Luddy
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Zitat von ekth:@Matroschka vermutlich, wenn er wirklich nicht bis Ende der Woche auftaucht um den Schlüssel abzugeben. Mein Vater wird ihm eine letzte Frist bis Sonntag setzen, danach wird er seine Sachen entsorgen. Und ich werde dann wohl den Gang zur Polizei wagen, wegen dem Schlüssel. Wie gesagt..das gestohlene Geld verbuche ...
hm. ich meine man hat 1 Jahr lang Pflicht! Die Sachen von dem irgendwo unter zu stellen.
Bin mir aber nicht ganz sicher!
Kann auch sein das es nur 6 Monate sind. 🤔
Edit: ok es ist tatsächlich ganz anders....
Es gibt gar keine Aufbewahrungsfrist, wie komm ich da jetzt eigentlich zu diesem 1 Jahr oder 6 Monate?...irgendwo muss ich das mal aufgeschnappt haben. Nun ja....
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aufbew...u%20setzen.