunde etc...
Also das glaube ich nicht, denn rechtlich ist und bleibt es sein Eigentum: Eigentum geht immer vor Nutzrecht.
Was ein Gericht veranlassen kann: Wenn es das Haus hergibt, räumlich Trennung im Haus, bis die TE was neues gefunden hat. Die Kinder können nicht rausgeworfen werden, die TE kann andererseits aber auch keine (Sonder-)Rechte geltend machen, bloß weil Kinder da sind. Und natürlich kann sie nicht den Ehemann aus dessen Haus, was er sicherlich als alleiniger Eigentümer (dazu muss man ja nur im Grundbuch reinschauen), rauswerfen. Sowas habe ich weder gehört, noch in fast 10 Jahren Tätigkeit als ehemaliger gesetzlicher Betreuer und Nachlasspfleger erlebt oder gar gehört .
Sehr wohl aber den umgekehrten Weg - dass eine Nochehefrau und Mutter aus dem Haus geworfen wurde. Für die Kinder ist das Jugendamt zuständig. Die entscheiden, wo sie bleiben. Im Zweifelsfall das Vormundschaftsgericht. Dem Nochehemann kann aber auferlegt werden, dass er die Nochehefrau bei sich dulden muss. Gibt es Ärger zu Lasten der Kinder, werden die Kinder vermutlich eher rausgeholt, als dass sie bei einem Elternteil verbleiben, wenn da HolladieWaldfee-Spiele ablaufen. So war bisher mein Kenntnisstand in solchen Rechtsangelegenheiten. Kann sich aber ja geändert haben, bin ja seit etwas über zwei Jahren raus aus dem Beruf. . . .
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x 1#35
paulaner Mitglied
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@U-I-B : alles schön und gut. Trotzdem geht die deutsche Rechtsprechung immer in Richtung Kindeswohl. Und darum kann eben auch entschieden werden, dass vorübergehendes Wohnrecht über Eigentum steht. Und wichtig ist doch in solch einem Fall, dass das Ganze friedlich über die Bühnje geht. Darum (Wiederholung) Familienanwalt!
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x 3#36
aquarius2 Mitglied
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Beziehungen verändern sich, wenn Kinder kommen. Meist ist die Frau diejenige, die die Hauptsorge trägt und natürlich kommt es auch zu neuen Reibungspunkten. Man kann nicht einfach mal zu zweit sein, Kinder in diesem Alter fordern jederzeit ihre Eltern. Kenne ich von meiner Schwester und meinen Freunden Cousinen. Da kannst du noch so toll planen, freust dich auf den tollen Urlaub und einen Tag vorher krigt eines der Kinder Fieber und nix wars mit Urlaub, oder eben mal einen Nachmittag in der Stadt, Anruf vom Kindergarten, Sohn hat den Zeh in einer Tür eingequetscht, alles stehen und liegen lassen, zum Krankenhaus, da drei Stunden warten für was das nur fünf Minuten gedauert hat... Wie gehen die Eltern damit um? Hat jeder einen freien Abend in der Woche? Wer steht nachts auf, wenn eines der Kinder nachts wach wird? Wer holt das Kind aus der Kita/Krippe ab, wen es plötzlich krank wird? Wer macht was in der Hausarbeit? Wie wollt ihr es nach eurer räumlichen Trennung machen?
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x 1#37
E
Ex-Mitglied Gast
Zitat von paulaner:
Darum (Wiederholung) Familienanwalt!
Das wurde ja jetzt ogt genug propagiert. Erstaunlich dass die TE dazu nichts sagt....bisher km von ihr nur "ich lliebe ihn so"...sorry...keine Silbe von Veratwortung den Kindern gegenüber
@aquarius.... ich glaube diese Fragen hätten sich Beide früher stellen müssen. Die dürften momentan nicht mehr relevant sein....
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x 1#38
paulaner Mitglied
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Zitat von AlexH:
Das wurde ja jetzt ogt genug propagiert. Erstaunlich dass die TE dazu nichts sagt....bisher km von ihr nur "ich lliebe ihn so"...sorry...keine Silbe von Veratwortung den Kindern gegenüber
Ja, ich schreibe hier jetzt auch nichts mehr, wenn die TE nicht ein bisschen mehr erzählt.
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x 2#39
E
Ex-Mitglied Gast
Zitat von paulaner:
wenn die TE nicht ein bisschen mehr erzählt.
Und sie ist online....
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x 1#40
U
U-I-B Gast
Zitat von paulaner:
@U-I-B : alles schön und gut. Trotzdem geht die deutsche Rechtsprechung immer in Richtung Kindeswohl. Und darum kann eben auch entschieden werden, dass vorübergehendes Wohnrecht über Eigentum steht. Und wichtig ist doch in solch einem Fall, dass das Ganze friedlich über die Bühnje geht. Darum (Wiederholung) Familienanwalt!
Ja, auf jeden Fall. Ohne anwaltliche Hilfe geht da gar nichts. Oder eben der Gang zum Jugendamt (den leider viele Eltern scheuen). Natürlich steht das Kindeswohl an erster Stelle. Trotzdem - davon kann die TE keine für sie betreffende Rechte und/oder Vorteile sichern. Das wäre mal was neues.
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x 1#41
E
Ex-Mitglied Gast
Und auch das JA hat keinerlei rechtliche Entscheidungsvollmacht. Im Zweifelsfall muss ein Familiengericht ein Urteil sprechen....
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x 2#42
Gartenfee17 Mitglied
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Zitat von AlexH:
Das gibt es in D schon lange nicht mehr...in Österreich ist das noch ein Thema, glaube ich
Das stimmt so eben nicht ganz. Wer sich ehewidrig verhält, kann weiterhin Nachteile erleiden. Steht nur nicht mehr im Scheidungsurteil, dass er "Schuld" am Scheitern der Ehe hat.
Zitat von U-I-B:
Also das glaube ich nicht, denn rechtlich ist und bleibt es sein Eigentum: Eigentum geht immer vor Nutzrecht.
Mach dich schlau. Ein Wohnrecht an der Ehewohnung haben erst einmal beide, egal, wem sie gehört. Das spielt erst bei der Scheidung eine Rolle.
Was ist denn ehewidrig? Sorry...aber dass das Jahr 1950 vorbei ist, ist Dir schon bekannt oder?
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x 2#44
Mairenn Mitglied
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Wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, und auch sonst nichts schriftlich vereinbart für den Trennungsfall dann ist dieses Haus / Wohnung eine gemeinsame Ehewohnung. Die Frau hat grundsätzlich bis zur Scheidung das Recht im Haus wohnen zu bleiben. Dass er Alleineigentümer ist (falls er es wirklich ist), spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Nach § 1361 b Abs. 1 BGB kann einem Ehegatten ausnahmsweise die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung vom Familiengericht zugewiesen werden, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Diese ist z.B. dann gegeben, wenn Kinder im Haushalt leben und deren Wohl beeinträchtigt ist.
Oder aber wenn es zu Gewalt zwischen den Ehepartnern kommt. In diesem Zusammenhang ist sodann auch zu berücksichtigen, wer Eigentümer des Hauses ist. Da es sich hier jedoch um die Kinder handelt, die sehr wahrscheinlich bei der Mutter bleiben, wird TE zum Wohle der Kinder eher eine Zuweisung der Ehewohnung erreichen als der Ehemann.
Mit der Scheidung hat dann aber als Alleineigentümer die Möglichkeit, Ihre Frau aus dem Haus zu verweisen. Bis dahin hat sie doch aber tatsächlich das Recht im Haus zu bleiben. Er kann sie auch nicht zum Auszug zwingen.
Es gibt noch andere Details was in Betracht gezogen werden kann oder muß, aber im Groben wurde es im Fall von TE so kommen, schätze ich (vorausgesetzt sie besteht auf ihr Recht!)