Alexander-v
Gast
Lieber Forenbesucher,
wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
Alexander-v
Gast
guest2014
Mitglied
Alexander-v
Gast
Sohnemann
Gast
6rama9
Mitglied
Zitat von Sohnemann:Ach Kaetzchen
Ca 95% der Damen, bringen in solchen (üblen) Situationen den Mann dazu sich zu trennen.
Dann bist du Den Kindern gegenüber die nächsten 30 Jahre der, der gegangen ist.
Hätte ich keine Lust drauf.
=> Kinder und Familie sofort einweihen.
Zitat von Kaetzchen:Und den Betrug kann er ja sogar nachweisen, für zukünftige Unterhaltsforderungen (die ja nach der Scheidung entfallen, falls der Unterhaltsberechtigte betrogen hat)
6rama9
Mitglied
Zitat von Alexander-v:entschuldige, bei den wenigen aussagen braucht es keine trigger, jeden einzelnen kommentar kann man einfügen,
wenn man die faktenlage nüchtern betrachtet, wie kommt man zu dem ergebnis, dass diese geschichte noch zu retten ist?
nichts aber wirklich gar nichts spricht dafür,
vielmehr wäre eine hilfestellung, auch aus eigener erfahrung heraus, sinnvoll, um evtl. bestehende unsicherheiten aus dem weg zu räumen
Schwedus
Gast
Sohnemann
Gast
Zitat von Schwedus:Wohl wahr, seit 1972 gibt es das Schuldprinzip in der BRD offiziell nicht mehr und seit 1990 in den Neuen Ländern.
Absolut egal wer und was einer von beiden in der Beziehung macht, die Frau behält die Kinder und bleibt wohnen -;). Oft wird der Frau dies vom JA schon beim ersten Gespräch bei der Beurteilung der Lage fürs Gericht nahe gelegt.
Kaetzchen
Gast
Schwedus
Gast
Zitat von Kaetzchen:Im Falle von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung wird bei schwerwiegendem Betrug auch heute noch oft für den Unterhaltspflichtigen entschieden. Auch wenn es die Schuldfrage nicht mehr gibt, kann man seinen Unterhaltsanspruch durch grob schädigendes Verhalten verwirken. Kann man auch googeln
6rama9
Mitglied
Zitat von Kaetzchen:Im Falle von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung wird bei schwerwiegendem Betrug auch heute noch oft für den Unterhaltspflichtigen entschieden. Auch wenn es die Schuldfrage nicht mehr gibt, kann man seinen Unterhaltsanspruch durch grob schädigendes Verhalten verwirken. Kann man auch googeln
6rama9
Mitglied
Zitat von Schwedus:Wohl wahr, seit 1972 gibt es das Schuldprinzip in der BRD offiziell nicht mehr und seit 1990 in den Neuen Ländern.
Absolut egal wer und was einer von beiden in der Beziehung macht, die Frau behält die Kinder und bleibt wohnen -;). Oft wird der Frau dies vom JA schon beim ersten Gespräch bei der Beurteilung der Lage fürs Gericht nahe gelegt.
maenneken
Mitglied
6rama9
Mitglied
Schwedus
Gast