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Entfremdung des Kindes durch Trennung

A
Ich bin dabei mich von meiner Frau zu trennen und vor mir liegt die Scheidungsvereinbarung, bei der ich meiner Frau zu Liebe viel nachgegeben habe. Einerseits finanziell und andererseits auch bezüglich unserem Kindes.
Nun hab ich aber das Problem, dass ich merke, wie meine Frau meine Tochter von mir entfremdet.
ZB gab es einen Vorfall, dass ich neben der Matratze bei meiner Tochter einschlafen wollte. Hierzu sei erwähnt, dass ich sie in den letzten Jahren fast jeden Tag ins Bett gebracht habe. Sie fragt deshalb abends immer, dass ich mich zu ihr lege, was ich auch gerne mache bis sie eingeschlafen ist. Meine Frau hat dann aber auf einmal eine Szene gemacht und meinte, dass sie alleine schlafen muss und ich rausgehen soll (das Kind ist übrigens 6). Sie hat mich aus dem Zimmer geworfen und geschimpft. Mein Kind meinte zu mir am nächsten Tag, dass ich nicht mehr bei ihr schlafen darf, weil die Mama sonst schimpft. Deshalb hab ich das auch nicht mehr gemacht.
Wenig später sagte sie zu meiner Frau, dass sie Weihnachten gerne bei meinen Eltern (und somit auch mit mir) verbringen würde und meine Frau sagte ihr, dass sie Weihnachten bei ihr feiern wird.
Wenn es nach mir geht, würde ich auch mit meine Frau Weihnachten feiern, aber das ist für sie undenkbar. Es gab weitere Vorfälle, die für mich Zeichen von Entfremdung sind. Dazu gehörte, dass sie mich ablehnte, wenn meine Frau von Freundinen heim gekommen ist mit denen sie vermutlich über ihre Affäre geredet hat.
Es gab auch eine Zeitlang, wo meine Tochter mir die Hand nicht mehr gegeben hat und sehr wütend auf mich war. Ich war einfach trotzdem für sie da und hab ihr zugehört.
Nun sagt die Scheidungsfolgenvereinbarung, dass ich meine Tochter alle 2 Wochen am Wochenende für eine Nacht sehe und einmal unter der Woche sie bis 18 Uhr sehen darf.
Ich wohne in der selben Stadt, wie sie und arbeite Teilzeit, wo ich flexibel anfangen kann. Ich muss ihr die Alimente bezahlen, obwohl sie durch ihre Selbstständigkeit eher abends arbeiten muss. Unser Kind wird dann meist vor die Glotze gesetzt oder woanders hingebracht. Das macht mich traurig, weil ich in der Vergangenheit sehr viel mit ihr unternommen habe und das zukünftig nur mehr alle 2 Wochen machen kann.
Meine Frau macht keinen hehl daraus, dass sie mich eigentlich am liebsten ganz aus der Stadt haben möchte. Ich verstehe diese Ablehnung nicht.
Ich persönlich geh da leider unter und fühle mich oft sehr schlecht, da sie ihre Ablehnung gegenüber mir sehr stark zeigt.
Das zeigt sich zB auch dadurch, dass sie bereits vor dem Auszug die Wochenendregelung durchziehen möchte. Jetzt beginnt ihr Wochenende und sie will, dass ich am liebsten mein Kind nicht sehe und woanders übernachte, obwohl es mein Haus ist und ich darin bleiben werde. Beim letzten Mal wäre ich weg gefahren, aber mein Kind wollte, dass ich hier bleibe und hat mir gesagt, dass ein Freund übernachten wird und sie gerne hätte, dass ich mit beiden spiele. Ich habe meinem Kind dann gesagt, dass ich erst einen Tag später fahre. Meine Frau ist dann nicht nachhause gekommen. Ich hab nach Video-Telefonie gefragt und sie hat sie aufgenommen, wo sie gerade gespielt hat und sie gefragt hat, ob sie mit mir telefonieren möchte, wo sie natürlich nein, ich spiele gerade. gesagt hat. Kurze Zeit später hat sie dann aber doch mit mir telefoniert. Ist wohl zu ihr gegangen. Ich durfte mir den Vorwurf gefallen, dass ich sie locke, weil ich hab ihr was süßes mitgenommen, da ich angenommen habe, dass 2 Kinder bei uns übernachten.

Ich habe das Gefühl, dass wenn ich die Vereinbarung unterschreibe nach meiner Frau auch meine Tochter verliere. Ich fühle mich als ihr Hampelmann, den sie herumkommandieren kann. Wie würdet ihr in so einer Situation vorgehen?

19.01.2023 21:16 • #1


B
Seid ihr verheiratet, gemeinsames Sorgerecht? Lebt ihr in Deutschland, wie alt seid ihr?

19.01.2023 21:23 • #2


A


Entfremdung des Kindes durch Trennung

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NurBen
Zitat von Andreas1980:
Ich habe das Gefühl, dass wenn ich die Vereinbarung unterschreibe nach meiner Frau auch meine Tochter verliere. Ich fühle mich als ihr Hampelmann, den sie herumkommandieren kann. Wie würdet ihr in so einer Situation vorgehen?

Ein Wort: Anwalt

Lass dich nicht von deiner Exfrau einlullen, sondern suche Rechtsbeistand der deine Interesse vertritt.
Das Wechselmodell ist vielleicht bei Teilzeit auch ganz interessant für dich.

Zitat von Andreas1980:
bei der ich meiner Frau zu Liebe viel nachgegeben habe.

Nichts da. IMMER nur das gesetzliche Minimum! Mehr geben kannst du auch freiwillig ohne das du rechtlich zu irgendwas gezwungen werden kannst.

19.01.2023 21:24 • x 5 #3


A
Zitat von Brightness2:
Seid ihr verheiratet, gemeinsames Sorgerecht? Lebt ihr in Deutschland, wie alt seid ihr?

Ja, wir sind verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht. Leben in Österreich. Ich bin 41 und sie 48.

19.01.2023 21:45 • x 1 #4


B
Zitat von Andreas1980:
Ja, wir sind verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht. Leben in Österreich. Ich bin 41 und sie 48.

Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht. Allerdings würde ich keine Vereinbarung unterschreiben, hinter der du nicht stehst. Wie stellst du dir denn die Betreuung eurer kleinen Maus vor?
Zitat von NurBen:
Das Wechselmodell ist vielleicht bei Teilzeit auch ganz interessant für dich.

Was spricht -zunächst mal nur für dich- dagegen?

Du solltest dir zunächst mal klar werden, was du willst. Dann mit Hilfe deines Anwalts dafür kämpfen. Solange du dich beklagst, dass deine Ex alles bestimmt, solange wird sie das tun. Setz ihr Grenzen.
Zitat von Andreas1980:
Das zeigt sich zB auch dadurch, dass sie bereits vor dem Auszug die Wochenendregelung durchziehen möchte. Jetzt beginnt ihr Wochenende und sie will, dass ich am liebsten mein Kind nicht sehe und woanders übernachte, obwohl es mein Haus ist und ich darin bleiben werde.

Das darf sich deine Ex natürlich gerne wünschen. Du bist allerdings nicht mehr gehalten, ihr Wunscherfüller zu sein. Zeig ihr den Vogel, wenn sie solche Ansinnen an dich heran führt. Wenn sie dich an dem Wochenende nicht sehen mag, so soll sie für sich eine alternative Location finden. Habt ihr euch beide mal in einem Elterngespräch beraten lassen, um eurer Tochter möglichst unbeschadet durch eure Trennung zu helfen?

19.01.2023 21:55 • x 3 #5


Milly85
Zitat von Andreas1980:
Ja, wir sind verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht. Leben in Österreich. Ich bin 41 und sie 48.

Österreich? Irgendwas klingelt da bei mir….

War das nicht so, dass derjenige, der die Scheidung „zu verschulden“ hat, tiefer in die Tasche greifen muss?

Du sagst, sie hat wieder nen neuen? War das eine Affäre ?

19.01.2023 22:02 • x 1 #6


VictoriaSiempre
Zitat von Andreas1980:
vor mir liegt die Scheidungsvereinbarung

Wer hat die aufgesetzt? Waren Anwälte und ggfs, das Jugendamt (wird es in A ja auch geben) daran beteiligt?

19.01.2023 22:17 • #7


A
@VictoriaSiempre
Ihre Anwältin hat es aufgesetzt. Mein Anwalt empfand es in Ordnung. Über die Anwälte sind wir zu diesen Kompromiss gekommen. ich hab zB 2 Tage unter der Woche vorgeschlagen, sie hat es auf einen Tag reduziert und auch beim Wochenende einen Tag reduziert. Auf den einen Tag kann ich mich prinzipiell schon einlassen. Nur gibt mir das Kind auch das Gefühl, dass sie mich braucht und deshalb fühlt es sich falsch an. Sie will dauernd von mir getragen werden und klammert sehr an mir. Ich wünsche mir, dass sie weiterhin beide Eltern um sich hat.
Ich wohne alleine in einem großen Haus und meine Tochter wird dann einmal pro Woche für ein paar Stunden bei mir sein. Sie liebt es meine Eltern zu besuchen, aber da bin ich von ihr abhängig, da sie in der Vereinbarung reinschreiben hat lassen, dass ich sie am Wochenenede nur eine Nacht weg sein darf. Da meine Eltern weiter entfernt sind, wird es sich nicht so sehr auszahlen.

19.01.2023 22:59 • #8


tlell
Ich finde es immer wichtig Kompromisse zu machen mit denen beide leben können. Du klingst nicht sehr überzeugt. Ich kenn mich leider nicht aus mit der Rechtslage bei euch. Gibt es Beratungsstellen die sich mit Umgangsrecht auskennen? Kannst du dich evt dort beraten lassen bevor du unterschreibst? Wenn es sowas nicht gibt, würde ich einen anderen Anwalt aufsuchen. Du kannst dich ja beraten lassen so oft du willst. Etwas zu unterschreibem bei dem du Bauchweh hast, ist nicht der richtige Weg.

19.01.2023 23:05 • x 1 #9


VictoriaSiempre
Zitat von Andreas1980:
Nun sagt die Scheidungsfolgenvereinbarung, dass ich meine Tochter alle 2 Wochen am Wochenende für eine Nacht sehe und einmal unter der Woche sie bis 18 Uhr sehen darf.

Ich finde das extrem wenig und würde mich darauf nicht einlassen. Seltsamer Anwalt, den Du da hast.
Eine häufige Regelung in D ist: Alle 2 Wochen von Fr - Sa (also 2 Nächte) und in der dazwischen liegenden Woche einen Tag Umgang.

Habt Ihr wenigstens die Ferien hälftig aufgeteilt?

Ich würde noch mal nen anderen Anwalt drauf gucken lassen, bevor ich sowas unterschreibe! Oder hast Du schon unterschrieben?

Zitat von Andreas1980:
dass ich sie am Wochenenede nur eine Nacht weg sein darf.

Das verstehe ich nicht. Dass sie (Deine Tochter) nur eine Nacht weg sein darf oder dass Du am Kinderwochenende nur eine Nacht weg sein darfst? Mehr Nächte hast Du ja nicht, aber Deine Ex wird Dir nicht verbieten können, dass Euer Kind z. B. mal bei Oma und Opa übernachtet.

19.01.2023 23:07 • x 4 #10


Gorch_Fock
Der Umgang ist viel zu gering, so schadest Du der Bindung zur Tocher. Umgang von Fr-So Abend alle 14 Tage und am besten noch 1-2 Umgangstage unter der Woche wären gut. Wenn Du sie immer ins Bett gebracht hast und ihr noch zusammen wohnt würde ich mir da gar nichts verbieten lassen.

19.01.2023 23:30 • x 7 #11


ElGatoRojo
Die Tochter gehört nicht deiner Noch-Ehefrau. Für die Umgangsregelung kann es daher nicht nur nach ihrer Nase gehen. So restriktiv wie von ihr gewünscht ist deutlich unüblich

20.01.2023 01:18 • x 3 #12


Heffalump
Zitat von Andreas1980:
Ihre Anwältin hat es aufgesetzt. Mein Anwalt empfand es in Ordnung.

Fragwürdig

Wichtiger, ob du es in Ordnung findest. Und das scheint nicht der Fall zu sein. Ändern!

20.01.2023 01:30 • x 4 #13


A
Muss dazu sagen, dass ich meinen Anwalt schon länger nicht aufgesucht habe. Er ist halt auch kein Fan von der Wechselseite Lösung und er hat ihr in einem Brief auch hinein geschrieben, dass ich sie auch öfters sehen kann, wenn wir zu meinen Eltern fahren, da sie im Sinne vom Wohl unserer Tochter handelt.
Das war halt auch zu einem Zeitpunkt, wo wir noch näher waren. So, wie es jetzt ist, würde ich ihr zutrauen, dass sie versuchen wird, mir mein Kind zu entfremden. Erst vor 2 Tagen war ich für 10 Minuten weg und als ich zurück kam war mein Kind auf einmal wieder sehr seltsam und meinte, dass ich sie nicht anschauen soll und ich durfte gar nicht in ihre Richtung gucken. Das sind für mich Warnsignale. Eventuell sagt sie auch gar nicht negatives über mich, aber indirekt vermittelt sie es ihr schon, indem sie mich eben abwertet. Ich bin halt vom Erziehungsstil anders als sie. Ich bin demokratisch, während sie autoritär bevorzugt.
Ich vermute auch, dass sie nur diesen einen Tag möchte, da sie sonst Abzüge beim Unterhalt bekommen würde. Da würden dann 10 % abgezogen bei vermehrten Umgang.
Wahrscheinlich würde sie mich in den Sommerferien dann ohnehin doch brauchen.

20.01.2023 02:53 • #14


MissLilly
Unfassbar!
Du glaubst ja wohl nicht ernsthaft, dass du mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung eurer Tochter einen Gefallen tust, oder ?
Was stimmt nicht mit dir ?
Wie alt ist deine Tochter ?

20.01.2023 04:21 • x 2 #15


A


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