Eine Zuweisung der gemeinsamen Wohnung wird dauern, wenn keine außergewöhnliche Umstände (z. B. Gewalt) im Spiel ist. Die meisten Familiengerichte sind ausgelastet, illusorisch, dass es da eine schnelle Entscheidung geben wird.
Da keine Kinder im Spiel sind (ich fürchte, Katzenkinder zählen nicht), Du finanziell besser gestellt bist als er (und deshalb ggfs. Trennungsunterhalt wirst zahlen müssen, wenn er das fordert), kann es durchaus sein, dass er aufgrund seiner diagnositizierten Depression die Wohnung zugewiesen bekommst. Diesen Weg würde ich nicht ernsthaft weiter verfolgen an Deiner Stelle. Besser eine gütliche Einigung.
Ob Ihr die hinbekommt? Hmmm. Ein wenig unstet und von der schnellen Truppe seid Ihr anscheinend beide.
Vor 3 Tagen teilt er Dir mit, dass er die Scheidung möchte. Was er schon öfters gesagt, Dich aber bis vor kurzem nicht daran gehindert hat, ihn erneut „heiraten“ zu wollen. Nun jedoch wird gleich umdekoriert und Du hängst demonstrativ gemeinsame Fotos ab. Am Montag soll es gleich zum Anwalt gehen und die Scheidung eingereicht werden (obwohl es in D das Trennungsjahr aus gutem Grund gibt und es bedeutet, dass Ihr Euch insofern einig sein müsst, gemeinsam über den Trennungszeitpunkt zu schwindeln).
Das ist ganz schön viel an Dynamik, die da plötzlich „aus dem Nichts“ bei Euch passiert.
Ich verstehe, dass es Dir schwer fällt, momentan mit ihm unter einem Dach leben zu müssen. Trotzdem rate ich Dir zum Durchschnaufen, Runterkommen und zu einem Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht (alleine, nur Du).
17.09.2025 17:23 •
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