Alexander-v
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Alexander-v
guest2014
Alexander-v
Sohnemann
6rama9
Zitat von Sohnemann:Ach Kaetzchen
Ca 95% der Damen, bringen in solchen (üblen) Situationen den Mann dazu sich zu trennen.
Dann bist du Den Kindern gegenüber die nächsten 30 Jahre der, der gegangen ist.
Hätte ich keine Lust drauf.
= Kinder und Familie sofort einweihen.
Zitat von Kaetzchen:Und den Betrug kann er ja sogar nachweisen, für zukünftige Unterhaltsforderungen (die ja nach der Scheidung entfallen, falls der Unterhaltsberechtigte betrogen hat)
6rama9
Zitat von Alexander-v:entschuldige, bei den wenigen aussagen braucht es keine trigger, jeden einzelnen kommentar kann man einfügen,
wenn man die faktenlage nüchtern betrachtet, wie kommt man zu dem ergebnis, dass diese geschichte noch zu retten ist?
nichts aber wirklich gar nichts spricht dafür,
vielmehr wäre eine hilfestellung, auch aus eigener erfahrung heraus, sinnvoll, um evtl. bestehende unsicherheiten aus dem weg zu räumen
Schwedus
Sohnemann
Zitat von Schwedus:Wohl wahr, seit 1972 gibt es das Schuldprinzip in der BRD offiziell nicht mehr und seit 1990 in den Neuen Ländern.
Absolut egal wer und was einer von beiden in der Beziehung macht, die Frau behält die Kinder und bleibt wohnen -;). Oft wird der Frau dies vom JA schon beim ersten Gespräch bei der Beurteilung der Lage fürs Gericht nahe gelegt.
Kaetzchen
Schwedus
Zitat von Kaetzchen:Im Falle von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung wird bei schwerwiegendem Betrug auch heute noch oft für den Unterhaltspflichtigen entschieden. Auch wenn es die Schuldfrage nicht mehr gibt, kann man seinen Unterhaltsanspruch durch grob schädigendes Verhalten verwirken. Kann man auch googeln
6rama9
Zitat von Kaetzchen:Im Falle von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung wird bei schwerwiegendem Betrug auch heute noch oft für den Unterhaltspflichtigen entschieden. Auch wenn es die Schuldfrage nicht mehr gibt, kann man seinen Unterhaltsanspruch durch grob schädigendes Verhalten verwirken. Kann man auch googeln
6rama9
Zitat von Schwedus:Wohl wahr, seit 1972 gibt es das Schuldprinzip in der BRD offiziell nicht mehr und seit 1990 in den Neuen Ländern.
Absolut egal wer und was einer von beiden in der Beziehung macht, die Frau behält die Kinder und bleibt wohnen -;). Oft wird der Frau dies vom JA schon beim ersten Gespräch bei der Beurteilung der Lage fürs Gericht nahe gelegt.
maenneken
6rama9
Schwedus