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Ehefrau ist neu verliebt - bleiben oder gehen?

A
dieser Vater ist vollkommen verblendet, fern der Realität, findet sich im wolkenkuckucksland, hier wird er noch bestätigt, das ist das letzte was er braucht, ich bin hart im Nehmen, aber genau das hat mir Grenzen aufgezeigt, in so einer Anonymität wie hier,ist es einfach, nicht an Wortwahl oder Etikette zu denken, also, setz sie vor die Tür, Wuensch ihr alles gute und such einen fähigen Juristen auf, konzentrier dich auf den Job, hol die Jungs zu dir, es gibt zugehfrauen, die helfen im Haushalt, das schaffst du

11.02.2018 15:50 • #1291


G
Alexander-v

Ein letzter Post an dich.

Deine Geschichte ist nicht die gleiche wie Vaters......jede Geschichte ist anderst, jeder reagiert anderst und jeder verarbeitet anderst.

Du hast deinen Weg gewählt, und angeblich glücklich- dann ist doch alles supi ! Freu dich doch!

Vater möchte, stand heute einen anderen Weg probieren - ob er damit sein Ziel erreicht weiß heute keiner - aber er kann ihn gehen- mehr wie verlaufen und sich nochmal die Knie aufschlagen kann er nicht.....aber er hat den Mut und den Willen diesen Weg zu gehen und das solltest du akzeptieren!
Genau wie seine Meinung respektiert wird.

Du bist ihm schlicht weg keine Hilfe, indem du dich 1000 mal wiederholst und ihn aufforderst seine Frau endlich rauszuschmeißen!
Auch die Unterstellung er sei verblendet, woher weißt du das ?
Er herrscht emotionaler Ausnahmezustand, da ist es sehr löblich Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Entscheidungen zu treffen.

Alles andere kommt wie es kommen soll !
Aber deine Kommentare empfinde ich nicht als hilfreich - eher hast du hier ein Thema gefunden das dich sehr triggert und wo du endlich mal so richtig Dampf ablassen kannst !

Du könntest auch deinen eigenen Thread eröffnen, du bekommst bestimmt wertvolle Tips aus dieser Verbitterung raus zu kommen- sonst rennt dir die nächste Frau nämlich auch davon.

LG

11.02.2018 16:08 • x 5 #1292


A


Ehefrau ist neu verliebt - bleiben oder gehen?

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A
entschuldige, bei den wenigen aussagen braucht es keine trigger, jeden einzelnen kommentar kann man einfügen,
wenn man die faktenlage nüchtern betrachtet, wie kommt man zu dem ergebnis, dass diese geschichte noch zu retten ist?
nichts aber wirklich gar nichts spricht dafür,
vielmehr wäre eine hilfestellung, auch aus eigener erfahrung heraus, sinnvoll, um evtl. bestehende unsicherheiten aus dem weg zu räumen

11.02.2018 16:45 • #1293


S
Ich sehe die Chance bei 5% wenn dad zu 90% rafft und macht, was Kaetzchen Pinie sagen.

11.02.2018 16:57 • x 2 #1294


6rama9
Zitat von Sohnemann:
Ach Kaetzchen

Ca 95% der Damen, bringen in solchen (üblen) Situationen den Mann dazu sich zu trennen.
Dann bist du Den Kindern gegenüber die nächsten 30 Jahre der, der gegangen ist.

Hätte ich keine Lust drauf.

= Kinder und Familie sofort einweihen.

Stimmt schlicht und ergreifend nicht. Männer mit Affären wollen sich nur in 15% von Ihrer Partnerin trennen, Frauen mit Affären in 40%. Gibt es einige Studien dazu. 95% ist völlig aus der Luft gegriffen.
Zitat von Kaetzchen:
Und den Betrug kann er ja sogar nachweisen, für zukünftige Unterhaltsforderungen (die ja nach der Scheidung entfallen, falls der Unterhaltsberechtigte betrogen hat)

Ich weiß ja nicht, in welchem Land Du lebst, aber in Deutschland gibt es das Schuldprinzip bei Scheidungen schon seit über 4 Jahrzehnten nicht mehr. Es ist rechtlich völlig egal, wer wen betrogen oder vernachlässigt hat.

11.02.2018 17:58 • x 1 #1295


6rama9
Zitat von Alexander-v:
entschuldige, bei den wenigen aussagen braucht es keine trigger, jeden einzelnen kommentar kann man einfügen,
wenn man die faktenlage nüchtern betrachtet, wie kommt man zu dem ergebnis, dass diese geschichte noch zu retten ist?
nichts aber wirklich gar nichts spricht dafür,
vielmehr wäre eine hilfestellung, auch aus eigener erfahrung heraus, sinnvoll, um evtl. bestehende unsicherheiten aus dem weg zu räumen

Alexander, Deine Erfahrung als knallharter, aber vollumfänglich gescheiterter und frustrierter Ehemann bringt vater gar nichts. Du willst nur Rache und Genugtuung, vater will Versöhnung mit seiner Frau.

Ich gehe sogar so weit, dass all die verbitterten, pessimistischen Kommentare der verlassenen Männer hier kontraproduktiv sind. Zugegebenermaßen sind auch meine als glücklich verheirateter Mann nicht sonderlich hilfreich. Wirklich nützlich wäre einzig und allein Kommentare von betrogenen Ehemännern und betrügenden Ehefrauen, welche die Wende geschafft haben und wieder zueinander gefunden haben. Leider gibt es diese Spezies hier aber nicht. Die Doomsday-Propheten haben auf männlicher Seite die absolute Mehrheit und auf Frauenseite sind es die Ex-Affären und verlassenen Frauen. Ich finde diese einseitige Ratgeberschaft vollkommen ungeeignet, beziehungsbindende Ratschläge zu geben. Sicher, ihr wärt die perfekten Ratgeber, wenn vater sich mit maximaler Vergeltung trennen wollte, aber um seine Ehe zu retten, seid ihr vollkommen fehl am Platz.

11.02.2018 18:08 • x 1 #1296


S
Wohl wahr, seit 1972 gibt es das Schuldprinzip in der BRD offiziell nicht mehr und seit 1990 in den Neuen Ländern.
Absolut egal wer und was einer von beiden in der Beziehung macht, die Frau behält die Kinder und bleibt wohnen -;). Oft wird der Frau dies vom JA schon beim ersten Gespräch bei der Beurteilung der Lage fürs Gericht nahe gelegt.

11.02.2018 18:14 • #1297


S
Zitat von Schwedus:
Wohl wahr, seit 1972 gibt es das Schuldprinzip in der BRD offiziell nicht mehr und seit 1990 in den Neuen Ländern.
Absolut egal wer und was einer von beiden in der Beziehung macht, die Frau behält die Kinder und bleibt wohnen -;). Oft wird der Frau dies vom JA schon beim ersten Gespräch bei der Beurteilung der Lage fürs Gericht nahe gelegt.


Grobe Untreue kann zum Verlust von Unterhaltsansprüchen führen.
Ist aber schwierig durchzusetzen.
Es wäre auch kurz nach bekannt werden die sofortige Trennung Voraussetzung.
Die Richter sagen regelmäßig, wenn es nach einem Betrug noch mal probiert wird, kann es nicht so schlimm gewesen sein, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt.

11.02.2018 18:18 • x 1 #1298


K
Im Falle von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung wird bei schwerwiegendem Betrug auch heute noch oft für den Unterhaltspflichtigen entschieden. Auch wenn es die Schuldfrage nicht mehr gibt, kann man seinen Unterhaltsanspruch durch grob schädigendes Verhalten verwirken. Kann man auch googeln

11.02.2018 18:19 • x 1 #1299


S
Zitat von Kaetzchen:
Im Falle von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung wird bei schwerwiegendem Betrug auch heute noch oft für den Unterhaltspflichtigen entschieden. Auch wenn es die Schuldfrage nicht mehr gibt, kann man seinen Unterhaltsanspruch durch grob schädigendes Verhalten verwirken. Kann man auch googeln



Das sind dann sicherlich Trennungen like Hollywood, schwerwiegenden Betrug nachzuweisen sollte schwer sein und wenn Kinder im Spiel sind wird in der Regel für die betreuende Person entschieden ( natürlich mit Ausnahmen, kommt auf den Richter, die Richterin an und dessen persönlicher Einstellung).

11.02.2018 18:25 • #1300


6rama9
Zitat von Kaetzchen:
Im Falle von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung wird bei schwerwiegendem Betrug auch heute noch oft für den Unterhaltspflichtigen entschieden. Auch wenn es die Schuldfrage nicht mehr gibt, kann man seinen Unterhaltsanspruch durch grob schädigendes Verhalten verwirken. Kann man auch googeln

Och Kätzchen, das ist jetzt aber doch an den Haaren herbeigezogen. Da hättest Du Google wirklich selbst mal bemühen können:

Der Trennungsunterhaltsanspruch ist nach dem Gesetz dann verwirkt, wenn:

- der Unterhalt verlangende Ehegatte eine Straftat gegen den anderen Ehegatten oder einen der Verwandten des anderen Ehegatten begangen hat. Eine Straftat ist nicht nur Körperverletzung, Vergewaltigung oder ähnliches. Es reicht als Straftat bereits aus, wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte dem anderen Ehegatten Einkommen oder Vermögen verschweigt und damit einen Betrug begeht. Auch wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte massiv schlecht über den anderen Ehegatten redet und damit eine Verleumdung oder üble Nachrede begeht, stellt dies ein Vergehen gegenüber dem anderen Ehegatten dar. Auch schwere Beleidigungen, lasche Anschuldigungen und Diebstahl führen zur Verwirkung des Unterhaltsanspruches.
- der Unterhalt verlangende Ehegatte mutwillig dazu beigetragen hat, dass er kein Einkommen hat. Dies ist der Fall, wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte ohne Grund seinen Arbeitsplatz aufgibt oder sein Vermögen verschleudert. Auch wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte Dro.-, Alk. oder medikamentenabhängig ist und in nüchternen Phasen ärztliche Hilfe ausschlägt.
- der Unterhalt verlangende Ehegatte die Vermögensinteressen des anderen Ehegatten mutwillig ignoriert. Dies kann der Fall sein, wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte den anderen Ehegatten beim Arbeitgeber anschwärzt, mit dem Ziel, dass dieser seinen Arbeitsplatz verliert oder wissentlich falsche Strafanzeigen gegen ich erstattet.
- der Unterhalt verlangende Ehegatte vor der Trennung sich weder um Einkommen noch um die Haushaltsführung oder Kindererziehung gekümmert hat. Dies liegt vor, wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Ehegatte in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, weil der nicht erwerbstätige Ehegatte über einen längeren Zeitraum nicht den Haushalt führt und die Kinder betreut. Auch dann, wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte den Unterhalt vertrinkt oder verspielt, kann der Unterhaltsanspruch verwirkt sein.
- dem Unterhalt verlangende Ehegatten ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist zum Beispiel darin zu sehen, wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte vor der Trennung Ehebruch durch eine langfristige außereheliche Beziehung begeht oder der Unterhalt verlangende Ehegatte die außereheliche Zeugung eines Kindes verschwiegen hat.
- ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der eine Unterhaltszahlung ungerecht erscheinen lässt. Dieses ist auch dann der Fall, wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.

11.02.2018 18:50 • #1301


6rama9
Zitat von Schwedus:
Wohl wahr, seit 1972 gibt es das Schuldprinzip in der BRD offiziell nicht mehr und seit 1990 in den Neuen Ländern.
Absolut egal wer und was einer von beiden in der Beziehung macht, die Frau behält die Kinder und bleibt wohnen -;). Oft wird der Frau dies vom JA schon beim ersten Gespräch bei der Beurteilung der Lage fürs Gericht nahe gelegt.

Auch falsch. Der Normalfall ist heutzutage ein gemeinsames Sorgerecht, da das im Normalfall am ehesten im Sinne der Kinder ist. Zugegebenmaßen haben Männer seltener das Bedürfnis sich um den Nachwuchs zu kümmern und Frauen versuchen häufiger das Sorgerecht exklusiv zu bekommen. Aber der Normalfall ist das gemeinsam Sorgerecht.

11.02.2018 18:55 • #1302


M
Unterhalt fürs Kind,ist klar.Aber unbilligesVerhalten,Verstoss gegen die Ehepflichten (Treue,Loyalität,Fürsorgepflicht),wird von Gerichten schon mal dazu herangezogen,den Unterhaltsberechtigten nicht auch noch zu belohnen.Kommt aber wie immer auf den Einzelfall an

11.02.2018 18:55 • x 1 #1303


6rama9
So ein Einzelfall ist hier nicht gegeben. Vaters Fall ist rechtlich gesehen Untreue light. Da gibt es völlig andere Fälle mit Kindszeugungen, Kuckuckskindern, jahrelangen Affären, eingeschleppten Geschlechtskrankheiten usw usw. Sprengt hier zwar den Rahmen, zeigt aber die weltfremde Unsinnigkeit mancher Vorschläge hier.

11.02.2018 19:00 • #1304


S
Das Sorgerecht ist nicht viel Wert (das wissen auch die Gerichte), wichtig ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das bekommt die Mutter in den meisten Fällen.
Das einzige was das Sorgerecht bringt, sind das man im Kh Auskunft bekommt und in der Schule ohne Vollmacht das Kind sehen darf;-).
Ach und das meine Echse jetzt immer überall meine Unterschrift braucht ( die ich nie verweigere)

Jedenfalls kann ich Vaters Einstellung teilen, solange ihm es möglich ist bei den Kindern zu bleiben und dafür einiges in Kauf zu nehmen ist es wohl richtig für ihn. Rückblickend hätte ich auch nicht freiwillig ausziehen sollen, sondern hätte dem Neuen lieber das Bett frisch bezogen;-)

11.02.2018 19:16 • #1305


A


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