ElGatoRojo
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Zitat von Blind-Meg:Ich hätte Sorge, dass bei "frühen" Dates, die in einer (egal wessen) Wohnung stattfinden, S3x erwartet wird, und im zweiten Schritt eben auch davor, dass ich nicht einfach weg kann oder er nicht geht, dass ich also als Frau die Situation im Zweifelsfall nicht eigenmächtig beenden kann.
Keine Ahnung, wie das heute ist - aber "früher" war durchaus die Erwartung von Säcks da, wenn beide ungestört in einem Raum bei ihm, bei ihr oder im Hotel waren.
Aber eben meist bei ihm, da sie dann gehen konnte. War bei den jungen Mädchen meiner Tennagerzeit Standard. Aber auch, weil Eltern von Söhnen das in der Regel lockerer sahen. Wer hatte denn schon eigenen Wohnraum in jungen Jahren nur 15 Jahre nach dem Krieg
FunFact = Gernau auf dieser Annahme basierte der berüchtigte Kuppeleiparagraf § 180 StGB bis 1969
Zitat von Blind-Meg:Daher würde ich ein Date in einer Privatwohnung erst sehr viel später im Zeitverlauf überhaupt eingehen, wenn ich denjenigen schon etwas kenne, einiges von ihm weiß und bereits Vertrauen gefasst habe. Ein Mann, der dafür kein Verständnis hat, wäre dann allein deswegen schon suspekt.
Im Prinzip durchaus sinnvoll. Was nützt aber der Schutz des Strafgesetzes, wenn er vielleicht bestraft wird, das Verbrechen jedoch nicht vermieden wurde. Der alte Grundsatz, dass Säcks Nähe und Vertrauen bedeutet, sollte mehr berücksichtigt werden