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Er ist nur am rumnörgeln! Kennt das jemand?

Elfe11
https://www.google.com/url?sa=tsource=...ix34xAeRVY

Bitteschön.
Schutz vor häuslicher Gewalt
Gewaltschutzanordnung
Stichwort Wohnungsüberlassung.

20.08.2020 10:05 • #181


A
Zitat von Elfe11:
https://www.google.com/url?sa=tsource=webrct=jurl=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Schutz_haeusliche_Gewalt.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D22ved=2ahUKEwiDm5HZtqnrAhWIDOwKHY6_BbEQFjARegQIBxABusg=AOvVaw0y-cUlvlZ4pzix34xAeRVY

Bitteschön.
Stichwort Wohnungsüberlassung.


Ja, soweit war ich auch.
aber was hat das mit dem Thema der TE zu tun?

20.08.2020 10:07 • #182


A


Er ist nur am rumnörgeln! Kennt das jemand?

x 3


L
Häusliche Gewalt war hier im Thread aber kein Thema @Elfe11 - Dein Link ist also am Thema vorbei.

Ich weiß auch nicht, wie dieser Nebenkriegsschauplatz der TE helfen soll.
Sie hat die Wohnung verlassen, und ich glaube auch nicht, dass sie dahin zurück möchte.

20.08.2020 10:08 • x 1 #183


Elfe11
Zitat von Anker1:

Ja, soweit war ich auch.
aber was hat das mit dem Thema der TE zu tun?


OMG. Lange Leitung heute!
Sie muss ihre Wohnung nicht mitten in der Nacht verlassen. Wenn er ihr droht oder handgreiflich wird, um sie vor die Tür zu setzen, kann sie die Polizei rufen!
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. 3 Monate, soweit ich weiß, oder?
Wenn ihm das nicht passt und er weiter randaliert, dann nehmen sie ihn mit.

20.08.2020 10:10 • #184


A
Zitat von Elfe11:
OMG


Wie alt bist du ?
15 oder 50?

Ist er aber nicht geworden (handgreiflich) , gibt auch nirgendwo einen Hinweis darauf, dass er handgreiflich wurde oder Gefahr im Verzug drohte.

Was du schreibst ist wie so oft verallgemeinert.

20.08.2020 10:11 • x 1 #185


Kummerkasten007
Zitat von Elfe11:
Sie muss ihre Wohnung nicht mitten in der Nacht verlassen


Es ist, soweit ich das verstanden habe, seine Wohnung. Das heißt, sie hat null rechtliche Handhabe, solange sie nicht im Mietvertrag mit drin steht.

Wundert mich nur, dass Du ihr nicht empfohlen hast, ihm nen deftigen BJ zu geben, das scheint Dein Allheilmittel zu sein *ironie off*

20.08.2020 10:13 • x 5 #186


A
Meingottna, was ihr hier wieder herumdiskutiert. Wenn mein Freund mir wiederholt sagt, ich soll aus der gemeinsamen Wohnung verschwinden und dann vollkommen rumspinnt und randaliert, dann gehe ich. Dann sperre ich mich nicht wie ein verängstigtes Hascherl am Klo ein und rufe die Polizei. Sondern geh erhobenen Hauptes aus der Tür, knall sie zu - und dann kann er mich.

20.08.2020 10:14 • x 5 #187


Heffalump
Zitat von Elfe11:
ihre Wohnung

Seine!

Soviel Zeit muss sein

Zitat von Arnika:
Wenn mein Freund mir wiederholt sagt,

das zweite Mal

20.08.2020 10:22 • #188


Elfe11
Zitat von T4U:
Seine!

Soviel Zeit muss sein


Sie wohnt dort seit? 6 Monaten und hat somit ein Wohnrecht. Ihr Name steht an der Tür. Sie ist gemeldet. Ihr Hab und Gut ist dort. Ihre Post geht dorthin. Ihre Klamotten hängen im Schrank. Die Nachbarn können bezeugen, dass sie dort lebt. Das reicht aus. Völlig egal, ob es seine Wohnung ist...
Und wenn er ihre Rechte nicht respektiert, wird er ganz schnell aus seiner eigenen Wohnung entfernt von der Polizei.

20.08.2020 10:23 • #189


Heffalump
Zitat von Elfe11:

Sie wohnt dort seit? 6 Monaten und hat somit ein Wohnrecht. Ihr Name steht an der Tür. Sie ist gemeldet. Ihr Hab und Gut ist dort. Ihre Post geht dorthin. Ihre Klamotten hängen im Schrank. Das reicht aus. Völlig egal, ob es seine Wohnung ist...

Und? was bist du an der Rechtslage so interessiert, er warf sie raus - sie ging. Klar muss sie dort wieder hin, aber diese eine Nacht ist ja schon wieder Geschichte

20.08.2020 10:28 • x 1 #190


Elfe11
Zitat von T4U:
Und? was bist du an der Rechtslage so interessiert, er warf sie raus - sie ging. Klar muss sie dort wieder hin, aber diese eine Nacht ist ja schon wieder Geschichte



Es ist doch gut für sie zu wissen, dass sie in so einer Situation nicht mitten in der Nacht gehen muss. Es gibt in Deutschland einen Schutz vor häuslicher Gewalt. Sie hat Rechte. Passt es ihm nicht, dass sie 3 (?) Monate für die Wohnungssuche hat, und macht er Terror, muss er gehen.

Wo ist dein Problem?!

20.08.2020 10:30 • #191


Heffalump
ich hab keins.


Zitat von Elfe11:
dass sie in so einer Situation nicht mitten in der Nacht gehen muss. Es gibt in Deutschland einen Schutz vor häuslicher Gewalt. Passt es ihm nicht und macht er Terror, muss er gehen.

was zu beweisen wäre, das er Terror machte

20.08.2020 10:32 • #192


Elfe11
Zitat von T4U:
ich hab keins.



was zu beweisen wäre, das er Terror machte


Ja korrekt.
Aber freiwillig fliegt wohl keiner aus der Wohnung,, was?!

Ein geübter Täter macht dann auf Friede Freude Eierkuchen, wenn die Polizei anrückt. Aber dann fahren sie eben wieder nach Deeskalation der Lage. Und sie kommen auch wieder, wenn er wieder anfängt mit Rausschmiss Drohungen etc. Ist doch gut zu wissen.

Oft schafft man es nicht mehr aus der Wohnung und muss sich im Badezimmer einsperren. Dann kann man die Polizei rufen. Sie holen einen dort raus. Weiß ich, weil ich einen aggressiven Ex habe, der abends zuviel getrunken hat und Psychosen mit Wutanfällen hatte. Sonst war er witzigerweise der liebste Mann der Welt. Die Polizei meinte, sie holen mich notfalls mit Gewalt aus der Wohnung, also öffnen die Tür. Das hat mich beruhigt. Meist habe ich selbst das Weite gesucht... Bad ist übrigens schlecht, da oft kein Handyempfang.

20.08.2020 10:34 • #193


I
Das ist doch nun völlig egal. Viel spannender finde ich die Frage, ob er sich bei ihr wieder gemeldet hat

20.08.2020 10:36 • x 4 #194


A
Nein, dann muss er nicht gehen, weil es kein Anzeichen für Gewalt gibt. Da könnt ja sonst jede, die einen neuen Lover hat, den Mieter rauswerfen lassen, weil er mal stinkig ist.

Wenn, dann müsste sie sich mit ihm in der kleinen Wohnung arrangieren. Und wer will das? Und diese rechthaberische Diskussion bringt der TE doch nichts.

Die wesentlichere Frage ist: Wenn er angekrochen kommt, und das wird er vermutlich, soll sie es nochmal probieren, wenn er auf Verständnis und Ausnahmesituation appelliert?

Aber ich würde vorschlagen, wir lassen den Thread jetzt ruhen, bis sich die TE wieder meldet. Es bringt ihr ja nichts, wenn sie in ihrem Zustand dann 20 Seiten Grundsatzdiskussionen nachlesen muss.

20.08.2020 10:42 • x 3 #195


A


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